So viel Nonsens zu
diesem Thema habe ich noch nie gehört! (Beifall bei der SPÖ. –
Bundesrat Konecny: Jawohl!)
Ich gehe im
Gegensatz zu Ihnen, Herr Aspöck, im Jugendgerichtshof Wien seit 26 Jahren
ein und aus und kenne das Haus mit Sicherheit von allen hier in diesem Haus am
besten. Ich kenne es wahrscheinlich auch besser als der zuständige Herr
Justizminister, weil ich im Auftrag des Justizministeriums dort tätig bin. (Bundesrat Konecny: Das muss man schnell ändern und Schennach abdrehen!)
Der Herr Justizminister
ist seit seinem Amtsantritt oft kritisiert worden, ich sage: oft auch überzogen
kritisiert worden, im dem einen oder anderen Fall vielleicht auch zu Unrecht,
aber in diesem Bereich, bei dieser Materie, Herr Minister, verdienen Sie die
Kritik zu Recht.
Da Herr Gruber so
besonders amüsiert war: Es sind keine Volltrotteln gewesen, die 1919 und 1920
beisammen gesessen sind und die österreichische Bundesverfassung erarbeitet
haben. Diese haben 1919 und 1920 eine rechtsstaatliche Anomalie als notwendig erkannt
und festgeschrieben. Das ist eine Gerichtskonstruktion, die zwischen
Bezirksgericht und Landesgericht angesiedelt ist. Das waren Leute – und
darunter waren auch welche aus dem christdemokratischen Lager; Sie wissen
das –, die diese Notwendigkeit erkannt haben, und sie haben eine
Konstruktion der Bündelung an Wissen, der Bündelung an Resozialisierung und der
Bündelung an Organisation geschaffen.
Wissen Sie, wer
aller in diesem Jugendgerichtshof ansässig ist? – Das sind das Jugendamt, die
Jugendgerichtshilfe, das Pflegschaftsgericht, das Landesgericht, das
Bezirksgericht, das Gefangenenhaus und die Bundespolizeidirektion.
Das heißt, wir
haben hier eine unglaubliche Bündelung. Heute, mit der Zustimmung zur Schließung,
splittern wir das auf 14 Gerichte in Wien auf. Wir hatten seit 1920,
respektive seit es das Haus in der Rüdengasse gibt, eine Zusammenfassung. Ich
glaube, das war 1928, vorher war es im 10. Bezirk.
Dieses Modell ist
natürlich auf eine Großstadt
zugeschnitten. Es ist doch Nonsens, eine solche Konstruktion für Kärnten,
Salzburg oder Tirol zu erfinden! Das ist das Modell für eine Großstadt mit
ihren spezifischen, jugendkriminellen Entwicklungen in Bezug auf
Jugendbandentum und so weiter.
Herr
Bundesminister Böhmdorfer weiß das, und er weiß es von seinen Vorgängern.
Übrigens, bei allem Respekt: dass Herr Minister Foregger und Herr Minister
Michalek Parteimitglieder der SPÖ sind, ist mir neu. Ich würde sagen, sie
würden hier wahrscheinlich eine tatsächliche Berichtigung verlangen. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Aspöck.)
Sie wissen doch,
wie lange ... (Bundesrat Dr. Aspöck:
Den Jugendgerichtshof hat es lange genug gegeben, da hat es sozialistische
Minister gegeben!) Sie haben gesagt, der Vorgänger des Herrn ... (Bundesrat Dr. Aspöck: Ich habe
gesagt, vor vielen Jahren! – Bundesrat Konecny: Nein, das haben Sie nicht gesagt!)
Wissen Sie, es
geht hier doch gar nicht darum, ob das ein rotes Haus ist oder nicht.
Vielleicht ist das die Motivation der FPÖ oder des Herrn Ministers. Oder geht
es tatsächlich um die persönlichen Unverträglichkeiten zwischen Jesionek und
Böhmdorfer? – Herr Böhmdorfer streitet das ab, das gab es nicht. Ich nehme
das einmal zur Kenntnis.
Ich gehe jetzt auf
die Argumente des Herrn Ministers ein. Das erste ist die rechtspolitische
Anomalie. – Diese Anomalie war von den Verfassungsgebern der Zweiten
Republik ganz bewusst gewünscht, und diese rechtsstaatliche Anomalie ist ein
Vorbild.
Sehen Sie sich die
Entwicklung in den Reformstaaten an! Der Jugendgerichtshof Wien, der jetzt
abgeschafft wird, entsteht derzeit nach österreichischem Muster in den
Reformstaaten, entstand nach österreichischem Vorbild in Japan, wobei Japan
noch das Familienrecht hinzugefügt hat und damit über das Vorbild Österreich
sogar weit hinausgegangen ist.
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