Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 87

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

„Hackler­regelung“, die jetzt als Formulierung auch Eingang in einen Regierungsentwurf gefun­den hat.

Abgesehen von den erhöhten Abschlägen, die noch hinzukommen würden, kommt bei ihm noch folgender, wirklich fataler, persönlicher Umstand hinzu: Seine Firma, ein Elektro-Unter­nehmen, schließt Mitte dieses Jahres ihre Filiale, weil die Konjunktur sehr schwach ist und die Mitar­beiter nicht mehr gehalten werden können. Dieser Herr erhielt im März seine Kündigung per Ende Juni. Nach Auskunft der Pensionsversicherungsanstalt hätte er jetzt ein Jahr die Mög­lich­keit, Arbeitslosengeld zu beziehen, und würde dann in den Notstand gelangen. Not­stand ist gleich Sozialhilfe. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich bitte da wirklich um Aufklärung!

Das passiert ihm ein halbes Jahr vor seinem 60. Geburtstag nach 44 Arbeitsjahren. Er würde un­verschuldet aus der „Hacklerregelung“ fallen, weil er in der Arbeitslose dieses eine Jahr, die-se 12 Monate, nicht dazuerwerben kann, und würde dann nach dem heutigen Entwurf bis zum 65. Lebensjahr Sozialhilfebezieher sein, und das mit 44 echten Arbeitsjahren. Das kann doch nicht möglich sein!

Solche Fälle wie diesen gibt es Zigtausende. Meine Damen und Herren! Denken Sie einmal nach!

Eines noch: Sie haben das auch ein bisschen zynisch gemeint, Herr Vizekanzler, als Sie gesagt haben, manche suchen sich nur die Rosinen aus dem Kuchen heraus, und und und. – Ich wie­derhole: Dieser Mann hat 44 Jahre lang gearbeitet. Er hätte auch das 45. Jahr voll erreicht, wenn sein Unternehmen nicht schließen würde.

Die zynische Auskunft eines Beamten der Pensionsversicherung lautete dann: Sie hätten viel­leicht noch die Möglichkeit, in die Invaliditätspension zu gehen, aber dafür waren Sie viel zu selten krank!

Meine Damen und Herren! Das muss man sich nach 44 Jahren Dienstzeit sagen lassen – abge­sehen davon, dass diese neue Regelung, die diese gravierenden Änderungen vorsieht, mo­ralisch nicht gerechtfertigt ist.

Herr Vizekanzler! Ich ersuche Sie eindringlich, diesen Leuten zu helfen, denn sie verlieren jeden Glau­ben an einen Vertrauensschutz, sie verlieren jedes Vertrauen in die Gesetzgebung, das wir alle eigentlich haben sollten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.03


Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Schicker, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend massive Benachteiligung für Frauen durch die geplante Pensionsreform der Bundesregierung – Rücknahme der Pensionsreformschritte, die die Frauen benachteiligen, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Vizekanzler. – Bitte.

16.03


Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Vizekanzler Mag. Herbert Haupt: Ich möchte grundsätzlich sagen: Ich bin gerne bereit, mir all diese Fälle mit den Beamten mei­nes Hauses und jenen aus dem Bundesministerium meines Kollegen Bartenstein anzusehen, sodass man auch bei der jetzt vorliegenden Regelung weiß, wie es jemanden betrifft.

Ich möchte nur ganz kurz in Bezug auf das Altersüberleitungsgeld und die Regelungen, die da­mit zusammenhängen, sagen, dass diese Fälle nicht in die Notstandshilfe fallen, sondern in der 20-prozentig erhöhten Arbeitslosigkeit bleiben. Das resultiert aus den Regelungen des Ressorts des Ministers Bartenstein. Wir werden das gerne so machen.

Eine Frage habe ich tatsächlich nicht beantwortet, die Sie gestellt haben, nämlich die Frage, ob sich das Dazuverdienen bei der Kinderbetreuung überhaupt rentiert. Meine Antwort: Es rentiert


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite