13.30
Bundesrätin
Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter
Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Trotz des
mit großer Leidenschaft vorgetragenen Vortrages meines Vorredners über
Mediation haben wir es beim vorliegenden Zivilrechts-Mediations-Gesetz mit der
Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Mediation zu tun, welche im
Interesse der Klientel, aber auch – und das ist der springende
Punkt – im Interesse fachlich ausgebildeter und qualifizierter Mediatoren
eine sichere Grundlage für die Nutzung einer erfolgreichen Methode
außergerichtlicher Konfliktregelung in Zivilrechtssachen gewährleisten soll. (Vizepräsidentin
Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
In den letzten
Jahren hat sich in Österreich die Mediation neben der Psychotherapie zu einem
eigenen Beruf entwickelt. Sie findet erfolgreiche Anwendung in verschiedenen
Feldern wie im Sozialbereich, im Schul- und Bildungsbereich, auch – das
nehme ich an, Herr Dr. Böhm, da Sie das auch in Ihren Vorlesungen so
bringen – in der Wirtschaft als Methode für eine bewährte
Unternehmenspolitik, vor allem im klassischen Kernbereich, in Nachbarschafts-
und Umweltkonflikten sowie bei gerichtlichen Angelegenheiten und behördlichen
Stellen.
Wie ich vor
wenigen Minuten den Aussagen von Herrn Vizekanzler Mag. Haupt habe entnehmen
können, hat die Mediation auch Einzug in die Politik in Österreich gehalten;
zumindest sieht er die Rolle des Herrn Bundespräsidenten beim „Runden Tisch“
als die eines Mediators. Ich kann es dem Herrn Vizekanzler nicht persönlich
sagen, aber er sollte schon auch wissen, dass ein Mediationsprozess nur dann
erfolgreich verlaufen kann, wenn alle betroffenen und handelnden Personen auch
bereit sind, sich auf einen Mediationsprozess einzulassen. (Bundesrat Schennach:
Wollen! Sie müssen wollen!) Ohne die Bereitschaft, ebendiesen Prozess zu
durchlaufen, ist Mediation kaum als positive und erfolgreiche Konfliktregelung
möglich. Das sollte sich vielleicht auch der Herr Bundeskanzler zu Herzen
nehmen.
In diesem Zusammenhang
möchte ich eine kürzlich von Herrn Staatssekretär Dr. Waneck gemachte
Aussage anlässlich der für 6. Mai angekündigten Protestbewegungen
zurückweisen: Wenn ein österreichischer Politiker in einem Land, das zu den
Vorzeigeländern eines demokratischen Staatsgefüges zählt, mögliche Streiks in
Verbindung mit einer Gefahr für Menschenleben bringt, so missachtet er nicht
nur das Recht des Volkes, sondern disqualifiziert sich auch selbst als
Politiker!
Obwohl Mediatoren
immer wieder über gute Erfolge ihrer Arbeit berichten, verrichten sie ihre
Tätigkeit auch in Österreich noch weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.
Der Tätigkeit der Mediatoren wird – wie auch in vielen anderen sozialen
Handlungsfeldern – vielfach mit Skepsis begegnet, und es wird wenig
Vertrauen in ihre Nützlichkeit gesetzt. In Unkenntnis der Grundlagen der
Mediation, ihrer Anwendungsfelder, Abläufe und Erfolge sehen sich Mediatoren
aber oftmals auch mit übertriebenen Erwartungen an ihre Leistungsfähigkeit
konfrontiert. Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn auch die Erfahrung der
missbräuchlichen Verwendung von Mediation gemacht, einerseits in Form der
Anmaßung – in meinem Bereich hauptsächlich von Rechtsanwälten –,
Mediation ohne fundierte Ausbildung anbieten zu können, andererseits durch
nicht sachgerecht angewandte und unprofessionell durchgeführte Mediation von
schlecht ausgebildeten Mediatoren.
Ich begrüße daher
das vorliegende Gesetz und sehe es als taugliches Mittel an, Mediation nicht
nur der Öffentlichkeit bekannt zu machen, sondern durch einen entsprechenden
rechtlichen Rahmen auch eine Qualitätssicherung und -entwicklung in den Fragen
der Ausbildung und Anwendung zu gewährleisten. Wie mein Vorredner bereits
erwähnt hat, ist im Strafrecht Mediation in Form des außergerichtlichen
Tatausgleiches schon seit vielen Jahren rechtlich verankert. Das vorliegende
Gesetz schafft nun eine sichere rechtliche Grundlage für die qualifizierte
Nutzung von Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich
die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.
In diesem Bereich zählen die Scheidungen sicherlich zu den schwierigsten Konfliktfeldern. Im Jahr 1994 wurde Mediation als Pilotprojekt bei Trennung und Scheidung von Eltern an den
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