Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 17

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Meine Fraktion wird in verantwortungsbewusster Art und Weise den Menschen gegenüber diesem Gesetz natürlich nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.41


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Vizekanzler. Ich erteile es ihm.

12.41


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Vize­kanzler Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Die vorliegende Gesetzesmaterie ist aus formalen Gründen vom Höchstgericht aufgehoben worden. Die Klage wurde von einer ganzen Reihe von nationalen und internationalen Firmen­gruppen eingebracht. Das Gesetz wird in der gleichen Form, wie es im Übrigen von der sozia­listisch geführten Regierung 1998 eingebracht worden ist, nunmehr wieder eingeführt. (Bundes­rat Bieringer: Ach so! – Rufe bei der ÖVP: Schau! Schau!) Ich sage das so, damit man weiß, welche Gesetzeslage hier fortgeschrieben wird.

Ich bitte meinen Vorredner, der das Beispiel mit der Pallas Athene, das am Heldenplatz ge­bracht wurde, im Sitzungssaal des Bundesrates zitiert hat, seine Aufmerksamkeit auf die Statue selbst zu lenken. Er wird dann draufkommen, dass die Pallas Athene deutlich und klar für jeden sichtbar mit dem rechten Fuß nach vor tritt und nicht mit dem linken. (Beifall bei den Freiheit­lichen.)

Sehr geehrter Herr Kollege! Wenn Sie davon gesprochen haben, dass man auf die Menschen hören soll, dann sollten Sie nicht vergessen, dass 80 Prozent der Österreicherinnen und Öster­reicher überzeugt davon sind, dass wir eine Pensionsreform brauchen (Bundesrat Konecny: Aber nicht diese!) und dass diese Reform so gemacht werden soll, dass sie sozial verträglich und gerecht ist. (Bundesrat Konecny: Nein, wirklich nicht!)

Ich bin sehr gespannt, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, ob die Äuße­rungen Ihres Parteivorsitzenden Gusenbauer vom Jänner dieses Jahres, als er – in den Medien nachlesbar – ein Volumen von einer Milliarde € als Ziel der Sozialdemokratie bei der Umset­zung der Pensionsreform formuliert hat, als er von Harmonisierung und der Schaffung eines Pensionskontos gesprochen hat, als er ein leistungs- und beitragsorientiertes Recht harmoni­siert für alle vorgesehen hat (Bundesrat Konecny: Also das Gegenteil von dem, was Sie machen!), als er Durchrechnungszeiträume, die das gesamte Arbeitsleben umfassen, als gerecht betrachtet hat, als er versicherungsmathematische Abschläge und Steigerungsbeträge nach seiner goldenen Formel 65 Lebensjahre, 45 Beitragsjahre, 80 Prozent Bemessungsgrund­lage, also einen Steigerungsbetrag in der Höhe von 1,77 Prozent, als gerechtfertigt betrachtet hat, auch tatsächlich in der parlamentarischen Debatte heute, morgen, übermorgen und in den nächsten Jahren standhalten werden. (Bundesrat Gasteiger: Herr Vizekanzler! Was sagt der Haider überhaupt dazu?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade die Durchrechnungszeiträume sind ein entscheiden­des Problem jener Frauen, die in geringfügigen Beschäftigungen stehen. Wir alle sind uns einig, dass sie allein von jenen Einkünften, die sie aus der geringfügigen Beschäftigung beziehen, nicht leben können, sondern dass dies im Regelfall Zusatzeinkommen sind für Tätigkeiten, die die Frauen neben der Kinderbetreuung, weil ihnen die Kinder eben wichtig sind, verrichten. (Bundesrat Konecny: Geh bitte, das ist absurd!) Ich kenne sehr viele Beispiele aus meiner Um­gebung, Sie haben Beispiele aus Ihrer Umgebung angeführt. (Bundesrat Konecny: 200 000! – Sind das die, die ein bisschen etwas dazuverdienen? Ungeheuerlich!)

Es ist auch klar, dass es in der österreichischen Beschäftigungslandschaft immer wieder zu Missbräuchen des Sozialsystems kommt. Man sollte daher endlich alle Bemühungen der Sozialversicherungen fördern, die dahin gehen, eine Chip-Karte einzuführen. (Bundesrat Konecny: Chip-Karte! Oh je, der nächste Flop! – Bundesrat Gasteiger: Was sagt der Haider zur Pensionsreform?) Mit der Chip-Karte könnte man auch den monatlichen und vierteljähr­lichen Auskunftsverpflichtungen an die Versicherten, wie es im ASVG normiert ist, nachkom­men, damit die Versicherten über ihren tatsächlichen Versicherungsstatus während ihrer Arbeitszeit und nicht erst am Ende ihres Arbeitslebens informiert werden. Somit könnten sie


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