Meine Fraktion
wird in verantwortungsbewusster Art und Weise den Menschen gegenüber diesem
Gesetz natürlich nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.41
Präsident
Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr
Vizekanzler. Ich erteile es ihm.
12.41
Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Vizekanzler
Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren!
Hohes Haus! Herr Präsident! Die vorliegende Gesetzesmaterie ist aus formalen
Gründen vom Höchstgericht aufgehoben worden. Die Klage wurde von einer ganzen
Reihe von nationalen und internationalen Firmengruppen eingebracht. Das Gesetz
wird in der gleichen Form, wie es im Übrigen von der sozialistisch geführten
Regierung 1998 eingebracht worden ist, nunmehr wieder eingeführt. (Bundesrat
Bieringer: Ach so! – Rufe bei der ÖVP: Schau! Schau!) Ich sage
das so, damit man weiß, welche Gesetzeslage hier fortgeschrieben wird.
Ich bitte meinen
Vorredner, der das Beispiel mit der Pallas Athene, das am Heldenplatz gebracht
wurde, im Sitzungssaal des Bundesrates zitiert hat, seine Aufmerksamkeit auf
die Statue selbst zu lenken. Er wird dann draufkommen, dass die Pallas Athene
deutlich und klar für jeden sichtbar mit dem rechten Fuß nach vor tritt und
nicht mit dem linken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Sehr geehrter Herr
Kollege! Wenn Sie davon gesprochen haben, dass man auf die Menschen hören soll,
dann sollten Sie nicht vergessen, dass 80 Prozent der Österreicherinnen
und Österreicher überzeugt davon sind, dass wir eine Pensionsreform brauchen (Bundesrat
Konecny: Aber nicht diese!) und dass diese Reform so gemacht werden soll,
dass sie sozial verträglich und gerecht ist. (Bundesrat Konecny: Nein, wirklich nicht!)
Ich bin sehr
gespannt, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ob die Äußerungen
Ihres Parteivorsitzenden Gusenbauer vom Jänner dieses Jahres, als er – in
den Medien nachlesbar – ein Volumen von einer Milliarde € als Ziel
der Sozialdemokratie bei der Umsetzung der Pensionsreform formuliert hat, als
er von Harmonisierung und der Schaffung eines Pensionskontos gesprochen hat,
als er ein leistungs- und beitragsorientiertes Recht harmonisiert für alle
vorgesehen hat (Bundesrat Konecny: Also das Gegenteil von dem, was Sie
machen!), als er Durchrechnungszeiträume,
die das gesamte Arbeitsleben umfassen, als gerecht betrachtet hat, als er
versicherungsmathematische Abschläge und Steigerungsbeträge nach seiner
goldenen Formel 65 Lebensjahre, 45 Beitragsjahre, 80 Prozent
Bemessungsgrundlage, also einen Steigerungsbetrag in der Höhe von
1,77 Prozent, als gerechtfertigt betrachtet hat, auch tatsächlich in der
parlamentarischen Debatte heute, morgen, übermorgen und in den nächsten Jahren
standhalten werden. (Bundesrat Gasteiger: Herr Vizekanzler! Was sagt
der Haider überhaupt dazu?)
Sehr geehrte Damen
und Herren! Gerade die Durchrechnungszeiträume sind ein entscheidendes Problem
jener Frauen, die in geringfügigen Beschäftigungen stehen. Wir alle sind uns
einig, dass sie allein von jenen Einkünften, die sie aus der geringfügigen
Beschäftigung beziehen, nicht leben können, sondern dass dies im Regelfall
Zusatzeinkommen sind für Tätigkeiten, die die Frauen neben der Kinderbetreuung,
weil ihnen die Kinder eben wichtig sind, verrichten. (Bundesrat Konecny: Geh bitte, das ist absurd!) Ich kenne sehr viele Beispiele aus
meiner Umgebung, Sie haben Beispiele aus Ihrer Umgebung angeführt. (Bundesrat
Konecny: 200 000! – Sind das die, die ein
bisschen etwas dazuverdienen? Ungeheuerlich!)
Es ist auch klar, dass es in der österreichischen Beschäftigungslandschaft immer wieder zu Missbräuchen des Sozialsystems kommt. Man sollte daher endlich alle Bemühungen der Sozialversicherungen fördern, die dahin gehen, eine Chip-Karte einzuführen. (Bundesrat Konecny: Chip-Karte! Oh je, der nächste Flop! – Bundesrat Gasteiger: Was sagt der Haider zur Pensionsreform?) Mit der Chip-Karte könnte man auch den monatlichen und vierteljährlichen Auskunftsverpflichtungen an die Versicherten, wie es im ASVG normiert ist, nachkommen, damit die Versicherten über ihren tatsächlichen Versicherungsstatus während ihrer Arbeitszeit und nicht erst am Ende ihres Arbeitslebens informiert werden. Somit könnten sie
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