Präsident
Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 10. Punkt
der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über nationale
Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe erlassen sowie das
Ozongesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert werden.
Die
Berichterstattung hat Herr Bundesrat Paul Fasching übernommen. Ich bitte um den
Bericht.
Berichterstatter
Paul Fasching: Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des
Nationalrates vom 7. Mai 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe
erlassen sowie das Ozongesetz und das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert
werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich komme daher
zum Antrag.
Der Ausschuss für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung
der Vorlage am 13. Mai 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Präsident
Herwig Hösele: Ich danke für die Berichterstattung.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es
ihr.
17.34
Bundesrätin
Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute
eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes und des Ozongesetzes. Diese regeln
in erster Linie die Emissionserfassung und die Dokumentation, aber sie
enthalten keine Instrumente zur Reduktion der Luftschadstoffe. Es fehlen auch
noch die Verordnungen des Bundesministeriums und der Landeshauptleute in Bezug
auf die Genauigkeit der Erfassung der Emissionen – also wie weit wird
jetzt tatsächlich gemessen, wie weit werden die Emissionen nur geschätzt und
hypothetische Annahmen gestellt –, es fehlen die Verordnungen zur
IPPC-Richtlinie zur Genehmigung und Umrüstung von Anlagen mit höheren
Emissionsmengen, und es fehlt die Verordnung des Bundesministeriums, welche
Programme die Bundesregierung ausarbeiten wird, um die Ziele bis zum
Jahr 2010 zu erreichen.
Erst mit diesen
Programmen wird sich dann zeigen, wie weit die Regierung bereit ist, auch
Kosten für die Luftreinhaltung in Kauf zu nehmen, Kosten, die zusätzlich auch
dem Schutz unserer Gesundheit zugute kommen. Derzeit schaut es nicht unbedingt
so aus, als ob das allzu viel sein wird. Im neuen Budget stehen dem Klimaschutz
trotz Hochwassers weniger Mittel zu Verfügung als im letzten. Wenn sich das
nicht ändert, werden die Ziele unseres neuen Immissionsschutzgesetzes, das wir
hier beschließen sollen, sicher nicht erreicht werden und schon gar nicht die
Ziele des Kyoto-Abkommens. Und wenn wir das nicht erreichen, dann wird es
wieder teuer, denn das Kyoto-Protokoll sieht auch Sanktionen bei
Nichteinhaltung vor. Mir persönlich wäre es natürlich lieber, wenn wir jetzt
das Geld aufwendeten, um in den Immissionsschutz zu investieren, anstatt dann
Geld aufwenden zu müssen, um Strafzahlungen leisten zu können.
Den größten
Unterschied zwischen dem Soll- und dem derzeitigen Zustand bei den Luftschadstoffen
haben wir bei den Stickstoffoxyden und bei den flüchtigen organischen Verbindungen.
Die flüchtigen organischen Verbindungen müssten wir zirka um ein Drittel reduzieren –
Hauptverursacher ist da die Industrie und unter anderem auch die
Massentierhaltung –, bei den Stickstoffoxydemissionen müssen wir fast
halbieren. Hier ist der Verursacher der Verkehr.
Ich komme aus dem Weinviertel, und im Weinviertel haben wir momentan große Probleme mit dem Verkehr. Bei uns habe ich oft den Eindruck, die Politik besteht nur darin, dass man für neue Autos neue Straßen bauen muss, und ich denke, das ist ein bisschen wenig, da würde ich
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite