wäre, für die
Jugendlichen etwas zu unternehmen, dann muss ich einmal in diesem Haus die
Wahrheit sagen dürfen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)
15.14
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau
Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann. Ich erteile ihr das Wort.
15.15
Bundesrätin
Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Ich muss
noch etwas sagen, weil mir bei den Ausführungen der Frau Kollegin Schlaffer am
Anfang nicht klar war, ob sie tatsächlich nicht weiß, dass der
Sondergerichtshof nicht dasselbe ist wie die Sondergerichtsbarkeit in
Österreich, oder ob sie nur so tut, als ob sie es nicht wüsste. Das ist mir
eigentlich während ihres gesamten Redebeitrages nicht ganz klar geworden. Ich
habe auch bei manch anderem Kollegen aus dem sozialdemokratischen Bereich nicht
herausgehört, ob er jetzt vor dem Bundesrat absichtlich so tut, als würde das
dasselbe sein, oder ob er es tatsächlich nicht weiß.
Folgendes muss man
schon einmal sagen: Es wird nicht die Jugendgerichtsbarkeit zu Grabe
getragen – so wie Sie das darstellen, so verheerend –, sondern im
Gegenteil: Die Jugendgerichtsbarkeit bleibt selbstverständlich in ganz
Österreich bestehen. Es wird für ein bisserl mehr Ausgewogenheit gesorgt
werden. Auch das ist wichtig. (Bundesrätin
Schlaffer: Reden Sie nicht von etwas, wovon Sie keine Ahnung haben!)
Damit komme ich
gleich zum nächsten Punkt. Ich verstehe wirklich nicht, warum gerade im Bundesrat, der eine Vertretung der Bundesländer sein sollte, dem
Zentralismus und Privilegientum in Wien das Wort gesprochen wird. (Beifall
bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Kainz: Ist Wien kein
Bundesland? – Bundesrat Schennach: Wien ist ein Bundesland!)
Ich bin der
Meinung, dass ein straffällig gewordener Jugendlicher in ganz Österreich gleich
viel wert sein sollte, in ganz Österreich gleichsam der Besserung, der
Resozialisierung zugeführt werden sollte. Dass sich die Richter nicht nur in
Wien besonders um die straffällig gewordenen Jugendlichen bemühen, sondern sehr
wohl auch in den Bundesländern, möchte ich an dieser Stelle auch hervorheben.
Das sind sehr überzeugte, meist sehr junge, sehr engagierte Richter, die sich
sehr bemühen, den Jugendlichen die entsprechende Gerechtigkeit zukommen zu lassen.
Das lasse ich mir wirklich nicht sagen, dass das nur in Wien der Fall ist, dass
das nur am Jugendgerichtshof so gewesen ist, sondern das ist überall so –
manchmal unter Bedingungen, die wirklich nicht einfach sind.
Ich kann Ihnen
aber versichern, auch in Kärnten wird natürlich ein jugendlicher Straffälliger
von einem erwachsenen Straffälligen getrennt, ebenso – wie der Herr
Minister schon gesagt hat – Frauen von Männern, Drogensüchtige von nicht
Drogensüchtigen et cetera. Tun Sie bitte nicht immer so, als wäre all das nur
in Ihrem geheiligten Jugendgerichtshof der Fall gewesen.
Ich verstehe auch
nicht, weshalb dieses Argument, das jetzt auch der Minister noch einmal betont
und erwähnt hat, bei Ihnen überhaupt nicht fruchtet, denn für mich ist es schon
wichtig, ob man mit diesem neuen Instrument des außerordentlichen
Tatausgleiches auch umgehen kann und vor allem will, ob man eine Chance sieht
für Jugendliche, auch eine außergerichtliche Lösung zu finden, sie also ohne
Richterspruch wieder in das „normale“ – unter Anführungszeichen –
Leben zurückführt, ihnen wieder die Chance gibt, eine Ausbildung zu machen, die
Schule zu machen, oder ob man das eben nicht tut, ob man dieses Instrument
nicht anwenden will.
Wenn ich höre,
dass die Vergleichszahlen Oberösterreich und Wien so eklatant auseinander
driften, dann muss ich mich fragen: Was hat es im Jugendgerichtshof gegeben,
dass dieser außergerichtliche Tatausgleich, die Diversion, einfach nicht
angewandt wurde? Warum hat man das nicht getan? Wollte man es nicht, oder waren
vielleicht die Jugendlichen nicht so viel wert, wie sie es sein sollten?
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