Ich komme auf den
Eurofighter noch zu sprechen. – Aber es ist wirklich eine wichtige Angelegenheit,
dass auch unsere Gäste hier in Sicherheit leben können. Ich möchte den
Irak-Krieg nicht strapazieren, aber die Letzten, die daran gezweifelt haben,
dass wir eine Luftraumüberwachung brauchen, werden gesehen haben, wie wichtig
es zu diesem Zeitpunkt war, dass wir eine ausgezeichnete Luftraumüberwachung
haben und überprüfen können, was sich in der Luft abspielt. Es kann doch bitte
nicht sein, dass die Sicherheit zwei Meter über dem Boden aufhört! In einem
Zeitalter, in dem die Technologisierung weit fortgeschritten ist, braucht es
natürlich neben der Exekutive auf dem Boden auch eine entsprechende
Luftraumüberwachung.
Ich habe mir erst
kürzlich in St. Johann das Radarsystem „Goldhaube“ angeschaut. Wir sind,
was diesbezüglich geleistet wird, sensationell an der Spitze in Europa. Aber
das allein ist zu wenig. Wenn eine Feststellung in der Luft gemacht wird,
braucht man natürlich Luftraumüberwachungsflugzeuge, welche die Möglichkeit
haben, aufzusteigen und eine Identifizierung durchzuführen, die verdächtigen
Flugzeuge zu begleiten und, wenn es notwendig wäre, auch zur Landung zu
zwingen.
Nur wenn dieses
Zusammenspiel zwischen dem Radarsystem und den Luftraumüberwachungsflugzeugen
funktioniert, ist es möglich, auch in der Luft entsprechende Sicherheit zu
gewährleisten. Ein verantwortungsvoller Sicherheitspolitiker wird verstehen,
dass das eine unbedingte Notwendigkeit ist. Das ist kein Selbstzweck für das
österreichische Bundesheer, das ist kein Selbstzweck für die
Landesverteidigung, sondern das ist ein Muss, damit für die Bürger die
Sicherheit gewährleistet wird! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Nun gestatten Sie
mir, auf die Fragen einzugehen und diese zu beantworten.
Zur Frage 1:
Österreich ist verfassungs‑ und völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung
und Sicherung des Luftraumes als wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung
seiner Souveränität sicherzustellen. Deshalb ist die Fortsetzung der
Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen, wie bereits im
Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die
XXI. Gesetzgebungsperiode auch im Regierungsprogramm für die
XXII. Gesetzgebungsperiode vorgesehen.
Zur Frage 2: Das
umfassende Bewertungsverfahren im Rahmen der Vergabe im Wettbewerb ergab unter
Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Zahlungsmodalitäten, dass
EADS mit dem Produkt Eurofighter der Bestbieter ist.
Zur Frage 3:
Wertungen und Kommentare zu Medienberichten stellen keinen Gegenstand der
Vollziehung im Sinne des Artikels 52 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit
§ 24 der Geschäftsordnung des Bundesrates dar und unterliegen somit nicht
dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich bitte daher um Verständnis,
dass ich von einer Beantwortung dieser Frage Abstand nehme! (Bundesrat Konecny: Sehr lustig!)
Zur Frage 4: Diese
Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung und wird daher von meinem Ressort nicht beurteilt.
Zur Frage 5: Hiezu
verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 2 und darauf, dass die Marktchancen
der Firma SAAB auf dem Rüstungsmarkt durch jede wie immer geartete Stellungnahme
geschmälert werden könnten. Daher wäre es sachlich falsch, hier eine Aussage zu
treffen.
Zur Frage 6: Das
System „MIG 29“ kommt für die Anforderungen der österreichischen Luftraumüberwachung
nicht in Betracht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Schreiben
meines Amtsvorgängers an den Botschafter der Russischen Föderation vom
21. Jänner 2001, in welchem mitgeteilt wurde, dass dem Angebot nicht näher
getreten werden kann. (Bundesrat
Mag. Gudenus: Das ist eine gute Erklärung!)
Zur Frage 7:
Konkrete Zahlenangaben dazu können auf Grund des noch offenen Beschaffungsverfahrens
und der damit verbundenen Preisverhandlungen nicht bekannt gegeben werden.
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