Ich kann Ihnen
auch sagen: Ich habe durchaus dort erfahren, was unter „dialogischem Verhalten“
zu verstehen ist, denn ich habe mir natürlich auch die Rede des Abgeordneten
Öllinger von 17.30 Uhr bis 0.15 Uhr angehört. Ich möchte schon
festhalten: Wenn ich auch die Technik seiner Rede bewundert habe, dialogisch war das nicht, eher monologisch!
Die Anfrage betrifft den Konsultationsmechanismus im Zusammenhang mit dem Bundesbudgetbegleitgesetz. Ich darf daher die Fragen 1 bis 8 unter einem wie folgt beantworten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Oho-Rufe und ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
Der Konsultationsmechanismus
ist gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Vereinbarung dahin gehend geregelt,
dass die Aufnahme von Verhandlungen in einem Konsultationsgremium verlangt
werden kann, wenn die
Verwirklichung eines Vorhabens zusätzliche
finanzielle Ausgaben verursacht, und zwar aus Sicht des Antragstellers. (Bundesrat Gasteiger: Was es ja tut!)
Wird von einer gegenbeteiligten Gebietskörperschaft die Aufnahme von Verhandlungen im Konsultationsgremium verlangt, so ist dieses gemäß Artikel 4 Abs. 1 der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus zu konstituieren und hiezu vom Vorsitzenden unverzüglich einzuberufen.
Wie bei früheren Anträgen auf Auslösung des Konsultationsmechanismus wird auch in diesem Fall das bewährte Procedere gehalten werden. Nach diesem Procedere wird jedenfalls das betroffene Bundesministerium sowie das Bundesministerium für Finanzen einzubinden sein.
Bisher sind im Bundeskanzleramt folgende Verlangen eingelangt: Burgenland mit Schreiben vom 6. Mai 2003, Salzburg mit Schreiben vom 7. Mai 2003, Kärnten mit Schreiben vom 25. April 2003, Steiermark mit Schreiben vom 15. Mai 2003 und Wien mit Schreiben vom 5. Mai 2003.
Zu den Fragen 9 bis11:
Aus Sicht der
Bundesregierung entstehen für andere Gebietskörperschaften keine zusätzlichen
Kosten. (Bundesrat Konecny: Moment! Wo haben Sie die Frage 8
beantwortet?) Auf Grund des in der Beantwortung der Fragen 1 bis 8 beschriebenen
Procedere des Konsultationsmechanismus ist es nicht möglich, schon vor Beginn
der Gespräche allfällige Ergebnisse derselben vorwegzunehmen. (Bundesrat Konecny: Die Frage 9 betrifft
die Städte und Gemeinden, nicht die Bundesländer!)
Zur Frage 12:
Die Ergebnisse des so genannten „Runden Tisches“ sind mir, da ich hier
bin, nicht bekannt. Auf Grund dieser Tatsache, dass der „Runde Tisch“ soeben
erst beendet wurde, kann ich hier diese Frage auch nicht beantworten.
Zur Frage 14:
Abänderungen zur Regierungsvorlage 59 der Beilagen fallen in die
Zuständigkeit des Nationalrates. Seitens der Bundesregierung wird den
Anträgen, die seitens der Opposition im Zuge der Ausschussberatungen vorgelegt
werden, mit Interesse entgegengesehen. (Ironische
Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Das ist ungeheuerlich!)
Ich darf die Abgeordneten der Opposition einladen, sich ein Beispiel an
der deutschen Opposition zu nehmen, die die Reformbestrebungen des deutschen
Bundeskanzlers konstruktiv unterstützt! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ironische
Heiterkeit bei der SPÖ.)
18.54
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat
Todt. Das Limit der Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr
Bundesrat.
18.54
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sie haben einen „hervorragenden“ Auftritt in Form eines sehr guten Schauspiels
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