Besonders im
Bereich der Betreuung gefährdeter Jugendlicher entwickelte sich eine gegenseitig
befruchtende enge Zusammenarbeit zwischen der Bewährungshilfe und der
Jugendwohlfahrt, in die auch die Gerichte eingebunden waren. Obwohl sachlich
nicht zuständig, aber in Anerkennung des engagierten Einsatzes der
Bewährungshilfe Burgenland gewährte die Burgenländische Landesregierung dem
Verein eine jährlich nicht geringe Subvention.
Der
Geschäftsstelle Eisenstadt war es dadurch auch immer wieder möglich, neue
Tätigkeitsfelder zu erschließen. Jedoch trotz ihres erfolgreichen Wirkens
wurde im Vorjahr die Geschäftsstelle Eisenstadt als selbständige
Geschäftsstelle aufgelöst und in die Geschäftsstelle Wiener Neustadt
eingegliedert. Kein plausibler Grund sprach dafür und schon gar nicht fachlich
qualifizierte Aussagen. Obwohl sich Landeshauptmann Niessl für den
Weiterbestand der Geschäftsstelle Eisenstadt eingesetzt hat, haben Sie, Herr
Minister, die Auflösung nicht verhindert.
Die Parallele zum
Jugendgerichtshof Wien liegt darin, dass sich so wie Dr. Jesionek auch der
Geschäftsstellenleiter von Eisenstadt für den Weiterbestand vehement eingesetzt
hat. Und wie bei Dr. Jesionek war die Folge zunächst die Androhung eines
Disziplinarverfahrens, und es endete auch bei Herrn Neureiter mit der
vorzeitigen Pensionierung.
Nur ein Jahr
später führt die Bewährungshilfe oder NEUSTART, wie sie jetzt heißt, im Burgenland
ein Schattendasein im sozialen Netzwerk des Landes. Die Auflösung der
Geschäftsstelle Eisenstadt hat nicht nur das kooperative Zusammenarbeiten mit
den anderen Institutionen beendet, sondern auch die Bedeutung von NEUSTART
stark vermindert.
Die Leidtragenden
sind die Jugendlichen des Landes. Entgegen allen Beteuerungen ist es zu einer
qualitativen Verschlechterung und auch zu einem Motivationsverlust der
Mitarbeiter gekommen.
Werte Kolleginnen
und Kollegen! Mit diesem Beispiel wollte ich zeigen, wie sich eine Reorganisation,
die nicht fachlich qualifizierten Überlegungen folgt, innerhalb kurzer Zeit
negativ auswirken kann. Wenn am so genannten Reißbrett Entscheidungen
getroffen werden, ohne die Meinung der handelnden Personen gelten zulassen, ist
ein Erfolg nicht möglich.
Herr
Bundesminister! Eines Ihrer Hauptargumente für die Schließung des
Jugendgerichtshofes Wien war auch, dass die Unterbringung der Jugendlichen in
der Justizanstalt Erdberg angeblich schlechter war als in der Justizanstalt
Josefstadt.
Wie sehen Sie es
dann, dass es möglich ist, dass eine wissenschaftliche Studie – nach einer
anonymen Umfrage unter den betroffenen jugendlichen Häftlingen – das
genaue Gegenteil ergeben hat? – Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt
hat, kann auch nicht gänzlich verhindert werden, dass jugendliche Häftlinge mit
erwachsenen Insassen in Kontakt kommen.
Wer sich jemals
mit der Situation und den Vorgängen in Justizanstalten beschäftigt hat, weiß,
welch raue Sitten dort herrschen – raue Sitten unter den Häftlingen
wohlgemerkt. Das ist eine eigene Welt, in der sich selbst Erwachsene nur schwer
zurechtfinden. Wie soll es dann ein Jugendlicher können?
Wenn wir
Resozialisierung nicht nur als Schlagwort verstehen wollen, dürfen wir
Jugendliche nicht Gefahren aussetzen, die sowohl zu psychischen als auch zu
physischen Verletzungen führen können.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Eine Fülle von Gründen spricht gegen eine Zustimmung
zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die Aufzählung aller Gründe würde die mir
zur Verfügung stehende Redezeit bei weitem überschreiten. Es bedarf für meine
Fraktion jedoch nicht vieler Gründe, um diesem Gesetz die Zustimmung zu
verweigern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
14.01
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister! Sie haben das Wort gewünscht. – Bitte.
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