man sich, wenn man
als junger Mensch von der Pensionsgeschichte der Republik wenig weiß und davon
hört – auch als junger Journalist –, anschaut, schreit man einmal
auf: Oh, was für ein Privileg! Wenn man sich die geschichtliche Entwicklung
dieser Regelung vergegenwärtigt, dann geht sie auf bestimmte nur dort gegebene
Sachverhalte ein und versucht beispielsweise, eine kürzere Lebenserwartung mit
einer höheren Pension zu kompensieren; das kann man nicht wirklich, aber man
versucht es. So sind manche Regelungen entstanden wie faktische Berufsausübungsunfähigkeit
durch ein früheres Pensionsalter und Ähnliches mehr.
Nicht alles davon
ist heute noch vernünftig; das sage ich überhaupt nicht, und es sagen auch die
Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft nicht: Das muss alles so bleiben,
weil es einmal so war! Aber man muss das schon in dem Geist diskutieren, dass
man fragt: Was war denn die Überlegung dafür, warum das so erfunden
wurde? – Manche zahlen eben einen höheren Pensionsversicherungsbeitrag dafür,
dass solche Regelungen Bestand hatten.
Die Harmonisierung
ist schwierig genug – gar keine Frage! –, ich bin nicht der größte
Pensionsversicherungsexperte dieses Landes, aber ein bisschen etwas verstehe
ich davon. Und weil ich ein bisschen etwas davon verstehe, bin ich voll Respekt
und Demut denen gegenüber, die sich zutrauen, eine solche Harmonisierung in die
Wege zu leiten.
Auch da wird es
Proteste geben – natürlich, gar keine Frage! Auch da wird man vielleicht
manches in einem Dialog später anpassen müssen. Aber zu sagen, zuerst
reformieren wir – reformieren, nebbich! –, zuerst setzen wir einmal
die künftigen ASVG-Pensionen herab, und dann reden wir über eine Harmonisierung
der Systeme, das ist ein zutiefst falscher Ansatz von jeder Gesetzeslogik her,
von jeder gesellschaftlichen Logik her.
Ich komme ganz
kurz zu dem an dieser Stelle irgendwie unvermeidlichen Ausritt. Sie werden mir
verzeihen, dass ich dieses Thema anschneide, aber diejenigen, die auf
Regierungsseite die Gesetzentwürfe zimmern, sind ganz offensichtlich nicht
jene, die das Werk einer Harmonisierung zu Wege bringen. Sie alle – ich
weiß nicht, ob es jeder angeschaut hat – hatten jenen unglückseligen
Initiativantrag der Kollegen Molterer und Scheibner aus dem Nationalrat in
Ihren Unterlagen. Was sich da abgespielt hat, ist nicht angesichts dessen, weil
auch ein bisschen etwas auf die Seite zu räumen versucht wurde – das
interessiert mich in diesem Zusammenhang gar nicht –, sondern angesichts
des „Ernstes“, mit dem an Pensionsthemen herangegangen wurde, ein glatter
Skandal!
Da gibt es jetzt
nur noch Leute, die sagen, der andere sei schuld. Besonders schön habe ich die
Aussage von Frau Bleckmann gefunden, die gesagt hat: In Zukunft werden wir uns
alles von der ÖVP noch genauer anschauen, bevor wir es unterschreiben. (Bundesrat
Mag. Gudenus: Sie hat Recht!) – Sie hat
Recht, aber sie hätte früher anfangen können, nicht?
Da gibt es
Kollegen Scheibner, der die originelle Formulierung fand, er hätte das
unterschreiben müssen, damit eine Diskussion darüber möglich wird. – Ich
mache das auch immer so: Ich unterschreibe Schecks, damit eine Diskussion über
meine Schulden möglich wird. Oder wie ist das?
Da gibt es
Kollegen Molterer, der gemeint hat, das sei alles nicht so, das sei ein Irrtum
gewesen. Ich glaube bei der ganzen Geschichte einem einzigen – wir alle
kennen ihn –, der zu diesem Thema die vermutlich einzig wahrhaftige
Auskunft gegeben hat. Der ÖVP-Klubdirektor, den ich ob seines Sachwissens hoch
schätze, hat auf die Frage, wer für diesen Fehler im Antrag verantwortlich sei,
kurz gesagt: Fehler ist wohl schwer übertrieben, sachkundige Beamte haben
versucht, einen Beschluss der Regierung in Gesetzesform zu gießen.
Nicht gewollt
haben es also diejenigen, die unterschrieben haben, ganz offensichtlich nicht.
Auch Zögernitz räumt ein – vielleicht nicht mit der glücklichsten
Formulierung; das sollte man sich als Klubdirektor auch anschauen –,
dass der politische Wille genau das gewesen ist, was jetzt alle fallen lassen
wie eine heiße Kartoffel.
Das legistische Meisterwerk – das finde ich wirklich besonders schön, weil es nämlich zeigt, wie gründlich und sachgerecht gearbeitet wird – ist Folgendes: Artikel 1, Übergangsbestimmungen,
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