Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 98

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teres­sant, denn daraus geht hervor, dass die Gesamtaufwendungen des Bundes keine so über­eilte Pensionsreform, wie sie derzeit angezogen ist, notwendig machen: Vom Jahre 2003 bis zum Jahre 2007 wächst die Bundeszuwendung von 24 Millionen € auf 27 Millionen €. Da ist noch nicht Feuer am Dach.

Es gilt das prinzipielle Bekenntnis dazu, dass wir eine Pensionsreform brauchen. Aber mit jener, die wir jetzt über den Zaun brechen und die von den Aufwendungen des Bundes her in dieser Eile nicht notwendig wäre, drücken wir die Frauen in Richtung Altersarmut – die heutige dringli­che Anfrage betraf doch die Frauen, und ich wundere mich sehr, dass die sehr geschätzte Frau­en­ministerin diese Möglichkeit ungenutzt gelassen hat, etwas zu dieser Situation zu sa­gen –, denn derzeit beträgt die durchschnittliche Männerpension 1 444 €, im Gegensatz zu jener der Frauen, die bei 678 € liegt. Dazu kommt nun – und ich bin sehr neugierig, ob Herr Minister Haupt dazu noch etwas sagen wird –, dass durch die Erhöhung des Durchrechnungszeitraums auf 40 Jahre beziehungsweise durch die Ungleichbehandlung der Kinderbetreuungszeiten ge­ge­nüber der Anrechnung des Präsenzdienstes die Situation der Frauen noch einmal ver­schlech­tert wird.

Das heißt also: Wir machen eine Pensionsreform, die auf Grund der Entwicklung der Bundeszu­wen­dungen zur Pensionsversicherung in dieser Eile gar nicht notwendig wäre, rein auf dem Rücken und zu Lasten der Frauen! – Diese Frage hat Herr Minister Haupt insofern beantwortet, als er gesagt hat: Ja, Frauen werden zwar stärker betroffen sein, wenn die frühzeitige Alters­pension wegfällt, aber sie können dann ja länger arbeiten, um das auszugleichen.

Meine Damen und Herren! Auf dieser Ebene kann eine gemeinsame Grundlage nicht gelingen, denn der wahre Hintergrund dieser Maßnahme ist relativ schnell ausfindig zu machen: Es geht darum, auf dem Rücken jener, die in Pension gehen, das Budget mitzusanieren. Diese Men­schen bezahlen schon jetzt als Erwerbstätige die vielfachen Abgaben- und Steuererhöhungen – und dann, wenn sie in Pension gehen, tragen sie durch die verringerten Pensionen nochmals zur Budgetsanierung bei!

Meine Damen und Herren! Zum Abschluss sei es noch einmal gesagt – vielleicht haben Sie alle an­dere Pensionssysteme in der zweiten und dritten Säule –: 1 600 € beträgt die Höchstpension, und die Frauen haben 678 €! – Wenn Sie jetzt Ihre eigene private Kalkulation durchgehen, dann überlegen Sie bitte einmal, was Sie mit 678 € im Monat von Ihrem eigenen Lebenswandel finanzieren können! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrätin Haun­schmid: Da kann ich Ihnen viele Selbständige nennen, Herr Schennach!)

16.54


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Schicker, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Ent­schließung betreffend massive Benachteiligung für Frauen durch die geplante Pensionsreform der Bundesregierung – Rücknahme der Pensionsreformschritte, die die Frauen benachteiligen, vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzei­chen. – Das ist die Minderheit.

Der Antrag ist abgelehnt.

 


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