Über die
Räumlichkeiten und über die Historie des bisherigen Gebäudes wurde bereits
gesprochen. Es ist tatsächlich unter Schutz gestellt. Das ist natürlich eine
Frage, die man relativ schwer bezüglich Denkmalschutz klären kann angesichts
der Tatsache, dass dort 40 Zellen sind und 170 Personen inhaftiert sind. Da
muss man natürlich zu modernen, neuen europakonformen Kriterien kommen. Wie
auch schon gesagt wurde, darf dabei nicht der Anti-Folter-Konvention aus dem
EU-Bereich widersprochen werden.
Ich glaube, dass
es absolut notwendig ist, eine Erneuerung durchzuführen. Wir müssen natürlich
danach trachten, dass die Jugendlichen nicht den Eindruck haben, dass sie in
dem großen Gefängnis schwerer involviert sind, weil Jugendliche Leute sind, die
man ganz besonders ansprechen muss. Ihnen gegenüber hat man noch eine große
Verantwortung, und man muss danach trachten, dass sie von der Kriminalität
wegkommen und zu einem normalen Leben finden.
Wir von der ÖVP
werden der Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988 und des Gerichtsorganisationsgesetzes
zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
14.17
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reisenberger. –
Bitte.
14.17
Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Herr Bundesminister! Sie haben vorhin gemeint, dass keine
Argumente von den Vorrednern gekommen seien. Ich hoffe, ich kann Ihnen eine
Reihe von Argumenten liefern, die Sie selbst sicherlich genauso gut kennen wie
ich – und das ist das Schlimme daran. Wenn Sie, Herr Bundesminister, heute
davon gesprochen haben, dass die 20- bis 21-Jährigen in dem alten Gebäude zu
wenig Platz gefunden hätten, so gebe ich Ihnen schon Recht, nur – ich darf
noch darauf zurückkommen – wenn wir von zu wenig Platz in Haftanstalten
an und für sich sprechen, so muss ich sagen, ist das ein grundsätzliches
Problem, das wir in Österreich mit dem Ost-West-Gefälle haben, das natürlich
als dramatisch zu bezeichnen ist.
40 Zellen für 170
Personen – das geht natürlich nicht. Die Möglichkeit darin zu sehen, ein
System abzuschaffen, ein System zu verändern, ein System zu zerschlagen, sehr
geehrter Herr Bundesminister, ist aber auch keine Lösung – keine für die
Menschen in Österreich und vor allem keine für die Jugend in Österreich!
Wirtschaftliche
Gründe als Nebeneffekt anzuführen und zu sagen, das sei positiv, schön und gut,
dazu kann ich nur sagen: aber nicht auf Kosten der Menschen, nicht auf Kosten
der jungen Menschen! Außerdem wäre es nicht notwendig gewesen.
Mein lieber Freund
Dr. Liechtenstein! Ich hoffe, es schadet dir nicht, wenn ich das jetzt
sage: Uns verbinden wirklich viele gemeinsame Ansichten. Aber ich kann nicht
glauben, dass es dir ernst ist, wenn du sagst: Man hat ohnehin eine Trennlinie
zwischen den jungen und den erwachsenen Straffälligen geschaffen. – Das
glaubst du selbst nicht; und niemand, der hier sitzt und ehrlich darüber
diskutiert, kann solch eine Argumentation ernst nehmen.
Wien als Großstadt
hat andere Voraussetzungen als die Bundesländer, hast du gesagt. – Das ist
völlig richtig, da sind wir wieder voll auf einer Linie. Daher geht es hier
auch um andere Voraussetzungen. (Zwischenrufe.) – Großstädte
grundsätzlich, das mag schon sein! Aber dann muss man sich nach dem Bedarf
richten und darf nicht sozusagen über alles darüberwischen und darüberwandern.
Alle Bundesländer gleich und das auf Kosten der Jugendlichen – das lese
ich aus diesem System heraus, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die Auflösung des Jugendgerichtshofes hat zur
Folge, dass positive Dinge nicht erhalten bleiben können. Das ist ganz klar,
und das zeigt sich auch. Die Jugend ist eine besondere Gruppe, wurde von Herrn
Bundesrat Dr. Liechtenstein gesagt, und diesbezüglich sind wir auf der
gleichen Linie. Daher ist es meiner Meinung nach umso betrüblicher, dass man
sich nun zur Auflösung des Jugendgerichtshofes entschlossen hat.
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