Meine Damen und
Herren! Ich zitiere Ihnen aus dem Bericht – und das ist die Essenz, die
daraus hervorgeht, wie „erfolgreich“ – aber bitte unter
Anführungszeichen – dieser Jugendgerichtshof war –: Obwohl der
besonders für junge Straftäter prädestinierte und auch ohne Antragstellung der
Staatsanwaltschaft anwendbare – Frau Kollegin, das sei Ihnen ins Stammbuch
geschrieben! – außergerichtliche Tatausgleich einen Eckpunkt der
Jugendstrafrechtspflege darstellt, liegt hier der Jugendgerichtshof Wien
zahlenmäßig weit hinter sämtlichen anderen Bundesländern, in denen die
Jugendgerichtsbarkeit an den zuständigen Bezirks- und Landesgerichten ausgeübt
wird. (Bundesrätin Schlaffer: Ich habe Ihnen alle Gründe dafür
gesagt, aber Sie haben nicht zuhören wollen!)
Ich zitiere
weiter: Offensichtlich wurden hier die Ergebnisse einer bereits 1994 vom
Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie erstellten vergleichenden Studie
zur Jugendgerichtspraxis und Rückfallstatistik weiter fortgesetzt. Schon damals
ist festgestellt worden, dass trotz des bestehenden Netzwerks von den
Möglichkeiten sozial konstruktiver Intervention am Jugendgerichtshof Wien
wenig Gebrauch gemacht wird und entweder nicht intervenierende Diversionsmaßnahmen –
so wie der Rücktritt von der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages, so wie
der Rücktritt von der Verfolgung nach einer Probezeit und so weiter – oder
relativ strenge Sanktionen, was ein ungewöhnlich hoher Anteil unbedingter
Strafen zeigt, gesetzt werden. – Wo? – Am Jugendgerichtshof Wien!
Ich zitiere
weiters: Von diesem Reaktionsmuster hebt sich die jugendgerichtliche Praxis in
anderen Gerichtssprengeln zum Teil deutlich ab, obwohl bei einer
vergleichenden Betrachtung der Kriminalitätsverhältnisse Wien nicht schlechter
abschneidet als die größeren Landeshauptstädte.
Das, meine Damen und Herren, sind die Fakten!
Wäre er besser
gewesen, dann wäre er doch längst für ganz Österreich eingeführt worden! Warum
das nicht geschehen ist, obwohl er angeblich besser gewesen ist, verstehe ich
nicht. Das hätte doch geschehen müssen – aber schon viele Jahre vor diesem
heutigen Tage.
Dieses Zitat
belegt, dass er in Wahrheit schlechter war. Das heißt: Wenn man jetzt den
Schluss vom übrigen Österreich auf Wien zieht, dann kann man sich für die
künftigen straftätigen Jugendlichen in Wien nur freuen und ihnen zurufen: Mit
diesem Gesetz wird die Betreuung aller Voraussicht nach besser, liebe
Jugendliche! (Beifall des Bundesrates
Dr. Böhm. – Bundesrätin Schlaffer: Der Dr. Böhm,
der glaubt es! – Bundesrat Konecny: Einer Hoffnung kann man applaudieren, wobei der Kollege nicht wirklich
eine Hoffnung ist!)
Wir können auf diesem Niveau natürlich auch weiter diskutieren, ob ich eine
Hoffnung bin oder nicht. (Bundesrat Konecny: Sie tun es die ganze Zeit!) Nein, ich habe Ihnen zwei Argumente
genannt.
Das eine Argument
lautet: Wäre diese Einrichtung besser gewesen, dann hätten Ihre sozialdemokratischen
Justizminister sie längst für ganz Österreich schaffen müssen.
Tatsache ist, dass
die Justiz im Bereich der Jugendlichen im übrigen Österreich besser
funktioniert, als sie am Jugendgerichtshof Wien funktioniert hat. Ich kann
daraus nur einen Schluss ziehen: dass Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ,
gerade bei diesem Thema wieder nicht Opposition, sondern Fundamentalopposition
betreiben! (Beifall bei den Bundesräten
Ing. Klamt und Dr. Kanovsky-Wintermann. –
Bundesrat Konecny – in Bezug auf den Beifall –: Die einen sind nicht da, und die
anderen sind nicht Ihrer Meinung!)
14.37
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist als Nächster
Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.
14.37
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Aspöck! Ich habe hier Hunderte Seiten Text zu diesem Thema, aber ich muss sagen – mit allem Respekt, und das ist noch höflich –:
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