Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 53

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Man muss sich vorstellen: Wer lässt sich schon gerne etwas wegnehmen, sein Schlafzimmer zur Befundaufnahme betreten und durchstöbern? Wer hat es gern, wenn die versperrten Räume mit dem beigezogenen Schlüsseldienst aufgesperrt werden müssen? – Wohl niemand.

Oft sind im bäuerlichen Bereich die zu schätzenden und zu exekutierenden Maschinen und Geräte auf mehrere Höfe verteilt, teilweise kaum auffindbar und oft gut verborgen. Sie können mir glauben, dass es bei diesen Exekutionen und Fahrnisschätzungen die skurrilsten Vor­kommnisse gibt und dass es dabei wichtig ist, dass der Gerichtsvollzieher rasch und eigen­verantwortlich reagieren kann, und dass er dies oft auch muss.

In der Änderung der Exekutionsordnung sind noch eine Reihe von weiteren Maßnahmen wie die Anpassung der Regelung der Pfändbarkeit von Abfindungen nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz und die einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in der Familie neu geregelt. Vor allem der so genannte geschützte Personenkreis wird neu definiert. Bisher war eine taxative Aufzählung des geschützten Personenkreises vorgesehen, und in der Novelle wird von dieser taxativen Aufzählung abgegangen und der Begriff des „nahen Angehörigen“ ein-geführt, womit auf die aktuelle soziale Entwicklung Bedacht genommen wird. So werden zum Beispiel Stiefkinder und Personen, die nach Auflösung ihrer Ehe weiterhin zusammenleben, vom Schutz des § 382b umfasst.

Weiters ist eine neue Regelung über die Nichtabholung von Sachen eines Käufers in Auktions­hallen vorgesehen. Bisher konnte nur ein Lagerzins für die Zeit der Lagerung verrechnet werden. In der Novelle wird vorgesehen, dass auf Beschluss des Gerichtes eine neuerliche Verwertung der nicht abgeholten Sachen nach drei Monaten erfolgen kann.

Mit der Novelle wird auch eine Rechtsbereinigung vorgenommen, da das Auktionshallen­gesetz und das Bundesgesetz über die Aufschiebung von Exekutionen bei Naturkatastrophen in die Exekutionsordnung eingebaut werden.

Mit dem neuen Vollzugsgebührengesetz ergeben sich Vorteile für die Verpflichteten und die Gläubiger auf der einen Seite und Einsparungen für den Bund auf der anderen Seite. Daher stimmen wir diesem Gesetz und der Novelle der Exekutionsordnung zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.27


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer das Wort. – Bitte.

15.27


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Diese scheinbar so trockene Materie hat auch einen sehr wirtschaftlichen Hintergrund. Ich möchte das etwas erläutern, insbesondere auch deshalb, weil mittlerweile sehr viele jugendliche Zuseher und Zuhörer im Saal anwesend sind, die bedauerlicherweise das Thema, das sie wahrscheinlich noch mehr interessiert hätte, näm­lich die Debatte um den Jugendgerichtshof – die wir aber leider nicht wiederholen können –, noch nicht mitverfolgen konnten. Es wäre für Sie, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, wirklich interessant gewesen, und Sie hätten sicherlich vieles erfahren, was Sie bisher nicht in der Zeitung gelesen haben. (Bundesrat Gasteiger: Ja! Das stimmt!) – Das stimmt. Sie hätten auch über die von Ihnen dazu eingenommene Haltung etwas erfahren. (Bundesrat Gasteiger: Da hätten sie nämlich einmal gehört, ...., im Originalton!) – Ja, ist okay.

Aber Sie sehen: Ich gehe wenigstens darauf ein (Bundesrat Gasteiger: Da ist es schon viel wert, wenn ein Mensch darauf eingeht!), und ich werde auch bei jeder Gelegenheit in den Schu­len – es kommt dabei immer darauf an, dass einen die Lehrer einladen – den Jugendlichen Rede und Antwort stehen, weil es sehr interessant ist, mit den Jugendlichen, insbesondere mit den 17- und 18-Jährigen, zu diskutieren, die sonst den Kontakt zu den Politikern nicht so leicht finden. Ich sage das immer dann, wenn Lehrer hier sind und zuhören: Jede Einladung wird von jedem Minister angenommen, damit die Jugendlichen einen näheren Kontakt, insbesondere zur Justiz, bekommen.

 


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