Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 51

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Gerade Ihnen von der Sozialdemokratie, die Sie immer wieder internationale Kommissionen – wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht – bemühen und zitieren, möchte ich sagen: Ich habe von Ihnen nie einen Aufschrei gehört, dass es einen menschenrechtswidrigen Zustand in der Justizanstalt des Jugendgerichtshofes gegeben hat. Wo haben Sie sich aufgeregt? Wo haben Sie das argumentiert? Wo haben Sie es andiskutiert? – Ich habe nichts von Ihnen gehört.

Ich bin froh darüber, dass unser Minister endlich eine Lösung gefunden hat, denn ich bin nicht jemand, der die Menschenrechtsverletzungen noch verteidigt und sie beschönigt, so wie es manche meiner Vorredner offensichtlich tun. (Bundesrätin Schlaffer: Eine, die keine Ahnung hat!)

Zuletzt noch etwas zu Herrn Schennach, der historisch zurückgeblickt und gesagt hat: 1918 wurde der Jugendgerichtshof sogar in die Verfassung aufgenommen. Herr Kollege Schennach! Ich weiß schon, es ist gut, wenn man fallweise aus der Vergangenheit zitiert, aber es ist heute nicht immer alles noch gültig, was in der Vergangenheit festgeschrieben wurde. Zum Beispiel kann ich mich sehr wohl auch erinnern, dass in der Verfassung gestanden ist: Deutsch­öster­reich ist eine Republik. Ich glaube, Sie würden sich sehr bedanken, wenn wir das in die heutige Ver­fassungspräambel schreiben würden. – Dies sei nur erwähnt, um ein Beispiel zu nennen, ich könnte Ihnen noch mehrere sagen.

Es ist nicht immer richtig, das zu zitieren, was irgendwann einmal, vor vielen Jahren oder Jahrzehnten, in Verfassungsgesetzen richtig gewesen ist.

Für die damaligen Verfasser dieser Verfassung war das eben richtig, sie haben das als richtig empfunden. Dass es einige Jahre später nicht mehr so gesehen wurde, ist wieder ein anderes Thema, über das wir extra diskutieren könnten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.20


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührengesetz – VGebG) ge­schaffen und die Exekutionsordnung geändert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2003 – EO-Nov. 2003) (39 und 50/NR sowie 6782/BR der Beilagen)


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollzugsgebühren (Vollzugsgebührengesetz) geschaffen und die Exekutionsordnung geän­dert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2003).

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Anna Schlaffer übernommen. Ich bitte um den Be­richt.


 


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