Wir Freiheitliche
sind – wir treten sehr wohl für eine Luftraumüberwachung ein, und zwar auch mit
Luftraumüberwachungsflugzeugen, Herr Bundesminister, darin unterscheiden wir
uns wahrscheinlich etwas stärker von den Sozialdemokraten – durchaus der
Meinung, dass wir ein solches Gerät brauchen. Aber aus dem Neutralitätsgesetz
oder aus einem weiteren Verfassungsgesetz ergibt sich nicht zwingend, sondern
nur ableitungsgemäß, dass wir Luftfahrzeuge zur Luftraumüberwachung benötigen.
Es steht nirgends drin, dass wir es brauchen, es lässt sich nur daraus
ableiten. (Präsident Hösele übernimmt den Vorsitz.)
Der Herr
Bundeskanzler hat am 13. März etwas gesagt, dem ich zustimmen kann.
Bleiben wir bei den objektiven Verfahren, hat der Herr Bundeskanzler gesagt,
sprechen wir darüber ohne jegliches persönliches Interesse, wie ich das tue,
wie Herbert Scheibner das gemacht hat und wie das auch mit Sicherheit Günther
Platter tut, und stehen wir zu der Notwendigkeit, auch den österreichischen
Luftraum zu schützen. – Minister Plattner saß damals neben dem Herrn Bundeskanzler,
als ich – (Rufe bei der ÖVP: Platter!) Platter, ja! –
eigentlich den Anlass gegeben hatte, dass der Herr Bundeskanzler diese
Bemerkung auf diesen Teil meiner Ausführungen machte.
Der Herr
Bundeskanzler sagte, dass wir eine Luftpolizei benötigen. Ich sehe auf den
österreichischen Straßen eine gut ausgerüstete Polizei und Gendarmerie, ich
sehe diese Einrichtungen aber nicht mit einem Maserati fahren, um hier einen
Vergleich mit einem der teuersten Geräte auf dem Automarkt in Hinblick auf ein
Flugzeug herzustellen.
Zur
Aufgabenerfüllung der Luftraumpolizei genügt es, Maschinen zu haben, die gerade
noch – das im Sinne der Steuerzahler, die wir zu vertreten
haben – ihre Aufgaben der Luftraumüberwachung erfüllen können. Wir
brauchen keine – jetzt nehme ich den polemischen Begriff der Sozialdemokraten in den Mund –
Kampfmaschinen. Ich bin sehr nahe bei Ihrer Meinung, der Unterschied ist
jedoch: Ich bin überhaupt für die Luftraumüberwachung.
Jetzt sind eben
hier Zweifel aufgetaucht hinsichtlich der Vorgangsweise, wie sie jetzt vor uns
liegt und bei der man den Eindruck hat, dass eine Entscheidung durchgeboxt
werden soll.
Der Herr
Bundeskanzler hat gesagt: nach zweijähriger sehr gründlicher Prüfung. –
Uns hier im Haus ist von einer zweijährigen Prüfung nur durch diese Aussage
etwas bekannt geworden. Wir haben keine Zwischenberichte, wir haben nichts
bekommen.
Wir haben in der
Zwischenzeit aber ein Rechtsgutachten bekommen – ich gehe davon aus, Herr
Bundesminister, dass du es auch hast –, ein Rechtsgutachten über einige
grundsätzliche Fragen zur Verpflichtung der Republik Österreich gegenüber
Anbietern von Abfangjägern, erstattet von Universitätsprofessor Dr. Heinz
Krejci, Vorstand des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht,
Rechtswissenschaftliche Fakultät Wien. Dieses Gutachten ist erst vor wenigen
Wochen, vielleicht auch nur Tagen herausgekommen, und darin wird sehr wohl
darauf hingewiesen. Ich zitiere jetzt aus diesem Bericht, aus dieser Expertise
von Professor Krejci.
Einleitend: Der
mir zugegangenen Information zufolge gedenkt das Bundesministerium für Landesverteidigung
die mit der Änderung der Stückzahl zusammenhängenden Fragen ausschließlich mit
dem Produzenten des Eurofighters zu erörtern. Die anderen ursprünglich
eingeladenen Bieter wurden hingegen nicht aufgefordert, ihre bisherigen
Angebote in Hinblick auf den nunmehrigen Bedarf von nur mehr
18 Abfangjägern zu adaptieren. Auch wird die Ansicht vertreten, dass
solche Angebote, sofern sie andere Bieter von sich aus einreichen, vom BMLV
nicht mehr beachtet werden müssen, weil die Beschaffungsentscheidung bereits
zugunsten des Eurofighters gefallen ist.
Ich halte das, was der Professor hier sagt, für durchaus bemerkenswert. Ich denke, wir brauchen – und das meint auch der Professor – vergleichbare Angebote, denn die Anzahl verändert den Preis. Die Stückkosten wirken sich auf die Fixkosten aus, und wenn das nicht berücksichtigt wird, haben wir keinen Preis, der für die 18 Eurofighter oder 18 Maschinen stimmt, die wir jetzt kaufen werden. Wir können nicht sagen: Wenn 24 so viel kosten, kosten 18 so viel. Diese Rechnung stimmt nicht! Sie kann betriebswirtschaftlich nicht stimmen. Wir brauchen daher diese
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