vornehmen, der
bereits 14 Monate zurückliegt. Die Tatsache, dass die pauschalierte
Einhebung von Versicherungsbeiträgen im ASVG für geringfügig Beschäftigte
bereits vor 14 Monaten vom Verfassungsgerichtshof als nicht zulässig
festgestellt wurde, wurde bis heute nicht repariert.
Es ist bereits
vielfach darauf hingewiesen worden, welche finanziellen Auswirkungen dieser
Umstand hat: Dadurch werden der Sozialversicherung in etwa
10 Millionen € vorenthalten. Das ist im Vergleich zum Budget keine
Riesen-Summe; aber ich bin der Meinung, dass dieser Betrag, gemessen an den
Bedürfnissen einzelner Versicherter, doch große Bedeutung hat.
Ich kündige jetzt
schon an, dass meine Fraktion dem, was uns heute hier vorliegt, nicht zustimmen
wird, weil der Inhalt wieder nicht geändert wird, sondern nur formelle
Änderungen vorgenommen werden, indem man den Umstand, dass im ASVG diese
pauschalierten Abgaben nicht verankerbar sind, repariert.
Ich möchte so
manche Einwände gleich vorwegnehmen: Auch wir wissen, dass es in Einzelfällen
und für kleine Gruppierungen durchaus Sinn macht, geringfügige Beschäftigungen
ohne jede Versicherungspflicht einzugehen. Ich gehe jedoch davon aus, dass in
erster Linie zum Schutz jener Frauen, die von den Unternehmen aus
unterschiedlichsten Gründen gedrängt werden, geringfügige Beschäftigungen
anzunehmen – etwa im Handel, wo sich dieser Trend verstärkt –,
Lenkungsmaßnahmen notwendig geworden sind.
Ich weiß schon,
dass sich der Zulauf zu den Geringfügigen verringert hat, seit die letzte Versicherungspflicht
eingetreten ist. Mir ist schon bekannt, dass das etwas bewirkt hat. Wir sehen
jedoch, dass in manchen Branchen der Trend zu Teilzeitdienstverhältnissen, zu
geringfügigen, atypischen Dienstverhältnissen sehr groß ist, ein Umstand, dem
sich gerade Frauen aus verschiedenen Gründen sehr oft nicht entziehen können.
Vordergründig wird ein solches Dienstverhältnis vielleicht sogar als positiv
gesehen, weil die Frauen die Illusion haben, auf diese Weise Familie und Beruf
besser vereinbaren zu können.
Wir wissen jedoch,
wie es aussieht, wenn diese Frauen dann Leistungen aus der Sozialversicherung
benötigen, und wir wissen auch, wie es diesen Frauen geht, wenn sie in höherem
Lebensalter ihren Lebensunterhalt finanzieren müssen. (Beifall bei der SPÖ
und den Grünen.)
Das ist der Grund,
warum wir diesem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen können.
Ich möchte in
diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass das Einbeziehen aller Beschäftigten
in das Sozialversicherungssystem auch ein Beitrag wäre, die Finanzierungsgrundlagen
der Sozial-, Kranken- und Pensionsversicherung zu verbreitern, um so
systematisch zu vernünftigen Leistungen für die Betroffenen zu kommen.
Meine Damen und
Herren! Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als uns GewerkschafterInnen
die ersten haarsträubenden Beispiele, was in der Praxis mit geringfügig
Beschäftigten passiert, so richtig wachgerüttelt haben. Es ist schon einige
Jahre her, und auch auf unser Drängen hin ist schließlich dieser erste Schritt
der Einbeziehung in die Sozialversicherung erfolgt. Und ich bekenne mich hier
voll und ganz zu entsprechenden Lenkungsmaßnahmen.
Mir ist der Fall
einer Frau zur Kenntnis gebracht worden, die mit einfachster Ausbildung eine
Reinigungstätigkeit ausgeübt und sich sehr wenig Gedanken über ihr Dienstverhältnis
gemacht hat. Ihre Bezahlung war zwar nicht großzügig, aber immerhin ortsüblich,
und erst als diese Frau schwanger war und in den Mutterschaftsurlaub gehen
wollte, hat sich herausgestellt, dass sie mit mehreren geringfügigen
Dienstverhältnissen bei einem Dienstgeber beschäftigt ist und somit keine
Leistung für die Mutterschaft zu erwarten hatte.
Für mich war das
wirklich ein Schlüsselerlebnis, aber ich behaupte nicht, dass man mit geringfügig
Beschäftigten überall so umgeht. Es ist dies aber doch ein Beispiel dafür, dass
man seitens des Gesetzgebers weit davon entfernt ist, zu wissen, was sich dann
in der Realität abspielt. Daher ist es notwendig, wenn solche Schlupflöcher
genutzt werden, diese nach Möglichkeit zu schließen.
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