Mir ist aber auch
klar, dass es ein dringendes Anliegen der Mediatoren selbst war, die Vertraulichkeit,
mit der ja der Kommunikationsprozess selbst und das Vertrauen darin steht und
fällt, institutionell so stark wie möglich zu verankern, und dass man diesem
verständlichen Wunsch entsprochen hat.
Ganz allgemein ist
dem Bundesministerium für Justiz einmal mehr zu einem gut gelungenen
Gesetzeswerk zu gratulieren, nicht zuletzt auch den beiden federführenden
Herren des Hauses, Herrn Sektionschef Dr. Hopf und dem Herrn leitenden
Staatsanwalt Dr. Stormann.
Die von ihnen
geleitete beratende Arbeitsgruppe, der ich selbst angehören durfte, hat in geradezu
vorbildlicherweise die betroffenen Berufsgruppen und Interessenverbände der
Mediatoren miteingebunden. Die Vorbereitung des Gesetzentwurfes hätte selbst
als geglücktes Beispiel eines Mediationsprozesses dienen können. Umso mehr
verdient es Respekt und Anerkennung, dass das Ministerium allzu großen
Begehrlichkeiten von Seiten der Interessenverbände nicht nachgegeben hat. Das
gilt vornehmlich für die Beibehaltung einer öffentlichen Zertifizierung, indem
der Bundesminister für Justiz für die Eintragung in die Liste dieser
Zivilrechtsmediatoren zuständig sein soll.
Eine Ausgliederung
dieser an sich hoheitlichen Funktion an einen derzeit gar nicht existierenden
bundesweiten Dachverband der Mediatoren, also gleichsam die
Selbstzertifizierung der Mediatoren, ist meines Erachtens mit Recht abgelehnt
worden. Die Eintragung, auf die bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
ohnehin ein Rechtsanspruch besteht, wird in Verbindung mit den um einen hohen
Qualitätsstandard bemühten Ausbildungsrichtlinien dem Interesse der Klientel an
professioneller Betreuung dienen.
Aus all diesen
Gründen wird meine Fraktion dieser Vorlage gerne die Zustimmung
erteilen. – Ich danke. (Beifall bei
den Freiheitlichen.)
13.42
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort
gemeldet hat sich Herr Bundesrat Manfred Gruber. – Bitte.
13.42
Bundesrat
Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine
Vorredner haben bereits die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Mediation
ausgeführt. Ich kann dem nur zustimmen und möchte anhand eines Beispieles eine
gewisse Problematik aufzeigen.
Wir haben im
Jahr 1999 im Gasteinertal im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der
Tauernachse Nord eine Mediation begonnen. Das war mit einer großen Problematik
verbunden. Der Personenkreis bestand aus 40 bis 50 Personen aus dem
Bundesministerium für Verkehr, von den Österreichischen Bundesbahnen, der
Salzburger Landesregierung, der Gemeinden des Gasteinertales und von
Bürgerinitiativen. 40 bis 50 Personen sind an einem Tisch gesessen, und es
gab das Problem, in Österreich Mediatoren zu finden. Wir haben den Prozess
begonnen und diesen abbrechen müssen, weil die in Österreich vorhandenen
Mediatoren dieser technischen Anforderung, die noch zur rechtlichen
Anforderung dazu kam, nicht gewachsen waren.
Das Verfahren hat
bis zu diesem Zeitpunkt zirka 1 Million Schilling gekostet. Wir haben
dann einen zweiten Anlauf genommen mit Anleihen aus Deutschland und aus der
Schweiz, mit einem gewissen Professor Zilleßen aus Deutschland und Herrn
Dipl.-Ing. Thomas Flucher aus der Schweiz. Wir sind mit diesen Herren nach
zweieinhalb Jahren zu einem scheinbar verbindlichen Ergebnis gekommen. Die
ganze Problematik eines Tales, das vom Fremdenverkehr lebt, dessen Bahn
zweigleisig ausgebaut werden soll, um damit dem Lärm zu begegnen, ist dabei
herausgekommen – angefangen bei der Hotellerie, die Bahnlinien wünschen,
bis zu den Kurangeboten. Es war dies mit guten Mediatoren möglich, aber es
fehlen in Österreich speziell in dem Bereich, im technischen Bereich, im
Umweltbereich qualifizierte Mediatoren.
Wir haben das mit diesen beiden Herren zusammengebracht. Wir haben nach zweieinhalb Jahren ein Ergebnis gemeinsam unterschrieben. Mir, Herr Bundesminister, wäre das sehr wichtig,
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