ich verweise auf
seinen Pressedienst. Das Gebäude, in dem die Jugendlichen jetzt sind, ist ein
sehr modernes Gebäude, in dem die Insassen voneinander getrennt werden
können. Das ist außerdem Routine in der österreichischen Justizwache: Man
muss die Frauen von den Männern trennen, man muss die Mittäter voneinander
trennen, man muss die Süchtigen von den nicht Süchtigen trennen. Man muss
andauernd trennen – das kann man –, viel mehr noch bei großen
Gruppen, also bei Ju-gendlichen, aber das ist überhaupt kein Problem! –
Herr Bundesrat Schennach! Bitte bestätigen Sie das, zumindest im
persönlichen Gespräch! Man kann hier wirklich nicht von Rückschritt reden. Ganz
im Gegenteil! Die Trennung ist jetzt problemlos durchführbar und baulich
perfekt.
Das Projekt an
sich, Herr Bundesrat Schennach, Frau Bundesrätin Hlavac, besteht seit vielen
Jahren im Justizministerium, ist unter Exminister Michalek entstanden. Als die
Haftbedingungen in Erdberg begonnen haben, der Anti-Folter-Konvention zu
widersprechen, musste ich zur Tat schreiten.
Die Aufforderung,
dort umzubauen, geht wirklich ins Leere. Niemand konnte dort umbauen, keine
einzige Zelle konnte man hinzufügen – bitte, bestätigen Sie das bei
Gelegenheit, Herr Bundesrat –, man konnte die Zellen auch nicht noch mehr
verkleinern. Das endgültige Ende der Entwicklung war dort erreicht, man musste
einen anderen Standort suchen.
Warum nicht nach
Simmering? ist gefragt worden. – Die meisten werden es wohl wissen: Zu
jedem Landesgericht gehört eine Justizanstalt, weil man meistens U-Häftlinge
hat. Man hätte also in Simmering noch ein Gericht dazubauen müssen. Und das
ging schon überhaupt nicht! Wir mussten also den freien Raum in der
Justizanstalt Josefstadt und den freien Raum im Landesgericht für Strafsachen
Wien, der in ausreichender Größe zur Verfügung stand und steht, verwenden. Wir
konnten am Tag genau nach der Pensionierung des Herrn Präsidenten Jesionek
übersiedeln, nämlich am Jahresende; das ist so im öffentlichen Dienst. –
Auch in diesem Zusammenhang gibt es eigentlich kein schlagendes Argument.
Zu dem Argument:
1920 waren das keine Volltrotteln. – Natürlich waren das keine
Volltrotteln, die den Jugendgerichtshof begründet haben, aber mittlerweile sind
mehr als 80 Jahre vergangen, und die Entwicklung hat sich eben geändert.
Wir haben auch eine andere Kriminalität, die wir zu bekämpfen haben; zum
Beispiel momentan die Suchtmittel-Kriminalität, die nicht – wie Sie sagen,
Herr Bundesrat – um 60 Prozent steigt, sondern um 144 Prozent
bei den 14- bis 18-Jährigen, zuordenbar einem bestimmten Land in Afrika. –
Entschuldigen Sie, das ist die Tatsache, Sie wissen es, Sie sind Fachmann,
verschweigen wir es doch bitte beide nicht, das wäre wirklich ungerecht
gegenüber dem Niveau dieser Debatte! Angesichts dessen können wir nicht anders,
als auch andere Methoden anzuwenden.
Wir haben auch
nicht mehr nur oder hauptsächlich das Problem der sozialen Unterschiede, sondern
wir haben auch ein Sprachenproblem. Wir haben Staatsbürger von 89 Nationen
in Haft. Gerade bei den Jugendlichen sind sehr viele Ausländer dabei – Sie
wissen das. Nicht alle von ihnen kann man ausbilden, bei vielen besteht ein
Sprachenproblem, und das ist auch ein Ausbildungs- und Fortbildungs- und
Arbeitsproblem. – Die Umstände haben sich seit 1920 geändert, ganz
abgesehen von der Infrastruktur. Sie erreichen heute Klagenfurt von Spittal aus
wahrscheinlich schneller als die Rüdengasse von Hütteldorf aus im
Jahr 1920; entschuldigen Sie, aber ich kann das nicht anders ausdrücken.
Das muss man
einmal akzeptieren, dass sich die Verhältnisse so weit geändert haben, dass wir
anders als im Jahr 1920 vorgehen mussten.
Zum Netzwerk: Sie
wissen, Herr Bundesrat Schennach, und Sie werden es auch wissen, Frau
Dr. Hlavac, dass das Netzwerk nicht zerschlagen wurde. 1920 hat man
vielleicht mehr persönlichen Kontakt bei der Behörde gehabt, heute haben wir
ein reines Aktenverfahren. Es ist nicht so, dass der Richter zum Mitarbeiter
der Jugendgerichtshilfe geht, sondern das ist ein reines Aktenverfahren. Die
Richter des Jugendgerichtshofes Wien nehmen zu 37 Prozent die Jugendgerichtshilfe
in Anspruch, ansonsten nehmen auch andere Gerichte – Mödling zum Beispiel;
Sie wissen das, Herr Bundesrat Schennach – die Jugendgerichtshilfe in
Anspruch.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite