Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 29

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Mir ist aber auch klar, dass es ein dringendes Anliegen der Mediatoren selbst war, die Vertrau­lichkeit, mit der ja der Kommunikationsprozess selbst und das Vertrauen darin steht und fällt, institutionell so stark wie möglich zu verankern, und dass man diesem verständlichen Wunsch entsprochen hat.

Ganz allgemein ist dem Bundesministerium für Justiz einmal mehr zu einem gut gelungenen Gesetzeswerk zu gratulieren, nicht zuletzt auch den beiden federführenden Herren des Hauses, Herrn Sektionschef Dr. Hopf und dem Herrn leitenden Staatsanwalt Dr. Stormann.

Die von ihnen geleitete beratende Arbeitsgruppe, der ich selbst angehören durfte, hat in ge­radezu vorbildlicherweise die betroffenen Berufsgruppen und Interessenverbände der Mediato­ren miteingebunden. Die Vorbereitung des Gesetzentwurfes hätte selbst als geglücktes Beispiel eines Mediationsprozesses dienen können. Umso mehr verdient es Respekt und Anerkennung, dass das Ministerium allzu großen Begehrlichkeiten von Seiten der Interessenverbände nicht nachgegeben hat. Das gilt vornehmlich für die Beibehaltung einer öffentlichen Zertifizierung, indem der Bundesminister für Justiz für die Eintragung in die Liste dieser Zivilrechtsmediatoren zuständig sein soll.

Eine Ausgliederung dieser an sich hoheitlichen Funktion an einen derzeit gar nicht existieren­den bundesweiten Dachverband der Mediatoren, also gleichsam die Selbstzertifizierung der Mediatoren, ist meines Erachtens mit Recht abgelehnt worden. Die Eintragung, auf die bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ohnehin ein Rechtsanspruch besteht, wird in Ver­bindung mit den um einen hohen Qualitätsstandard bemühten Ausbildungsrichtlinien dem Interesse der Klientel an professioneller Betreuung dienen.

Aus all diesen Gründen wird meine Fraktion dieser Vorlage gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.42


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Manfred Gruber. – Bitte.

13.42


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben bereits die Notwendig­keit und Wichtigkeit der Mediation ausgeführt. Ich kann dem nur zustimmen und möchte anhand eines Beispieles eine gewisse Problematik aufzeigen.

Wir haben im Jahr 1999 im Gasteinertal im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der Tauernachse Nord eine Mediation begonnen. Das war mit einer großen Problematik verbunden. Der Perso­nenkreis bestand aus 40 bis 50 Personen aus dem Bundesministerium für Verkehr, von den Österreichischen Bundesbahnen, der Salzburger Landesregierung, der Gemeinden des Gasteinertales und von Bürgerinitiativen. 40 bis 50 Personen sind an einem Tisch gesessen, und es gab das Problem, in Österreich Mediatoren zu finden. Wir haben den Prozess begonnen und diesen abbrechen müssen, weil die in Österreich vorhandenen Mediatoren dieser techni­schen Anforderung, die noch zur rechtlichen Anforderung dazu kam, nicht gewachsen waren.

Das Verfahren hat bis zu diesem Zeitpunkt zirka 1 Million Schilling gekostet. Wir haben dann einen zweiten Anlauf genommen mit Anleihen aus Deutschland und aus der Schweiz, mit einem gewissen Professor Zilleßen aus Deutschland und Herrn Dipl.-Ing. Thomas Flucher aus der Schweiz. Wir sind mit diesen Herren nach zweieinhalb Jahren zu einem scheinbar verbindlichen Ergebnis gekommen. Die ganze Problematik eines Tales, das vom Fremdenverkehr lebt, dessen Bahn zweigleisig ausgebaut werden soll, um damit dem Lärm zu begegnen, ist dabei herausgekommen – angefangen bei der Hotellerie, die Bahnlinien wünschen, bis zu den Kur­angeboten. Es war dies mit guten Mediatoren möglich, aber es fehlen in Österreich speziell in dem Bereich, im technischen Bereich, im Umweltbereich qualifizierte Mediatoren.

Wir haben das mit diesen beiden Herren zusammengebracht. Wir haben nach zweieinhalb Jah­ren ein Ergebnis gemeinsam unterschrieben. Mir, Herr Bundesminister, wäre das sehr wichtig,


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