sich um die
Geschädigten kümmert und weil ich eine sachliche Zusammenarbeit mit ihm suche.
Von Konflikt ist da überhaupt keine Rede!
Ich würde Sie
einladen, mir endlich einmal zu sagen, wo Sie bis dahin einen Konflikt zwischen
Jesionek und mir gesehen hätten. Er ist im Jahre 2002 in Pension gegangen:
nicht in Frühpension, in Pension. Er konnte nicht weiter tätig
sein. Auch das ist ein Grund, Ihnen sagen zu dürfen: Das war keine Maßnahme
gegen ihn, denn erst nach seiner Pensionierung ist die Übersiedlung
des Jugendgerichtshofes erfolgt. – Das sei nur zu Ihrer Kenntnisnahme
gesagt.
In der neuen
Umgebung haben die Jugendlichen moderne Zellen mit abgemauerten WCs, die sich
auch jeder ansehen kann. Man darf nicht die Augen vor der Realität
verschließen: Die Jugendlichen haben Sozialräume, haben einen Turnsaal, haben
Lehrwerkstätten, können weitergebildet werden und müssen nicht, wie in ihrer
alten Umgebung, mit Bussen durch die Stadt gefahren werden –
deprimierenderweise an der Schließe –, sondern sie werden durch eine Türe
in das angrenzende Gerichtsgebäude in ihre Verhandlungssäle geführt. Das ist
es!
Das Einzige, was
in der neuen Umgebung an Kontakt möglich ist, ist, dass von einigen Erwachsenenzellen
aus in jene Spazierhöfe – es gibt jetzt zwei und nicht nur einen –
gesehen werden kann, in denen die Jugendlichen spazieren gehen dürfen. Das ist
die einzige Kontaktmöglichkeit.
Wenn Sie, wie Sie
sagen, engagiert sind und jemals früher am Jugendgerichtshof waren, so sind Sie
durch Gänge gegangen, in denen Erwachsene neben Jugendlichen gestanden oder
gesessen sind. Das und die Fahrten durch die Stadt waren die
Kontaktmöglichkeiten in der alten Umgebung. Das hat sich jetzt aufgehört. Es
gibt überhaupt keinen Grund, etwas gegen diese sinnvolle Maßnahme zu haben.
Es gibt jedoch
andere Gründe, die zwar nicht das Motiv waren, aber Begleiterscheinungen sind.
Die Republik Österreich hat ein Gebäude im Wert von 120 Millionen
Schilling – Schilling zugegebenermaßen – ohne einen Schilling
Investment bekommen. Die Jugendrichter benützen dort jetzt Büroräumlichkeiten
und Verhandlungsräumlichkeiten, für die die Republik Österreich vorher im
Landesgericht für Strafsachen Zahlung geleistet hat, ohne sie zu
nutzen. Diese sind leer gestanden, waren aber eingerichtet. Alle Verhandlungssäle,
alle Kanzleiräumlichkeiten, alle Richterzimmer waren eingerichtet, bis hin zum
PC. Diesen wirtschaftlichen Unsinn haben wir als Folgeerscheinung – und
das war nicht das Motiv – ebenfalls behoben.
Ich könnte Ihnen
noch einige Dinge nennen, denn vielleicht sagt der eine oder andere etwas zu
diesen Argumenten. Das Netzwerk blieb bestehen. Die Jugendgerichtshilfe und das
gesamte Netzwerk blieben bestehen und stehen wie bisher zur Verfügung.
Ich habe Herrn
Präsidenten Jesionek, der bekanntlich Präsident des Weißen Ringes ist, weshalb
ich ihm als Erstem diese 100 000 S an Subvention von Anfang an
gegeben habe, angeboten, mit seiner Organisation in das Landesgericht für
Strafsachen in Wien einzuziehen, um noch näher bei den Jugendlichen zu sein. Er
hat das abgelehnt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP. – Rufe bei der ÖVP: Schau, schau!)
14.09
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat
Dr. Liechtenstein. – Bitte.
14.10
Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon gesagt wurde, wird der
Jugendgerichtshof Wien mit Ablauf des 30. Juni dieses Jahres aufgelassen.
Die am 30. Juni beim Jugendgerichtshof Wien in Ausübung der den
Gerichtshöfen erster Instanz zustehenden Gerichtsbarkeit anhängigen Strafsachen
sind vom Landesgericht für Strafsachen übernommen und weitergeführt worden. Die
am 30. Juni beim Jugendgerichtshof Wien in Ausübung der den
Bezirksgerichten zustehenden Gerichtsbarkeit anhängigen Straf-, Jugendschutz-
und Pflegschaftssachen sind vom jeweils örtlich zuständigen Bezirksgericht
weiterzuführen.
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