Ausbildung von
Schülerinnen und Schülern, von Lehrerinnen und Lehrern zur Konfliktlösung
vorgenommen, dort reden wir von Schulmediation, und es sind gute Erfolge
erzielt worden. Allerdings zeigt sich an diesem Beispiel, dass es nicht
sinnvoll ist, auf eine pauschale Einordnung aller Anwendungsbereiche der
Mediation unter ein Mediationsgesetz hinzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler
müssten sonst den gesetzlichen Anforderungen genügen, auch wenn sie –
unter Anführungszeichen – „nur“ in der Schule tätig werden.
Mediation wird
sogar zur Lösung von interkulturellen Konflikten herangezogen. So hat die
Europa-Universität Viadrina in Frankfurt im April 2003 ein Forschungskolleg ins
Leben gerufen, um Lösungsansätze für Konflikte in der deutsch-polnischen
Grenzregion zu erarbeiten. Mediatorische Mittel werden ebenso in der
Behandlung internationaler politischer Konflikte angewendet, auch wenn
manchmal fehlende Konsensbereitschaft zu einem Scheitern führt; wir brauchen
hier nur an die Vermittlungsmission der UNO im Irak zu denken.
Wo finden sich
mediatorische Prozesse in der Lösung nationaler politischer Konflikte? Wo finden
sie sich in unserem Umgang mit politischen Inhalten? – Politische
Prozesse, die gemeinsam von allen Parteien in einem Mediationsverfahren stattfinden
und von Lösungsorientierung anstelle von parteipolitischen Eitelkeiten geprägt
sind, sind sicherlich kürzer, kostengünstiger und zielführender als ein starres
Verfahren in eingefahrenen Mustern.
Die
Grundvoraussetzung für das Gelingen einer solchen neuen Politik ist allerdings
auch klar: Was nützt der schönste runde oder eckige Tisch, wenn keine
Konsensbereitschaft an ihm Platz nimmt, wenn in gewisser Weise nicht auch eine
Freiwilligkeit gegeben ist, wenn eben nicht von vornherein schon ein Ergebnis
angestrebt, sondern im Grunde die Weite der Diskussion zugelassen wird? Doch
wer wird am „Runden Tisch“ Platz nehmen, um den Konfliktparteien bei ihrem
Lösungsweg zu helfen? Wer soll also politischer Mediator sein? – Es ist
nicht damit gemeint, dass es nur in bestimmten Situationen, in denen es gerade
ansteht, plötzlich einen oder mehrere Mediatoren gibt, sondern hier ist auch
auf Qualität zu achten. Wie installiert man ein System der Qualitätskontrolle
für Mediation auch hier, am „Runden Tisch“ der politischen Auseinandersetzung?
Diese Fragen
müssten wir uns, so glaube ich, auch beim Österreich-Konvent stellen. Denn eine
Mediation an einem „Runden Tisch“ im Hinblick auf Politik ist keine
Nebenregierung, sondern ist eben außerhalb der Regierung, so wie dieses
Mediationsgesetz außergerichtlich zu sehen ist. Wir werden, wie ich gerade
festgestellt habe, heute noch über die Gewalt der Worte reden, aber ich denke,
in Richtung Mediation in der Politik gibt es schon einiges zu sagen. Einen
ausgezeichneten Beleg für ein nicht gerade positives Beispiel habe ich, wenn
ich an unsere Landtagssitzung in dieser Woche denke: Wenn Anfragen innerhalb
eines Parlaments eher einem politischen Pamphlet aus irgendeinem
Generalsekretariat gleichen, dann frage ich mich, was das für eine Sprache ist!
Bei Mediation stehen wohl an erster Stelle die Worte, die Sprache und die
Kultur, wie wir miteinander umgehen.
Die Erfolge, die
wir in Sorgerechts-Angelegenheiten mit Mediation erzielen, sollten für uns auch
hier richtungsweisend sein. In Sorgerechts-Angelegenheiten geht es darum, dass
behutsam mit den Anliegen des Kindes umgegangen wird, dass Eltern an das Kind
und nicht an ihre eigenen Belange denken! Würden wir uns öfter das Vertrauen,
das Bürger dieses Landes in uns setzen, und die Anliegen der Bürger
vergegenwärtigen und unsere parteipolitischen Rangeleien hintanstellen, dann
wäre uns schneller und kostengünstiger ein Erfolg beschieden.
Daher stimmen wir
dem zu, aber auch in die Richtung, dass es noch ein Stück weiter geht. Ich
denke, wir können hier – und ich hoffe, auch noch heute Nachmittag –
ein paar Schritte in diese Richtung setzen, sodass das ein erster Meilenstein
ist. Aber wenn wir etwas von den Bürgerinnen und Bürgern wollen, dann müssen
die Kriterien, die für Mediation gelten, erst recht hier in unserem Parlament
gelten! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
13.30
Präsident
Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Frau
Bundesrätin Anna Schlaffer. Ich erteile es ihr.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite