und da bin ich bei Kollegen Schennach –, dass wir die in rasanter
Zahl zunehmenden prekären Arbeits- und Dienstverhältnisse eindämmen, denn sonst
werden wir die Problematik und die Diskussion am laufenden Band haben.
(Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt noch viele
andere Faktoren, die dabei zu berücksichtigen sind. Deshalb ist auch dieser
Zeitdruck eine Katastrophe. Dabei geht es auch um die Harmonisierung der
Systeme. Das wird so leicht gesagt, es wird immer gesagt, es müsse schnell
geschehen. Das kann gar nicht passieren. Jemand, der nur halbwegs eine Ahnung
von den einzelnen Systemen hat, weiß, was das beinhaltet und welche Zeitabläufe
notwendig sind, um menschengerechte Systeme zu schaffen, die die Zukunft der
Menschen sichern. All diese Dinge sind zu berücksichtigen, ohne dass einem
vorgeworfen wird, man wolle etwas verhindern oder verzögern. Dieser Verantwortung
müssen wir uns als Mandatare einfach bewusst werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb hoffe ich
sehr – ganz egal, wo die Pallas Athene momentan steht –, dass heute,
egal, ob in diesem Raum oder an dem Ort, wo der „Runde Tisch“ stattfindet,
diese Einsicht in den Köpfen Platz greift. Mit dem linken oder dem rechten Fuß
kann ich Ihnen nicht Recht geben, denn Sie als Mediziner, wenn auch
Tiermediziner, müssen wissen, dass sich die Gliedmaßen nur dann bewegen, wenn
das Hirn funktioniert. Und das wünsche ich mir für den heutigen Tag. –
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
13.17
Präsident
Herwig Hösele: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist
geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen
Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
3. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz über Mediation
in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) sowie
über Änderungen des Ehegesetzes, der Zivilprozessordnung, der
Strafprozessordnung, des Gerichtsgebührengesetzes und des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes
2001 (24 und 47/NR sowie 6780/BR der Beilagen)
Präsident
Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 3. Punkt
der Tagesordnung: Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen
(Zivilrechts-Mediations-Gesetz) sowie über Änderungen des Ehegesetzes, der
Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Gerichtsgebührengesetzes und
des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001.
Die
Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Johanna Auer übernommen. Ich bitte um
den Bericht.
Berichterstatterin
Johanna Auer: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht
des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April
2003 betreffend ein Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen –
Zivilrechts-Mediations-Gesetz – sowie über Änderungen des Ehegesetzes, der
Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Gerichtsgebührengesetzes und
des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001.
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