Bundesrat Stenographisches Protokoll 695. Sitzung / Seite 111

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Wir Freiheitliche sind – wir treten sehr wohl für eine Luftraumüberwachung ein, und zwar auch mit Luftraumüberwachungsflugzeugen, Herr Bundesminister, darin unterscheiden wir uns wahr­scheinlich etwas stärker von den Sozialdemokraten – durchaus der Meinung, dass wir ein sol­ches Gerät brauchen. Aber aus dem Neutralitätsgesetz oder aus einem weiteren Verfassungs­gesetz ergibt sich nicht zwingend, sondern nur ableitungsgemäß, dass wir Luftfahrzeuge zur Luftraumüberwachung benötigen. Es steht nirgends drin, dass wir es brauchen, es lässt sich nur daraus ableiten. (Präsident Hösele übernimmt den Vorsitz.)

Der Herr Bundeskanzler hat am 13. März etwas gesagt, dem ich zustimmen kann. Bleiben wir bei den objektiven Verfahren, hat der Herr Bundeskanzler gesagt, sprechen wir darüber ohne jegliches persönliches Interesse, wie ich das tue, wie Herbert Scheibner das gemacht hat und wie das auch mit Sicherheit Günther Platter tut, und stehen wir zu der Notwendigkeit, auch den österreichischen Luftraum zu schützen. – Minister Plattner saß damals neben dem Herrn Bun­deskanzler, als ich – (Rufe bei der ÖVP: Platter!) Platter, ja! – eigentlich den Anlass gegeben hatte, dass der Herr Bundeskanzler diese Bemerkung auf diesen Teil meiner Ausführungen machte.

Der Herr Bundeskanzler sagte, dass wir eine Luftpolizei benötigen. Ich sehe auf den österreichi­schen Straßen eine gut ausgerüstete Polizei und Gendarmerie, ich sehe diese Einrichtungen aber nicht mit einem Maserati fahren, um hier einen Vergleich mit einem der teuersten Geräte auf dem Automarkt in Hinblick auf ein Flugzeug herzustellen.

Zur Aufgabenerfüllung der Luftraumpolizei genügt es, Maschinen zu haben, die gerade noch – das im Sinne der Steuerzahler, die wir zu vertreten haben – ihre Aufgaben der Luftraumüber­wachung erfüllen können. Wir brauchen keine – jetzt nehme ich den polemischen Begriff der Sozialdemokraten in den Mund – Kampfmaschinen. Ich bin sehr nahe bei Ihrer Meinung, der Unterschied ist jedoch: Ich bin überhaupt für die Luftraumüberwachung.

Jetzt sind eben hier Zweifel aufgetaucht hinsichtlich der Vorgangsweise, wie sie jetzt vor uns liegt und bei der man den Eindruck hat, dass eine Entscheidung durchgeboxt werden soll.

Der Herr Bundeskanzler hat gesagt: nach zweijähriger sehr gründlicher Prüfung. – Uns hier im Haus ist von einer zweijährigen Prüfung nur durch diese Aussage etwas bekannt geworden. Wir haben keine Zwischenberichte, wir haben nichts bekommen.

Wir haben in der Zwischenzeit aber ein Rechtsgutachten bekommen – ich gehe davon aus, Herr Bundesminister, dass du es auch hast –, ein Rechtsgutachten über einige grundsätzliche Fragen zur Verpflichtung der Republik Österreich gegenüber Anbietern von Abfangjägern, er­stattet von Universitätsprofessor Dr. Heinz Krejci, Vorstand des Instituts für Handels- und Wirt­schaftsrecht, Rechtswissenschaftliche Fakultät Wien. Dieses Gutachten ist erst vor wenigen Wochen, vielleicht auch nur Tagen herausgekommen, und darin wird sehr wohl darauf hinge­wiesen. Ich zitiere jetzt aus diesem Bericht, aus dieser Expertise von Professor Krejci.

Einleitend: Der mir zugegangenen Information zufolge gedenkt das Bundesministerium für Lan­desverteidigung die mit der Änderung der Stückzahl zusammenhängenden Fragen ausschließ­lich mit dem Produzenten des Eurofighters zu erörtern. Die anderen ursprünglich eingeladenen Bieter wurden hingegen nicht aufgefordert, ihre bisherigen Angebote in Hinblick auf den nun­mehrigen Bedarf von nur mehr 18 Abfangjägern zu adaptieren. Auch wird die Ansicht vertreten, dass solche Angebote, sofern sie andere Bieter von sich aus einreichen, vom BMLV nicht mehr beachtet werden müssen, weil die Beschaffungsentscheidung bereits zugunsten des Euro­fighters gefallen ist.

Ich halte das, was der Professor hier sagt, für durchaus bemerkenswert. Ich denke, wir brau­chen – und das meint auch der Professor – vergleichbare Angebote, denn die Anzahl verändert den Preis. Die Stückkosten wirken sich auf die Fixkosten aus, und wenn das nicht berücksichtigt wird, haben wir keinen Preis, der für die 18 Eurofighter oder 18 Maschinen stimmt, die wir jetzt kaufen werden. Wir können nicht sagen: Wenn 24 so viel kosten, kosten 18 so viel. Diese Rech­nung stimmt nicht! Sie kann betriebswirtschaftlich nicht stimmen. Wir brauchen daher diese


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