teressant, denn
daraus geht hervor, dass die Gesamtaufwendungen des Bundes keine so übereilte Pensionsreform,
wie sie derzeit angezogen ist, notwendig machen: Vom Jahre 2003 bis zum
Jahre 2007 wächst die Bundeszuwendung von 24 Millionen € auf
27 Millionen €. Da ist noch nicht Feuer am Dach.
Es gilt das
prinzipielle Bekenntnis dazu, dass wir eine Pensionsreform brauchen. Aber mit
jener, die wir jetzt über den Zaun brechen und die von den Aufwendungen des
Bundes her in dieser Eile nicht notwendig wäre, drücken wir die Frauen in
Richtung Altersarmut – die heutige dringliche Anfrage betraf doch die
Frauen, und ich wundere mich sehr, dass die sehr geschätzte Frauenministerin
diese Möglichkeit ungenutzt gelassen hat, etwas zu dieser Situation zu sagen –,
denn derzeit beträgt die durchschnittliche Männerpension 1 444 €, im
Gegensatz zu jener der Frauen, die bei 678 € liegt. Dazu kommt nun –
und ich bin sehr neugierig, ob Herr Minister Haupt dazu noch etwas sagen
wird –, dass durch die Erhöhung des Durchrechnungszeitraums auf
40 Jahre beziehungsweise durch die Ungleichbehandlung der
Kinderbetreuungszeiten gegenüber der Anrechnung des Präsenzdienstes die
Situation der Frauen noch einmal verschlechtert wird.
Das heißt also:
Wir machen eine Pensionsreform, die auf Grund der Entwicklung der Bundeszuwendungen
zur Pensionsversicherung in dieser Eile gar nicht notwendig wäre, rein auf dem
Rücken und zu Lasten der Frauen! – Diese Frage hat Herr Minister Haupt
insofern beantwortet, als er gesagt hat: Ja, Frauen werden zwar stärker
betroffen sein, wenn die frühzeitige Alterspension wegfällt, aber sie können
dann ja länger arbeiten, um das auszugleichen.
Meine Damen und
Herren! Auf dieser Ebene kann eine gemeinsame Grundlage nicht gelingen, denn der wahre Hintergrund dieser Maßnahme ist
relativ schnell ausfindig zu machen: Es geht darum, auf dem Rücken jener, die
in Pension gehen, das Budget mitzusanieren. Diese Menschen bezahlen schon
jetzt als Erwerbstätige die vielfachen Abgaben- und Steuererhöhungen – und
dann, wenn sie in Pension gehen, tragen sie durch die verringerten Pensionen
nochmals zur Budgetsanierung bei!
Meine Damen und
Herren! Zum Abschluss sei es noch einmal gesagt – vielleicht haben Sie
alle andere Pensionssysteme in der zweiten und dritten Säule –:
1 600 € beträgt die Höchstpension, und die Frauen haben
678 €! – Wenn Sie jetzt Ihre eigene private Kalkulation durchgehen,
dann überlegen Sie bitte einmal, was Sie mit 678 € im Monat von Ihrem
eigenen Lebenswandel finanzieren können! – Ich danke Ihnen. (Beifall
bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrätin Haunschmid: Da kann ich
Ihnen viele Selbständige nennen, Herr Schennach!)
16.54
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist
geschlossen.
Es liegt ein
Antrag der Bundesräte Schicker, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung
betreffend massive Benachteiligung für Frauen durch die geplante Pensionsreform
der Bundesregierung – Rücknahme der Pensionsreformschritte, die die Frauen
benachteiligen, vor.
Ich lasse nun über
diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. –
Das ist die Minderheit.
Der Antrag ist abgelehnt.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite