Gerade Ihnen von
der Sozialdemokratie, die Sie immer wieder internationale Kommissionen –
wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht – bemühen und zitieren, möchte
ich sagen: Ich habe von Ihnen nie einen Aufschrei gehört, dass es einen
menschenrechtswidrigen Zustand in der Justizanstalt des Jugendgerichtshofes
gegeben hat. Wo haben Sie sich aufgeregt? Wo haben Sie das argumentiert? Wo
haben Sie es andiskutiert? – Ich habe nichts von Ihnen gehört.
Ich bin froh
darüber, dass unser Minister endlich eine Lösung gefunden hat, denn ich bin
nicht jemand, der die Menschenrechtsverletzungen noch verteidigt und sie
beschönigt, so wie es manche meiner Vorredner offensichtlich tun. (Bundesrätin
Schlaffer: Eine, die keine Ahnung hat!)
Zuletzt noch etwas
zu Herrn Schennach, der historisch zurückgeblickt und gesagt hat: 1918 wurde
der Jugendgerichtshof sogar in die Verfassung aufgenommen. Herr Kollege
Schennach! Ich weiß schon, es ist gut, wenn man fallweise aus der Vergangenheit
zitiert, aber es ist heute nicht immer alles noch gültig, was in der
Vergangenheit festgeschrieben wurde. Zum Beispiel kann ich mich sehr wohl auch
erinnern, dass in der Verfassung gestanden ist: Deutschösterreich ist eine
Republik. Ich glaube, Sie würden sich sehr bedanken, wenn wir das in die heutige
Verfassungspräambel schreiben würden. – Dies sei nur erwähnt, um ein
Beispiel zu nennen, ich könnte Ihnen noch mehrere sagen.
Es ist nicht immer
richtig, das zu zitieren, was irgendwann einmal, vor vielen Jahren oder
Jahrzehnten, in Verfassungsgesetzen richtig gewesen ist.
Für die damaligen
Verfasser dieser Verfassung war das eben richtig, sie haben das als richtig
empfunden. Dass es einige Jahre später nicht mehr so gesehen wurde, ist wieder
ein anderes Thema, über das wir extra diskutieren könnten. – Danke für die
Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der
ÖVP.)
15.20
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht
der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Der Antrag ist angenommen.
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz
über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührengesetz – VGebG) geschaffen und
die Exekutionsordnung geändert wird
(Exekutionsordnungs-Novelle 2003 – EO-Nov. 2003) (39 und 50/NR
sowie 6782/BR der Beilagen)
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Wir gelangen zum
5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren
(Vollzugsgebührengesetz) geschaffen und die Exekutionsordnung geändert wird
(Exekutionsordnungs-Novelle 2003).
Die
Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Anna Schlaffer übernommen. Ich bitte
um den Bericht.
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