Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 15

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Abgabe definiert, und im Prinzip erhöht das die Arbeitskosten auch für geringfügig Beschäftigte und ist auch eine Geldbeschaffung für die Kranken- und Pensionskassen.

Ich möchte allerdings betonen, dass ich dafür bin, Arbeitgeberbeiträge zu bezahlen, wenn sich der geringfügig Beschäftigte selbst auch versichert. Jetzt ist es aber so, dass man das für alle bezahlen muss, unabhängig von der Versicherung des geringfügig Beschäftigten.

In der Praxis ist es auch so, dass viele Frauen und Männer geringfügig beschäftigt sein möch­ten und dann keinen Beitrag zahlen, weil es momentan mehr Geld bringt. Wenn diese Personen dann in Pension gehen möchten, erkennen sie oft, dass dies ein Fehler war, aber dann ist es meistens zu spät. Das ist meiner Meinung nach die Entscheidung dieser Personen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Politik Rahmenbedingungen schafft, aber dem Einzelnen die Ent­scheidung selbst überlässt. Wir müssen die Mündigkeit des Bürgers auch anerkennen!

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass wir heute im Rahmen dieser Änderung sehen, wie notwendig und wichtig es ist, Regierungsvorlagen und Gesetze gründlich durchdacht vorzu­legen und dann zu entscheiden. – Besten Dank! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

12.34


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Harald Reisenberger. Ich erteile es ihm.

12.34


Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staats­sekretär! Frau Kollegin Giesinger! Sie verstehen nicht, warum man so negative Beispiele bringt, wie Kollegin Kainz es getan hat? – Das ist ganz einfach: Weil es sie gibt, und weil wir daher die Chance gehabt hätten, darauf zu reagieren! Und genau darum geht es uns! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Pauschalierte Abgaben für Dienstgeber bei geringfügiger Beschäftigung, so ist der Titel. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass derzeit über 200 000 Menschen geringfügig beschäf­tigt sind. Das ist keine geringe Anzahl, und diese Vorgaben sind eher dazu angetan, dass sich diese Zahl noch erhöht.

Der Verfassungsgerichtshof sagte bereits vor einem Jahr, dass bis 31. März 2003 die pauscha­lierte Abgabe im ASVG nicht mehr als solche tituliert werden darf. Was aber hat die Regierung gemacht? – Sie hat die Zeit tatenlos verstreichen lassen.

Die SPÖ-Fraktion hat den Antrag eingebracht, dass Dienstgeber den gleichen Beitrag wie Dienstnehmer zahlen sollten. Das wäre, glaube ich, auch in Ihrem Interesse, nach dem, was Sie gerade vorher bekundet haben. Der Zweck dieses unseres Antrages ist auch, dass der Anreiz, billige Arbeitnehmer zu beschäftigen, genommen wird. Menschen sollen nicht immer mehr ge­ringfügig, sondern in Vollzeitarbeit beschäftigt werden. Es ist heute schon gesagt worden: Wenn man in die Pension kommt, weiß man genau, dass diese Zeiten zwar vielleicht kurzfristig ange­nehm, weil weniger mit Abgaben belegt, sind, dass sich das aber dann oft sehr negativ auswir­ken kann.

Der Antrag, den die ÖVP eingebracht hat, bedeutet, dass es so bleibt, wie es war, mit allen negativen Punkten, die es gibt. Gerade da hätten wir die Chance gehabt, Änderungen vorzu­nehmen. Eine Änderung ist nur insofern gegeben, als die Abgabe aus dem ASVG genommen wird. Dass vor allem und in erster Linie Frauen betroffen sind, ist, so glaube ich, jedem hier klar. Dass das auch Auswirkungen auf die Pensionsreform hat, ist logisch. Wenn man sagt: Okay, ich zahle freiwillig ein, ich zahle freiwillig Pensionsversicherung weiter, dann heißt das aber auch – gerade für junge Menschen; und da hören wir immer, Herr Vizekanzler, dass Sie für diese Gruppe soviel machen möchten, dass Sie diese besonders absichern möchten –, dass die Deckelung von 10 Prozent für den Durchrechnungszeitraum, die es zurzeit noch gibt, mit dem Jahr 2028 aufgehoben wird. Das bedeutet im Klartext nichts anderes als große Verluste für


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