weil es um
Behördenverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen geht. Man geht in dem Verfahren
so weit, dass man als Partei sagt: Wenn wir eine Lösung finden, die wir alle
unterschreiben können, dann verzichten wir unter Umständen auch auf bestimmte
Auflagen. – Den Verzicht bringt man ein, dann wird unterschrieben. Wir
alle wissen aber nicht – das hängt natürlich auch mit den finanziellen
Mitteln zusammen –, ob das Ergebnis in fünf Jahren, in zehn Jahren oder in
15 Jahren umgesetzt wird.
Meine Bitte und
mein Wunsch wäre, nachdem das ein irrsinniger Aufwand war – es hat zweieinhalb
bis drei Jahre gedauert, es waren 40 bis 50 Leute dabei, man ist drei-,
viermal im Monat stundenlang beieinander gesessen – und in Summe 3,5 bis
4 Millionen Schilling gekostet hat, dass es auch eine rechtliche
Verbindlichkeit gibt, dass alle, die unterschrieben und teilgenommen haben,
die Parteien sind, letzten Endes dann auch verpflichtet werden, das
einzuhalten, was sie unterzeichnet haben.
Bei uns gibt es
jetzt die Ängste der Bürgerinitiativen. Man ist sich nicht mehr ganz sicher, ob
das eingehalten wird oder nicht. Meine Bitte wäre daher, formalrechtlich
vorzusorgen, dass es für die Parteien letzten Endes verpflichtend ist,
Lösungen, Entscheidungen, die man im Rahmen des Mediationsverfahrens getroffen
hat, einzuhalten. Ich würde Sie bitten, in dieser Richtung aktiv zu
sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.46
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie sind am Wort. – Bitte.
13.46
Bundesminister
für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte mich sehr herzlich für
die vielen engagierten Beiträge bedanken, die ich heute gehört habe und die die
Debatte im Nationalrat ergänzt und abgerundet haben.
Tatsache ist, dass
wir mit der Mediation rechtlich, indem wir ein neues Gesetz beschlossen haben,
insofern Neuland betreten haben, als wir das einzige Land in der Welt sind, das
ein solches Mediationsgesetz hat. Wir haben damit auch eine Herausforderung
durch unsere Legisten bewältigt, die dieses Gesetz, das allgemeine Anerkennung
findet, geschaffen haben. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei den
Mitarbeitern im Bundesministerium für Justiz bedanken. (Beifall bei den
Freiheitlichen.)
Ich bitte aber
auch die Vollständigkeit zu sehen. Wenn ich gesagt habe, wir haben das abgerundet,
so möchte ich Folgendes in Erinnerung rufen: Die Streitigkeiten bei Gericht
haben eine privatwirtschaftliche Konkurrenz durch die Schiedsgerichte, wobei ich
das sehr gerne betone, weil mir diese Konkurrenz noch zu wenig zum Blühen
gekommen ist. Hätten wir mehr zulässige Konkurrenz zwischen den öffentlichen
Gerichten einerseits und den Schiedsgerichten andererseits, dann wäre
vielleicht das eine oder andere Verfahren schneller abzuwickeln.
Wir haben die
Schlichtungen, die auch nicht mit Mediation zu verwechseln sind, weil die
Schlichtungen bedeuten, dass insbesondere Massenverfahren in einem
gerichtsähnlichen Verfahren manchmal auch ohne Willen der Beteiligten erledigt
werden können. Zum Beispiel ist das bei den Schlichtungsstellenentscheidungen,
wie wir sie im Mietrecht kennen, der Fall. Aber Schlichtungen sind, wie gesagt,
dort wesentlich und zweckdienlich, wo man gleichartige Verfahren hat, weil der
Schlichter sein Fachwissen besser verwenden kann.
Nun kommt die
Ergänzung durch die Mediation. Es freut mich besonders, dass das heute zu Recht
so herausgestrichen wurde, dass bei der Mediation die Beteiligten – das
können unendlich viele sein, und die Thematik kann unendlich verschieden
sein – selbst die Lösung finden. Das ist das Wesentliche daran, das ist
die Ergänzung, und das rundet unser Bemühen um eine möglichst konfliktfreie
Erledigung von Streitigkeiten wirklich ab.
Das, was Sie gesagt haben, Herr Bundesrat, ist völlig richtig: Was noch fehlt, ist der letzte Akt, nämlich die Verbindlicherklärung eines Mediationsergebnisses. Da kann ich Sie vorläufig nur an die Rechtsanwälte, an die Notare oder an wen auch immer verweisen, allenfalls auch an die Be-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite