Entschließungsantrag
der Bundesräte
Johanna Schicker, Roswitha Bachner und KollegInnen betreffend massive Benachteiligungen
für Frauen durch die geplante Pensionsreform der Bundesregierung – Rücknahme
der Pensionsreformschritte, die die Frauen benachteiligen
Auf die von
Bundesminister Haupt und Bartenstein vorgestellte Pensionsreform gab es heftige
und massive Kritik von Seiten der Opposition, unabhängiger Experten, aber auch
hochrangigen Vertretern der beiden Regierungsparteien. Ein Hauptansatzpunkt
der Kritik ist anbei die massive Benachteiligung von Frauen und der negative
Einfluss durch die Pensionsreform auf die sozialen Lebensbedingungen der
Frauen.
Eine umfassende
Begründung dafür und eine umfassende Darstellung der verschiedensten Positionen
ist der Dringlichen Anfrage der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen betreffend
massive Benachteiligung für Frauen durch die geplante Pensionsreform der
Bundesregierung zu entnehmen.
Der Text des
Entschließungsantrages ist inhaltsgleich mit dem die Frauen betreffenden Punkt
der einstimmig beschlossenen Resolution der Kärntner Landesregierung.
Die
unterzeichneten Bundesräte stellen daher den folgenden
Antrag:
Der Bundesrat
wolle beschließen:
Entschließung:
Der Bundesrat hat
beschlossen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, die für Frauen und Mütter besonders
benachteiligenden Reformschritte im Rahmen der Pensionsreform zurückzunehmen.
*****
Ich lade Sie,
meine Damen und Herren, ein, im Interesse aller Frauen in diesem Land diesem
Entschließungsantrag beizutreten beziehungsweise ihn zu unterstützen.
Herr Vizekanzler!
Frau Bundesministerin! Ich möchte mit der Einbringung dieses Entschließungsantrages
schon zum Schluss kommen, möchte aber nicht verabsäumen, auf ein Beispiel
hinzuweisen, das mir gestern zur Kenntnis gebracht worden ist. Damit komme ich
auch auf die Situation der Männer zu sprechen, denn in Zeiten von Gender
Mainstreaming sollte man sich nicht nur für eine Sparte einsetzen. Ich bringe
jetzt ein Beispiel der Situation eines Mannes.
Dieser Mann,
dessen Situation ich hier meine, hat mir gestern einen Zettel zugesteckt, auf
welchem er seinen Arbeitsverlauf schildert. Er war verzweifelt und versuchte,
flehentlich zu erkunden, ob das, was er befürchtet, auch so sei.
Dieser Fall ist
wahrscheinlich einer von Zigtausenden. Ich könnte auch eine schriftliche
Anfrage an den Herrn Vizekanzler richten oder in seinem Ministerium anrufen.
Ich schildere den Fall deswegen hier, weil er beispielhaft für viele Männer in
solch einer Situation ist.
Herr Vizekanzler!
Dieser Mann, von dem ich hier spreche, ist am 9. Dezember 1944
geboren. Das heißt, er würde mit Ende nächsten Jahres auf Grund von
45 Versicherungsjahren, die er dann hätte, in Pension gehen können.
Er hat bis April dieses Jahres 522 Versicherungsmonate erworben und würde, wie gesagt, im Dezember nächsten Jahres 45 Versicherungsjahre erreicht haben – nach der so genannten
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