Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 41

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Meine Damen und Herren! Ich zitiere Ihnen aus dem Bericht – und das ist die Essenz, die daraus hervorgeht, wie „erfolgreich“ – aber bitte unter Anführungszeichen – dieser Jugendge­richtshof war –: Obwohl der besonders für junge Straftäter prädestinierte und auch ohne Antrag­stellung der Staatsanwaltschaft anwendbare – Frau Kollegin, das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben! – außergerichtliche Tatausgleich einen Eckpunkt der Jugendstrafrechtspflege dar­stellt, liegt hier der Jugendgerichtshof Wien zahlenmäßig weit hinter sämtlichen anderen Bun­desländern, in denen die Jugendgerichtsbarkeit an den zuständigen Bezirks- und Landesgerich­ten ausgeübt wird. (Bundesrätin Schlaffer: Ich habe Ihnen alle Gründe dafür gesagt, aber Sie haben nicht zuhören wollen!)

Ich zitiere weiter: Offensichtlich wurden hier die Ergebnisse einer bereits 1994 vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie erstellten vergleichenden Studie zur Jugendgerichtspraxis und Rückfallstatistik weiter fortgesetzt. Schon damals ist festgestellt worden, dass trotz des beste­henden Netzwerks von den Möglichkeiten sozial konstruktiver Intervention am Jugendgerichts­hof Wien wenig Gebrauch gemacht wird und entweder nicht intervenierende Diversionsmaß­nahmen – so wie der Rücktritt von der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages, so wie der Rücktritt von der Verfolgung nach einer Probezeit und so weiter – oder relativ strenge Sanktio­nen, was ein ungewöhnlich hoher Anteil unbedingter Strafen zeigt, gesetzt werden. – Wo? – Am Jugendgerichtshof Wien!

Ich zitiere weiters: Von diesem Reaktionsmuster hebt sich die jugendgerichtliche Praxis in ande­ren Gerichtssprengeln zum Teil deutlich ab, obwohl bei einer vergleichenden Betrachtung der Kriminalitätsverhältnisse Wien nicht schlechter abschneidet als die größeren Landeshaupt­städte.

Das, meine Damen und Herren, sind die Fakten!

Wäre er besser gewesen, dann wäre er doch längst für ganz Österreich eingeführt worden! Warum das nicht geschehen ist, obwohl er angeblich besser gewesen ist, verstehe ich nicht. Das hätte doch geschehen müssen – aber schon viele Jahre vor diesem heutigen Tage.

Dieses Zitat belegt, dass er in Wahrheit schlechter war. Das heißt: Wenn man jetzt den Schluss vom übrigen Österreich auf Wien zieht, dann kann man sich für die künftigen straftätigen Jugendlichen in Wien nur freuen und ihnen zurufen: Mit diesem Gesetz wird die Betreuung aller Voraussicht nach besser, liebe Jugendliche! (Beifall des Bundesrates Dr. Böhm. – Bundesrätin Schlaffer: Der Dr. Böhm, der glaubt es! – Bundesrat Konecny: Einer Hoffnung kann man applaudieren, wobei der Kollege nicht wirklich eine Hoffnung ist!) Wir können auf diesem Niveau natürlich auch weiter diskutieren, ob ich eine Hoffnung bin oder nicht. (Bundesrat Konecny: Sie tun es die ganze Zeit!) Nein, ich habe Ihnen zwei Argumente genannt.

Das eine Argument lautet: Wäre diese Einrichtung besser gewesen, dann hätten Ihre sozial­demokratischen Justizminister sie längst für ganz Österreich schaffen müssen.

Tatsache ist, dass die Justiz im Bereich der Jugendlichen im übrigen Österreich besser funktioniert, als sie am Jugendgerichtshof Wien funktioniert hat. Ich kann daraus nur einen Schluss ziehen: dass Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, gerade bei diesem Thema wieder nicht Opposition, sondern Fundamentalopposition betreiben! (Beifall bei den Bundes­räten Ing. Klamt und Dr. Kanovsky-Wintermann. – Bundesrat Konecny – in Bezug auf den Beifall –: Die einen sind nicht da, und die anderen sind nicht Ihrer Meinung!)

14.37


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundes­rat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.37


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Aspöck! Ich habe hier Hunderte Seiten Text zu diesem Thema, aber ich muss sagen – mit allem Respekt, und das ist noch höflich –:


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