Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Ausfertigung vor.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
keinen Einspruch zu erheben.
Präsident
Herwig Hösele: Ich danke für den Bericht.
Wir begrüßen den
Herrn Bundesminister, der für die Vorlage zuständig ist (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen), und gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet
ist Herr Bundesrat Dr. Andreas Schnider. Ich erteile es ihm.
13.19
Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP,
Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Mediationsverfahren werden in Europa in zunehmendem
Maße und in einer Vielzahl von Bereichen durchgeführt. Daran, dass sich die EU
mit Mediation und ihren Verfahren beschäftigt und sich dessen auch angenommen
hat, können wir eindeutig sehen, welch große Bedeutung diesem Anliegen zukommt
und in Zukunft noch mehr zukommen muss.
In Österreich hat
man bereits positive Erfahrungen mit der Anwendung von Mediation in Familien-
und Sorgerechts-Angelegenheiten gemacht. Es gibt außerdem im österreichischen
Recht seit langer Zeit Ansätze und Methoden, Lösungen in rechtlichen
Streitigkeiten anders als durch den klassischen Richterspruch herbeizuführen;
beachten Sie das Instrument des Außerstreitverfahrens vor Gericht. Mediation
ist jedoch ein Verfahren außerhalb des Gerichts. Letztlich geben gerade die
erschreckend vielen Meldungen von der Überlastung der Gerichte meiner Ansicht
nach einen Hinweis darauf, dass wir uns auf den Weg nach neuen Methoden und
neuen Möglichkeiten machen müssen.
Doch kurz etwas
zur Charakteristik, damit man auch etwas zur Würdigung sagen kann: Mediation
basiert auf dem Gedanken, dass Lösungen in Konflikten dann optimal erarbeitet
werden können, wenn alle betroffenen Personen und Gruppen in ein Verfahren
einbezogen werden. Sie unterliegt dem Prinzip der freiwilligen Beteiligung der
Parteien. Schließlich obliegt die moderierende Verfahrensleitung einem
allparteilichen, neutralen Dritten. Das Verfahren ist durch Transparenz nach
innen, aber auch durch Vertraulichkeit nach außen gekennzeichnet. Es
wird – und ich glaube, das muss man hier hinzufügen – in der
Mediation auf kein bestimmtes letztes Ergebnis hingearbeitet, sondern es wird
ein am Anfang offener Lösungsweg gemeinsam und selbstbestimmt von den Parteien
erarbeitet, wobei die Eigenverantwortlichkeit nicht angetastet wird.
Damit kommen wir
zur Würdigung. Die Gefahr der begrifflichen und inhaltlichen Unschärfe hat man
durch das nun vorliegende Mediationsgesetz für Österreich und auch für den
europäischen Kontext richtungsweisend gebannt. Es wurde – so sehe ich
es – ein präzises Regelungswerk geschaffen, das sich einer doppelten
Qualitätssicherung verschreibt: Erstens geht es um die Ausbildung der
Mediatorinnen und Mediatoren und zweitens um die Sicherung im Hinblick auf die
Durchführung von Mediationsverfahren. Ich denke, da werden einige Staaten
insbesondere innerhalb der Europäischen Union nachziehen.
Im vorliegenden
Mediationsgesetz geht es um Verfahren mit zivilrechtlicher Anknüpfung. Es zeigt
sich jedoch, dass die Prinzipien der Mediation bereits in Bereichen angewendet
werden, die nicht in den Regelungsbereich dieses Gesetzes fallen, eben gerade
Bereiche, die für uns Länder nicht uninteressant sind. Zum Beispiel:
Umweltmediation – denken wir an die Planung größerer Bauvorhaben –,
Verwaltungsmediation; Bereiche, in denen – das möchte ich hier im
Bundesrat noch einmal betonen – gerade aus Ländersicht Mediation große
Einsparungspotenziale bringen würde. Ich bin also zuversichtlich, dass das
Mediationsgesetz in punkto Sicherung eines Qualitätsstandards auch auf diese
Bereiche Auswirkungen haben wird.
Doch lassen Sie mich auf die Mediation noch tief greifender eingehen: Wir sehen auch in anderen Bereichen, dass diese Prinzipien angewandt werden. Im schulischen Bereich wird die
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