Ich bedaure es
daher sehr, wenn aus ganz anderen Erwägungen heraus keine Zustimmung erfolgt,
weil es hier auch um eine andere EU-Richtlinie geht, nämlich darum, dass
niemand verurteilt wird, bevor es noch ein richterliches Urteil gibt. Auch das
war in dem Abänderungsantrag enthalten. Es geht darum, dass Geschäftsführer
von Geld- und Kreditinstituten bisher gemäß einer Ist-Bestimmung schon bei
einer Anklageerhebung zu entheben waren. Allein um diese Bestimmung ist es
gegangen. Das ist eine ganz andere Nebenbestimmung, denn es entspricht nicht
dem internationalen Recht, dass jemand schon, noch ehe eine Verurteilung
erfolgt ist, vorverurteilt wird.
Aus diesem Grund
erscheint es mir wichtig, dass diesem Gesetz mehrheitlich zugestimmt
wird. – Danke. (Bundesrat Gasteiger:
Kein Applaus!)
17.26
Präsident
Herwig Hösele: Danke, Herr Staatssekretär.
Zu Wort gemeldet
ist Herr Bundesrat Ing. Franz Gruber. Ich erteile es ihm.
17.26
Bundesrat
Ing. Franz Gruber (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident!
Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich kann mich jetzt kürzer halten,
nachdem der Herr Staatssekretär umfassend informiert hat. Ich darf aber
trotzdem ein paar Sätze zuerst zum Glücksspielgesetz sagen, weil darüber auch
im Kärntner Landtag in diesem Moment diskutiert wird.
Zum
Glücksspielgesetz muss ich sagen, dass Spielsucht eine Krankheit ist. Das
Glücksspiel im Untergrund ist meiner Meinung nach sehr bedenklich, und die
Geldspielautomaten sollten nicht unbedingt Wirtschaftsinteressen dienen.
Deshalb, liebe Freunde, bin ich für eine verstärkte Kontrolle, und ich glaube,
das ist gut so. (Beifall des Bundesrates Ing. Klamt.)
Nun ein paar Sätze
zum Bankwesengesetz: Herr Todt! Es ist keine Symptombekämpfung, der Vergleich
mit den Koka-Bauern – ich weiß nicht, aus welchem Nest du das
herausgezogen hast – ist nicht richtig, und es ist auch kein
Husch-Pfusch-Gesetz, sondern, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ein Gesetz
zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Änderung der Geldwäsche-Richtlinie, so wie
wir es vom Herrn Staatssekretär schon gehört haben.
Betreffend die
Änderung des Bankwesengesetzes gibt es nach dem, was wir von Herrn Todt gehört
haben, anscheinend sehr viele Missverständnisse. Es trifft nämlich nicht zu,
dass sich langjährige Bankkunden nach der neuen Rechtslage bei der Bank
ausweisen müssen. Das müssen nur jene machen, die mit der Bank noch keine
Verbindung gehabt haben, die das erste Mal mit der Bank in Verbindung getreten
sind oder nach dem eine erste Transaktion stattgefunden hat. Es ist nicht
erforderlich, von einem Kunden, der schon eine Kreditverbindung oder eine
Bankverbindung gehabt hat, noch einen Lichtbildausweis oder Ähnliches zu verlangen.
Die Ausweispflicht soll nur bei der Eröffnung einer neuen Geschäftsbeziehung
gelten und praktisch als Maßnahme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
dienen.
Trotzdem, liebe
Freunde, ist mit dieser Vorlage eine größtmögliche Kundenfreundlichkeit und
Praxisgerechtigkeit erreicht, und ich danke dir, lieber Herr Staatssekretär,
und auch dem Minister sehr herzlich dafür, dass dadurch die Glaubwürdigkeit,
die Stabilität und die Vertrauensbildung in den österreichischen Finanzplatz
gegeben sind.
Wir werden diesem
Gesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.29
Präsident
Herwig Hösele: Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor.
Wünscht noch
jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Die Debatte ist
geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
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