„Hacklerregelung“,
die jetzt als Formulierung auch Eingang in einen Regierungsentwurf gefunden
hat.
Abgesehen von den
erhöhten Abschlägen, die noch hinzukommen würden, kommt bei ihm noch folgender,
wirklich fataler, persönlicher Umstand hinzu: Seine Firma, ein Elektro-Unternehmen,
schließt Mitte dieses Jahres ihre Filiale, weil die Konjunktur sehr schwach ist
und die Mitarbeiter nicht mehr gehalten werden können. Dieser Herr erhielt im
März seine Kündigung per Ende Juni. Nach Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt
hätte er jetzt ein Jahr die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen, und
würde dann in den Notstand gelangen. Notstand ist gleich Sozialhilfe. (Vizepräsident Weiss übernimmt den
Vorsitz.)
Ich bitte da
wirklich um Aufklärung!
Das passiert ihm
ein halbes Jahr vor seinem 60. Geburtstag nach 44 Arbeitsjahren. Er würde
unverschuldet aus der „Hacklerregelung“ fallen, weil er in der Arbeitslose
dieses eine Jahr, die-se 12 Monate, nicht dazuerwerben kann, und würde
dann nach dem heutigen Entwurf bis zum 65. Lebensjahr Sozialhilfebezieher
sein, und das mit 44 echten Arbeitsjahren. Das kann doch nicht möglich sein!
Solche Fälle wie
diesen gibt es Zigtausende. Meine Damen und Herren! Denken Sie einmal nach!
Eines noch: Sie
haben das auch ein bisschen zynisch gemeint, Herr Vizekanzler, als Sie gesagt
haben, manche suchen sich nur die Rosinen aus dem Kuchen heraus, und und und. –
Ich wiederhole: Dieser Mann hat 44 Jahre lang gearbeitet. Er hätte auch
das 45. Jahr voll erreicht, wenn sein Unternehmen nicht schließen würde.
Die zynische
Auskunft eines Beamten der Pensionsversicherung lautete dann: Sie hätten vielleicht
noch die Möglichkeit, in die Invaliditätspension zu gehen, aber dafür waren Sie
viel zu selten krank!
Meine Damen und
Herren! Das muss man sich nach 44 Jahren Dienstzeit sagen lassen –
abgesehen davon, dass diese neue Regelung, die diese gravierenden Änderungen
vorsieht, moralisch nicht gerechtfertigt ist.
Herr Vizekanzler!
Ich ersuche Sie eindringlich, diesen Leuten zu helfen, denn sie verlieren jeden
Glauben an einen Vertrauensschutz, sie verlieren jedes Vertrauen in die
Gesetzgebung, das wir alle eigentlich haben sollten. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.03
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Schicker, Kolleginnen
und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend massive
Benachteiligung für Frauen durch die geplante Pensionsreform der
Bundesregierung – Rücknahme der Pensionsreformschritte, die die Frauen
benachteiligen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster zu
Wort gemeldet hat sich der Herr Vizekanzler. – Bitte.
16.03
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Vizekanzler Mag.
Herbert Haupt: Ich möchte grundsätzlich sagen: Ich
bin gerne bereit, mir all diese Fälle mit den Beamten meines Hauses und jenen
aus dem Bundesministerium meines Kollegen Bartenstein anzusehen, sodass man
auch bei der jetzt vorliegenden Regelung weiß, wie es jemanden betrifft.
Ich möchte nur
ganz kurz in Bezug auf das Altersüberleitungsgeld und die Regelungen, die damit
zusammenhängen, sagen, dass diese Fälle nicht in die Notstandshilfe fallen,
sondern in der 20-prozentig erhöhten Arbeitslosigkeit bleiben. Das resultiert
aus den Regelungen des Ressorts des Ministers Bartenstein. Wir werden das gerne
so machen.
Eine Frage habe ich tatsächlich nicht beantwortet, die Sie gestellt haben, nämlich die Frage, ob sich das Dazuverdienen bei der Kinderbetreuung überhaupt rentiert. Meine Antwort: Es rentiert
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