Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 24

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und da bin ich bei Kollegen Schennach –, dass wir die in rasanter Zahl zunehmenden prekären Arbeits- und Dienstverhältnisse eindämmen, denn sonst werden wir die Problematik und die Diskussion am laufenden Band haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt noch viele andere Faktoren, die dabei zu berücksichtigen sind. Deshalb ist auch dieser Zeitdruck eine Katastrophe. Dabei geht es auch um die Harmonisierung der Systeme. Das wird so leicht gesagt, es wird immer gesagt, es müsse schnell geschehen. Das kann gar nicht passieren. Jemand, der nur halbwegs eine Ahnung von den einzelnen Systemen hat, weiß, was das beinhaltet und welche Zeitabläufe notwendig sind, um menschengerechte Systeme zu schaffen, die die Zukunft der Menschen sichern. All diese Dinge sind zu berücksichtigen, ohne dass einem vorgeworfen wird, man wolle etwas verhindern oder verzögern. Dieser Verantwor­tung müssen wir uns als Mandatare einfach bewusst werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Deshalb hoffe ich sehr – ganz egal, wo die Pallas Athene momentan steht –, dass heute, egal, ob in diesem Raum oder an dem Ort, wo der „Runde Tisch“ stattfindet, diese Einsicht in den Köpfen Platz greift. Mit dem linken oder dem rechten Fuß kann ich Ihnen nicht Recht geben, denn Sie als Mediziner, wenn auch Tiermediziner, müssen wissen, dass sich die Gliedmaßen nur dann bewegen, wenn das Hirn funktioniert. Und das wünsche ich mir für den heutigen Tag. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

13.17


Präsident Herwig Hösele: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz über Media­tion in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) sowie über Ände­rungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Ge­richtsgebührengesetzes und des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 (24 und 47/NR sowie 6780/BR der Beilagen)


Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz) sowie über Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Gerichtsgebührengeset­zes und des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Johanna Auer übernommen. Ich bitte um den Be­richt.


Berichterstatterin Johanna Auer: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen – Zivilrechts-Mediations-Gesetz – sowie über Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Gerichtsgebührengeset­zes und des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001.

 


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