Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 31

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zirksgerichte, wo exekutierbare Vergleiche geschlossen werden können, aber ohne diese Be­rufsgruppen kommt man nicht aus. Aber das ist eine gute Idee von Ihnen gewesen, dass man bewusst auch von Seiten der Mediatoren daran denkt, diesen letzten Schritt noch zu empfeh­len, um nicht die eigene Arbeit selbst zu frustrieren. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

13.49


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (26 und 48/NR sowie 6781/BR der Beilagen)


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung: Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisations­gesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hagen übernommen. Ich bitte um den Bericht.


Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schlaffer. – Bitte.

13.51


Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Es wird Sie wenig überraschen, dass ich nach meiner eher positiven Stellungnahme jetzt keine positiven Aspekte zum vorliegenden Jugendgerichtsgesetz und Gerichtsorganisationsgesetz finden kann. (Bundesrat Mag. Tusek: Schade!) Dieses Gesetz wird für mich zu den dunklen Kapiteln österreichischer Justizpolitik zählen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Mit der nunmehr endgültig auch gesetzlichen Abschaffung des Jugendgerichtshofes Wien wird ein Stück österreichischen Erfolges mit hoher internationaler Anerkennung zu Grabe getragen – entgegen jeglicher fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse und entgegen den Stimmen sämtlicher Experten. Vorangegangen ist diesem Gesetzesbeschluss ein Schauspiel, das in aller


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