Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 12

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Diese Wahl ist durch die vom neu konstituierten Niederösterreichischen Landtag durchgeführten Neuwahlen in den Bundesrat notwendig geworden. Ich werde daher diese Wahl sogleich – sofern sich kein Einwand erhebt – durch Handzeichen vornehmen lassen.

Es liegen mir die Wahlvorschläge vor, die Bundesräte Mag. Gerhard Tusek und Karl Boden für den Rest des 1. Halbjahres 2003 zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Die Wahlvorschläge sind somit angenommen.

Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. – Herr Bundesrat Mag. Tusek.


Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl gerne an.


Präsident Herwig Hösele: Herr Bundesrat Boden.


Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Ich danke auch für das Vertrauen und nehme die Wahl gerne an. (Allgemeiner Beifall.)


Präsident Herwig Hösele: Die Bundesräte Mag. Gerhard Tusek und Karl Boden sind somit für den Rest des 1. Halbjahres 2003 zu Ordnern gewählt. Ich bitte Sie, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich wahrzunehmen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig be­schäftigter Personen erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (74/A und 63/NR sowie 6779/BR der Beilagen)


Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig be­schäftigter Personen erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte um den Bericht.


Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicher­heit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Herwig Hösele: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, zu der ich sehr herzlich Herrn Vizekanzler Mag. Haupt und Herrn Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Waneck begrüße.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile es ihr.

12.21


Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir sollen heute die Reparatur eines Umstandes


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