Abgabe definiert,
und im Prinzip erhöht das die Arbeitskosten auch für geringfügig Beschäftigte
und ist auch eine Geldbeschaffung für die Kranken- und Pensionskassen.
Ich möchte
allerdings betonen, dass ich dafür bin, Arbeitgeberbeiträge zu bezahlen, wenn
sich der geringfügig Beschäftigte selbst auch versichert. Jetzt ist es aber so,
dass man das für alle bezahlen muss, unabhängig von der Versicherung des
geringfügig Beschäftigten.
In der Praxis ist
es auch so, dass viele Frauen und Männer geringfügig beschäftigt sein möchten
und dann keinen Beitrag zahlen, weil es momentan mehr Geld bringt. Wenn diese
Personen dann in Pension gehen möchten, erkennen sie oft, dass dies ein Fehler
war, aber dann ist es meistens zu spät. Das ist meiner Meinung nach die Entscheidung
dieser Personen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Politik
Rahmenbedingungen schafft, aber dem Einzelnen die Entscheidung selbst
überlässt. Wir müssen die Mündigkeit des Bürgers auch anerkennen!
Abschließend
möchte ich noch erwähnen, dass wir heute im Rahmen dieser Änderung sehen, wie
notwendig und wichtig es ist, Regierungsvorlagen und Gesetze gründlich
durchdacht vorzulegen und dann zu entscheiden. – Besten Dank! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
12.34
Präsident
Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Harald Reisenberger. Ich erteile es ihm.
12.34
Bundesrat
Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr
Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Frau Kollegin Giesinger! Sie verstehen
nicht, warum man so negative Beispiele bringt, wie Kollegin Kainz es getan
hat? – Das ist ganz einfach: Weil es sie gibt, und weil wir daher die
Chance gehabt hätten, darauf zu reagieren! Und genau darum geht es uns! (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
Pauschalierte
Abgaben für Dienstgeber bei geringfügiger Beschäftigung, so ist der Titel. Ich
möchte darauf aufmerksam machen, dass derzeit über 200 000 Menschen
geringfügig beschäftigt sind. Das ist keine geringe Anzahl, und diese Vorgaben
sind eher dazu angetan, dass sich diese Zahl noch erhöht.
Der
Verfassungsgerichtshof sagte bereits vor einem Jahr, dass bis 31. März
2003 die pauschalierte Abgabe im ASVG nicht mehr als solche tituliert werden
darf. Was aber hat die Regierung gemacht? – Sie hat die Zeit tatenlos
verstreichen lassen.
Die SPÖ-Fraktion
hat den Antrag eingebracht, dass Dienstgeber den gleichen Beitrag wie
Dienstnehmer zahlen sollten. Das wäre, glaube ich, auch in Ihrem Interesse,
nach dem, was Sie gerade vorher bekundet haben. Der Zweck dieses unseres
Antrages ist auch, dass der Anreiz, billige Arbeitnehmer zu beschäftigen,
genommen wird. Menschen sollen nicht immer mehr geringfügig, sondern in
Vollzeitarbeit beschäftigt werden. Es ist heute schon gesagt worden: Wenn man
in die Pension kommt, weiß man genau, dass diese Zeiten zwar vielleicht
kurzfristig angenehm, weil weniger mit Abgaben belegt, sind, dass sich das
aber dann oft sehr negativ auswirken kann.
Der Antrag, den die ÖVP eingebracht hat, bedeutet, dass es so bleibt, wie es war, mit allen negativen Punkten, die es gibt. Gerade da hätten wir die Chance gehabt, Änderungen vorzunehmen. Eine Änderung ist nur insofern gegeben, als die Abgabe aus dem ASVG genommen wird. Dass vor allem und in erster Linie Frauen betroffen sind, ist, so glaube ich, jedem hier klar. Dass das auch Auswirkungen auf die Pensionsreform hat, ist logisch. Wenn man sagt: Okay, ich zahle freiwillig ein, ich zahle freiwillig Pensionsversicherung weiter, dann heißt das aber auch – gerade für junge Menschen; und da hören wir immer, Herr Vizekanzler, dass Sie für diese Gruppe soviel machen möchten, dass Sie diese besonders absichern möchten –, dass die Deckelung von 10 Prozent für den Durchrechnungszeitraum, die es zurzeit noch gibt, mit dem Jahr 2028 aufgehoben wird. Das bedeutet im Klartext nichts anderes als große Verluste für
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite