Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.
Der Antrag, keinen
Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
9. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Kartellgesetz 1988, das Versicherungssteuergesetz
1953, das Versicherungsvertragsgesetz 1958, das Atomhaftungsgesetz 1999, das
Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer, das
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Bankwesengesetz
geändert werden (VAG-Novelle 2003) (27 und 68/NR sowie 6786/BR der Beilagen)
Präsident
Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 9. Punkt
der Tagesordnung: VAG-Novelle 2003.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Günther Molzbichler übernommen. Ich bitte
um den Bericht.
Berichterstatter
Günther Molzbichler: Herr Präsident! Herr
Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich bringe den
Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
29. April 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz,
das Kartellgesetz 1988, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Versicherungsvertragsgesetz
1958, das Atomhaftungsgesetz 1999, das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz
der Verkehrsopfer, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und
das Bankwesengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt
Ihnen vor.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2003 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident
Herwig Hösele: Ich danke für die
Berichterstattung.
Wortmeldungen
liegen nicht vor.
Wünscht jemand das
Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Wir kommen daher
zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit
fest.
Der Antrag, keinen
Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale
Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe
(Emissionshöchstmengengesetz-Luft, EG-L) erlassen sowie das Ozongesetz und das
Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden (38 und 66/NR sowie 6787/BR der Beilagen)
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