zirksgerichte, wo exekutierbare Vergleiche geschlossen werden können,
aber ohne diese Berufsgruppen kommt man nicht aus. Aber das ist eine gute Idee
von Ihnen gewesen, dass man bewusst auch von Seiten der Mediatoren daran denkt,
diesen letzten Schritt noch zu empfehlen, um nicht die eigene Arbeit selbst zu
frustrieren. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
13.49
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch
das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
4. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (26
und 48/NR sowie 6781/BR der Beilagen)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung:
Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das
Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hagen übernommen. Ich bitte um
den Bericht.
Berichterstatter
Christoph Hagen: Ich bringe
den Bericht des
Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert
werden.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schlaffer. – Bitte.
13.51
Bundesrätin
Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es wird Sie
wenig überraschen, dass ich nach meiner eher positiven Stellungnahme jetzt
keine positiven Aspekte zum vorliegenden Jugendgerichtsgesetz und
Gerichtsorganisationsgesetz finden kann. (Bundesrat Mag. Tusek: Schade!) Dieses Gesetz wird für mich zu den dunklen Kapiteln
österreichischer Justizpolitik zählen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Mit der nunmehr endgültig auch gesetzlichen Abschaffung des Jugendgerichtshofes Wien wird ein Stück österreichischen Erfolges mit hoher internationaler Anerkennung zu Grabe getragen – entgegen jeglicher fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse und entgegen den Stimmen sämtlicher Experten. Vorangegangen ist diesem Gesetzesbeschluss ein Schauspiel, das in aller
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