Eigenschaften und
ohne Rücksicht auf das Verhältnis zwischen Preis und Leistung und unter
Einschluss der Bedeutung der Gegengeschäfte nicht sachgerecht erscheint.
Wäre von Anfang an
lediglich beabsichtigt gewesen, eine Modellerkundung nach rein technisch-militärischen
Gesichtspunkten durchzuführen und damit das Verfahren zu beenden, dann hätte es
ein faires Vorgehen erfordert, dies den Mitbewerbern entsprechend offen zu
legen.
Trifft zu, dass
die Änderung der zu bestellenden Stückzahl einen maßgeblichen Einfluss auf die
Preiskalkulation hat und dass es überdies möglicherweise auch noch zu sonstigen
Änderungen im Hinblick auf Liefertermine und dergleichen kommt, dann bedeutet
dies, dass während des noch laufenden Vergabeverfahrens die Angebotsbedingungen
geändert wurden.
Präsident Herwig Hösele:
Herr Bundesrat Gudenus! Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie
nur noch 10 Sekunden Redezeit haben. Es handelt sich dabei um eine zwingende
Vorschrift.
Bundesrat
Mag. John Gudenus (fortsetzend): Zusammenfassend ist
festzuhalten, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Aspöck.)
Präsident
Herwig Hösele: Zu
§ 61 Abs. 7 steht im Kommentar, dass das weder vom Präsidenten noch
vom Bundesrat abgeändert werden kann. Ich bitte Sie daher, zum Schluss zu
kommen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)
Bundesrat
Mag. John Gudenus (fortsetzend): Zusammenfassend ist
festzuhalten, dass das Bundesministerium verpflichtet ist, allen Mitbewerbern
die gleiche Gelegenheit zu bieten, ihre bisherigen Angebote entsprechend zu
adaptieren. Sollte das Gebot der Gleichbehandlung verletzt sein, dann setzt
sich das Bundesministerium möglichen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen
aus. – Danke für die 10 Sekunden. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
18.17
Präsident
Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Benno Sulzberger. Ich erteile es ihm und mache auf die Redezeitbeschränkung
aufmerksam.
18.17
Bundesrat
Benno Sulzberger (Freiheitliche, Niederösterreich):
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Sehr
verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich werde die Überschreitung der
Redezeit, die Kamerad John Gudenus begangen hat, einholen, indem ich nur kurz
sprechen werde.
Lassen Sie mich Grundsätzliches zur Landesverteidigung und zum
verfassungsmäßigen Auftrag sagen. Ich als Person, als Benno Sulzberger,
bekenne mich zur aktiven Landesverteidigung – als Freiheitlicher und auch
als Funktionär des Österreichischen Kameradschaftsbundes, der immer eine
Rückenstütze des österreichischen Bundesheeres war, ist und bleiben wird. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der
SPÖ.)
Ich muss mit Befremdung feststellen, dass sich eine ehemalige
staatstragende Partei – ich hoffe, dass sie das weiterhin bleiben
wird –, die so viele Jahre hindurch den ministeriellen Auftrag der
Landesverteidigung hatte, so aus der Verantwortung stiehlt. Das ist für mich
als Staatsbürger beschämend. Ich sage das mit aller Deutlichkeit.
Man kann die Aufgaben nicht teilen und es sich nicht aussuchen, was in
einer bestimmten Situation, einer bestimmten politischen Situation gerade
passt. Wenn ich staatspolitische Verantwortung übernehme und gehabt habe, dann
habe ich sie auch wahrzunehmen. (Bundesrat
Winter: Was sagt denn der Haider?)
Heute eine Anfrage über den so genannten Typenentscheid wieder dazu zu
verwenden, die grundsätzliche Frage zu stellen, ob Luftraumverteidigung
überhaupt notwendig ist, ist nicht in Ordnung!
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