Diese Wahl ist
durch die vom neu konstituierten Niederösterreichischen Landtag durchgeführten
Neuwahlen in den Bundesrat notwendig geworden. Ich werde daher diese Wahl
sogleich – sofern sich kein Einwand erhebt – durch Handzeichen
vornehmen lassen.
Es liegen mir die
Wahlvorschläge vor, die Bundesräte Mag. Gerhard Tusek und Karl Boden für
den Rest des 1. Halbjahres 2003 zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung
geben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.
Die Wahlvorschläge
sind somit angenommen.
Ich frage die
Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. – Herr Bundesrat Mag. Tusek.
Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP,
Oberösterreich): Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl gerne an.
Präsident Herwig Hösele:
Herr Bundesrat
Boden.
Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Ich danke
auch für das Vertrauen und nehme die Wahl gerne an. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Herwig Hösele:
Die Bundesräte Mag. Gerhard
Tusek und Karl Boden sind somit für den Rest des 1. Halbjahres 2003 zu Ordnern
gewählt. Ich bitte Sie, Ihre verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich
wahrzunehmen.
2. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter
Personen erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
(74/A und 63/NR sowie 6779/BR der Beilagen)
Präsident
Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern
geringfügig beschäftigter Personen erlassen und das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz geändert wird.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte um
den Bericht.
Berichterstatter
Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und
Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von
Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen erlassen und das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz geändert wird.
Der Ausschuss für
soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am
13. Mai 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Präsident Herwig Hösele: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die
Debatte ein, zu der ich sehr herzlich Herrn Vizekanzler Mag. Haupt und
Herrn Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Waneck begrüße.
Zu Wort gemeldet
hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile es ihr.
12.21
Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir sollen heute die Reparatur eines Umstandes
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