Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 26

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Ausbildung von Schülerinnen und Schülern, von Lehrerinnen und Lehrern zur Konfliktlösung vorgenommen, dort reden wir von Schulmediation, und es sind gute Erfolge erzielt worden. Allerdings zeigt sich an diesem Beispiel, dass es nicht sinnvoll ist, auf eine pauschale Einord­nung aller Anwendungsbereiche der Mediation unter ein Mediationsgesetz hinzuarbeiten. Schülerinnen und Schüler müssten sonst den gesetzlichen Anforderungen genügen, auch wenn sie – unter Anführungszeichen – „nur“ in der Schule tätig werden.

Mediation wird sogar zur Lösung von interkulturellen Konflikten herangezogen. So hat die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt im April 2003 ein Forschungskolleg ins Leben gerufen, um Lösungsansätze für Konflikte in der deutsch-polnischen Grenzregion zu erarbeiten. Media­torische Mittel werden ebenso in der Behandlung internationaler politischer Konflikte angewen­det, auch wenn manchmal fehlende Konsensbereitschaft zu einem Scheitern führt; wir brauchen hier nur an die Vermittlungsmission der UNO im Irak zu denken.

Wo finden sich mediatorische Prozesse in der Lösung nationaler politischer Konflikte? Wo fin­den sie sich in unserem Umgang mit politischen Inhalten? – Politische Prozesse, die gemein­sam von allen Parteien in einem Mediationsverfahren stattfinden und von Lösungsorientierung anstelle von parteipolitischen Eitelkeiten geprägt sind, sind sicherlich kürzer, kostengünstiger und zielführender als ein starres Verfahren in eingefahrenen Mustern.

Die Grundvoraussetzung für das Gelingen einer solchen neuen Politik ist allerdings auch klar: Was nützt der schönste runde oder eckige Tisch, wenn keine Konsensbereitschaft an ihm Platz nimmt, wenn in gewisser Weise nicht auch eine Freiwilligkeit gegeben ist, wenn eben nicht von vornherein schon ein Ergebnis angestrebt, sondern im Grunde die Weite der Diskussion zuge­lassen wird? Doch wer wird am „Runden Tisch“ Platz nehmen, um den Konfliktparteien bei ihrem Lösungsweg zu helfen? Wer soll also politischer Mediator sein? – Es ist nicht damit ge­meint, dass es nur in bestimmten Situationen, in denen es gerade ansteht, plötzlich einen oder mehrere Mediatoren gibt, sondern hier ist auch auf Qualität zu achten. Wie installiert man ein System der Qualitätskontrolle für Mediation auch hier, am „Runden Tisch“ der politischen Aus­einandersetzung?

Diese Fragen müssten wir uns, so glaube ich, auch beim Österreich-Konvent stellen. Denn eine Mediation an einem „Runden Tisch“ im Hinblick auf Politik ist keine Nebenregierung, sondern ist eben außerhalb der Regierung, so wie dieses Mediationsgesetz außergerichtlich zu sehen ist. Wir werden, wie ich gerade festgestellt habe, heute noch über die Gewalt der Worte reden, aber ich denke, in Richtung Mediation in der Politik gibt es schon einiges zu sagen. Einen ausge­zeichneten Beleg für ein nicht gerade positives Beispiel habe ich, wenn ich an unsere Landtags­sitzung in dieser Woche denke: Wenn Anfragen innerhalb eines Parlaments eher einem politi­schen Pamphlet aus irgendeinem Generalsekretariat gleichen, dann frage ich mich, was das für eine Sprache ist! Bei Mediation stehen wohl an erster Stelle die Worte, die Sprache und die Kultur, wie wir miteinander umgehen.

Die Erfolge, die wir in Sorgerechts-Angelegenheiten mit Mediation erzielen, sollten für uns auch hier richtungsweisend sein. In Sorgerechts-Angelegenheiten geht es darum, dass behutsam mit den Anliegen des Kindes umgegangen wird, dass Eltern an das Kind und nicht an ihre eigenen Belange denken! Würden wir uns öfter das Vertrauen, das Bürger dieses Landes in uns setzen, und die Anliegen der Bürger vergegenwärtigen und unsere parteipolitischen Rangeleien hintan­stellen, dann wäre uns schneller und kostengünstiger ein Erfolg beschieden.

Daher stimmen wir dem zu, aber auch in die Richtung, dass es noch ein Stück weiter geht. Ich denke, wir können hier – und ich hoffe, auch noch heute Nachmittag – ein paar Schritte in diese Richtung setzen, sodass das ein erster Meilenstein ist. Aber wenn wir etwas von den Bürgerin­nen und Bürgern wollen, dann müssen die Kriterien, die für Mediation gelten, erst recht hier in unserem Parlament gelten! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

13.30


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anna Schlaffer. Ich erteile es ihr.

 


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