Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 100

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

möglicherweise auch Angehörige anderer Waffengattungen für dringlicher halten. – Ich möchte diese Frage hier ausdrücklich nicht berühren.

Wir berühren in unserer dringlichen Anfrage, auch hierbei wiederum Kollegen Hagen folgend, auch nicht die Frage der grundsätzlichen Einstellung zur Form der Luftraumüberwachung, ob Abfangjäger wirklich die einzige Möglichkeit sind, diese Aufgabe in befriedigender Weise zu erfüllen. – Ich betone noch einmal: Auch diese Diskussionen sind zu führen.

Wir konzentrieren uns in unseren Fragen – mit Ausnahme von einer Ergänzung, die aktueller Na­tur ist, folgen wir auch hier dem Fragenprogramm des Kollegen Hagen – einfach auf die sys­tem­immanente Frage. Wenn man schon die Frage dieser Anschaffung gegen den Willen einer überwältigenden Mehrheit der österreichischen Bevölkerung – was in einer Demokratie eigentlich auch ein Datum sein sollte – mit „ja“ beantwortet, dann sind zumindest folgende Fra­gen zu stellen: Wie lief der Entscheidungsprozess ab? Ist er wirklich als abgeschlossen zu be­trachten? Ist er korrekt verlaufen? Gab es in diesem Entscheidungsprozess außersachliche Gesichtspunkte?

Die Bundesregierung, auch das Ministerium – nicht unter Ihnen, Herr Bundesminister, sondern unter Ihrem Amtsvorgänger – hat sich für die Anschaffung von Eurofightern ausgesprochen. Die in der heutigen Tagespresse erneut erörterte Frage, ob es ausschreibungsrechtlich so ohne wei­teres möglich ist, von 24 auf 18 Stück zu reduzieren und zu sagen: Wir haben eine Grund­satz­entscheidung getroffen; wie viel wir bei dieser Firma bestellen, ist eigentlich unser Kaffee!, wird von Experten auch anders beantwortet, und ich glaube, dass die Republik damit gegebe­ne­nfalls ein sehr hohes Risiko eingeht. Es ist von Klagen die Rede. In der heutigen Tages­presse war von einem Gutachten, das der Republik in dieser Frage ein hohes Risikopotenzial bescheinigt, die Rede.

Es ist mit Recht die Frage angeschnitten worden, wie das denn nun mit den Gegengeschäften sei. Es ist so, dass – was bei der Wirtschaftsstruktur unseres Landes tatsächlich von größter Be­deutung ist – von der einen Form von Gegengeschäften ausschließlich Großunternehmen profi­tie­ren, während bei einem anderen Angebot – das ja nicht ein Schrottangebot war – eher klein- und mittelständische Betriebe zum Zug gekommen wären.

Aber es muss natürlich in die Typendiskussion eingegangen werden. Es hat – wie soll ich das sagen? – dreieinhalb Offerte gegeben. Die hier erwähnte MIG ist gewissermaßen ausgeschlos­sen worden, weil sie in einer anderen Klasse gespielt hat. Ob das gerechtfertigt ist, ist eine wich­ti­ge Frage. Ich bin nicht jener, der in eine Typendiskussion mit überwältigenden Sachargu­menten einzugreifen beabsichtigt, aber es ist ganz offensichtlich ein Fluggerät, das auch Auf­gaben erfüllt. Inwieweit es der Ausschreibung entsprochen hat oder vielleicht entsprechen hätte können, weiß ich nicht, aber es ist dazu eine Meinung von Ihrer Seite sicherlich erfor­derlich.

Klar ist aber auch – und das unterstreicht die Aktualität dieser Anfrage –, dass es hier ganz of­fen­sichtlich – wie soll ich sagen? – im Entstehungsprozess der Entscheidungsgrundlagen ein Hin und Her gegeben hat, denn es bleibt natürlich eine unbestreitbare Tatsache, dass es den Euro­fighter nicht wirklich gibt, dass hier sozusagen ein Versprechen gegen ein fliegendes – nach­weisbar fliegendes und im Regelfall nicht herunterfliegendes – Gerät evaluiert wird. Wenn ich also sozusagen mein real existierendes Gehalt gegen ein windiges Versprechen des dop­pel­ten evaluiere, weiß ich nicht so genau, wie ich mich entscheide. Der Entscheidungsprozess des Bundesheeres ist zu Gunsten des Versprechens ausgefallen.

Allerdings war im Entwurf des Endberichtes der Bewertungskommission als unbestritten er­wähnt, dass es ein Nachteil sei, dass der Eurofighter noch keine Truppenreife erreicht hat und da­her während der Einführungsphase mit Kinderkrankheiten und mit Verfügbarkeitseinbußen gerechnet werden muss. Dass das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist, hat uns vor ganz kurzer Zeit ein österreichisches Luftfahrtunternehmen bewiesen, das auch ein Verspre­chen gekauft hat, wonach sich herausgestellt hat, dass man mit diesem Gerät nicht wirklich fliegen kann, sondern dass dauernd Störfaktoren auftreten, die dieses Unternehmen fast in den Ruin getrieben haben.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite