Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 13

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vornehmen, der bereits 14 Monate zurückliegt. Die Tatsache, dass die pauschalierte Einhebung von Versicherungsbeiträgen im ASVG für geringfügig Beschäftigte bereits vor 14 Monaten vom Verfassungsgerichtshof als nicht zulässig festgestellt wurde, wurde bis heute nicht repariert.

Es ist bereits vielfach darauf hingewiesen worden, welche finanziellen Auswirkungen dieser Umstand hat: Dadurch werden der Sozialversicherung in etwa 10 Millionen € vorenthalten. Das ist im Vergleich zum Budget keine Riesen-Summe; aber ich bin der Meinung, dass dieser Be­trag, gemessen an den Bedürfnissen einzelner Versicherter, doch große Bedeutung hat.

Ich kündige jetzt schon an, dass meine Fraktion dem, was uns heute hier vorliegt, nicht zustim­men wird, weil der Inhalt wieder nicht geändert wird, sondern nur formelle Änderungen vorge­nommen werden, indem man den Umstand, dass im ASVG diese pauschalierten Abgaben nicht verankerbar sind, repariert.

Ich möchte so manche Einwände gleich vorwegnehmen: Auch wir wissen, dass es in Einzel­fällen und für kleine Gruppierungen durchaus Sinn macht, geringfügige Beschäftigungen ohne jede Versicherungspflicht einzugehen. Ich gehe jedoch davon aus, dass in erster Linie zum Schutz jener Frauen, die von den Unternehmen aus unterschiedlichsten Gründen gedrängt werden, geringfügige Beschäftigungen anzunehmen – etwa im Handel, wo sich dieser Trend verstärkt –, Lenkungsmaßnahmen notwendig geworden sind.

Ich weiß schon, dass sich der Zulauf zu den Geringfügigen verringert hat, seit die letzte Ver­sicherungspflicht eingetreten ist. Mir ist schon bekannt, dass das etwas bewirkt hat. Wir sehen jedoch, dass in manchen Branchen der Trend zu Teilzeitdienstverhältnissen, zu geringfügigen, atypischen Dienstverhältnissen sehr groß ist, ein Umstand, dem sich gerade Frauen aus verschiedenen Gründen sehr oft nicht entziehen können. Vordergründig wird ein solches Dienstverhältnis vielleicht sogar als positiv gesehen, weil die Frauen die Illusion haben, auf diese Weise Familie und Beruf besser vereinbaren zu können.

Wir wissen jedoch, wie es aussieht, wenn diese Frauen dann Leistungen aus der Sozialver­sicherung benötigen, und wir wissen auch, wie es diesen Frauen geht, wenn sie in höherem Lebensalter ihren Lebensunterhalt finanzieren müssen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass das Einbeziehen aller Be­schäftigten in das Sozialversicherungssystem auch ein Beitrag wäre, die Finanzierungsgrund­lagen der Sozial-, Kranken- und Pensionsversicherung zu verbreitern, um so systematisch zu vernünftigen Leistungen für die Betroffenen zu kommen.

Meine Damen und Herren! Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als uns Gewerkschafte­rInnen die ersten haarsträubenden Beispiele, was in der Praxis mit geringfügig Beschäftigten passiert, so richtig wachgerüttelt haben. Es ist schon einige Jahre her, und auch auf unser Drängen hin ist schließlich dieser erste Schritt der Einbeziehung in die Sozialversicherung erfolgt. Und ich bekenne mich hier voll und ganz zu entsprechenden Lenkungsmaßnahmen.

Mir ist der Fall einer Frau zur Kenntnis gebracht worden, die mit einfachster Ausbildung eine Reinigungstätigkeit ausgeübt und sich sehr wenig Gedanken über ihr Dienstverhältnis gemacht hat. Ihre Bezahlung war zwar nicht großzügig, aber immerhin ortsüblich, und erst als diese Frau schwanger war und in den Mutterschaftsurlaub gehen wollte, hat sich herausgestellt, dass sie mit mehreren geringfügigen Dienstverhältnissen bei einem Dienstgeber beschäftigt ist und somit keine Leistung für die Mutterschaft zu erwarten hatte.

Für mich war das wirklich ein Schlüsselerlebnis, aber ich behaupte nicht, dass man mit gering­fügig Beschäftigten überall so umgeht. Es ist dies aber doch ein Beispiel dafür, dass man seitens des Gesetzgebers weit davon entfernt ist, zu wissen, was sich dann in der Realität abspielt. Daher ist es notwendig, wenn solche Schlupflöcher genutzt werden, diese nach Mög­lichkeit zu schließen.

 


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