Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 102

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Ich komme auf den Eurofighter noch zu sprechen. – Aber es ist wirklich eine wichtige Angele­gen­heit, dass auch unsere Gäste hier in Sicherheit leben können. Ich möchte den Irak-Krieg nicht strapazieren, aber die Letzten, die daran gezweifelt haben, dass wir eine Luftraumüberwa­chung brauchen, werden gesehen haben, wie wichtig es zu diesem Zeitpunkt war, dass wir eine ausgezeichnete Luftraumüberwachung haben und überprüfen können, was sich in der Luft abspielt. Es kann doch bitte nicht sein, dass die Sicherheit zwei Meter über dem Boden aufhört! In einem Zeitalter, in dem die Technologisierung weit fortgeschritten ist, braucht es natürlich neben der Exekutive auf dem Boden auch eine entsprechende Luftraumüberwachung.

Ich habe mir erst kürzlich in St. Johann das Radarsystem „Goldhaube“ angeschaut. Wir sind, was diesbezüglich geleistet wird, sensationell an der Spitze in Europa. Aber das allein ist zu wenig. Wenn eine Feststellung in der Luft gemacht wird, braucht man natürlich Luftraum­über­wachungsflugzeuge, welche die Möglichkeit haben, aufzusteigen und eine Identifizierung durch­zu­führen, die verdächtigen Flugzeuge zu begleiten und, wenn es notwendig wäre, auch zur Landung zu zwingen.

Nur wenn dieses Zusammenspiel zwischen dem Radarsystem und den Luftraumüberwachungs­flugzeugen funktioniert, ist es möglich, auch in der Luft entsprechende Sicherheit zu gewährleis­ten. Ein verantwortungsvoller Sicherheitspolitiker wird verstehen, dass das eine unbedingte Not­wen­digkeit ist. Das ist kein Selbstzweck für das österreichische Bundesheer, das ist kein Selbst­zweck für die Landesverteidigung, sondern das ist ein Muss, damit für die Bürger die Sicherheit gewährleistet wird! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nun gestatten Sie mir, auf die Fragen einzugehen und diese zu beantworten.

Zur Frage 1: Österreich ist verfassungs‑ und völkerrechtlich verpflichtet, die Überwachung und Si­che­rung des Luftraumes als wesentlichen Teil der Aufrechterhaltung seiner Souveränität sicher­zustellen. Deshalb ist die Fortsetzung der Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungs­flugzeugen, wie bereits im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die XXI. Gesetzgebungsperiode auch im Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungsperiode vorgesehen.

Zur Frage 2: Das umfassende Bewertungsverfahren im Rahmen der Vergabe im Wettbewerb er­gab unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Zahlungsmodalitäten, dass EADS mit dem Produkt Eurofighter der Bestbieter ist.

Zur Frage 3: Wertungen und Kommentare zu Medienberichten stellen keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Artikels 52 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit § 24 der Geschäftsordnung des Bundesrates dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Frage Abstand nehme! (Bundesrat Konecny: Sehr lustig!)

Zur Frage 4: Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und wird daher von meinem Ressort nicht beurteilt.

Zur Frage 5: Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung der Frage 2 und darauf, dass die Markt­chancen der Firma SAAB auf dem Rüstungsmarkt durch jede wie immer geartete Stel­lung­nahme geschmälert werden könnten. Daher wäre es sachlich falsch, hier eine Aussage zu treffen.

Zur Frage 6: Das System „MIG 29“ kommt für die Anforderungen der österreichischen Luftraum­über­wachung nicht in Betracht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Schreiben meines Amtsvorgängers an den Botschafter der Russischen Föderation vom 21. Jänner 2001, in welchem mitgeteilt wurde, dass dem Angebot nicht näher getreten werden kann. (Bundesrat Mag. Gudenus: Das ist eine gute Erklärung!)

Zur Frage 7: Konkrete Zahlenangaben dazu können auf Grund des noch offenen Beschaffungs­verfahrens und der damit verbundenen Preisverhandlungen nicht bekannt gegeben werden.

 


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