Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 92

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Es geht darum, dass er uns über das, was dort herausgekommen ist, informiert. Es geht darum, dass er sagt: Dies und jenes wurde gesagt, und daraus ziehe ich diese oder jene Konsequenz! Darauf haben wir als Parlamentarier ein Recht!

Ich habe schon bei meiner Wortmeldung zur Geschäftsordnung gesagt: Ich schätze den Herrn Staatssekretär vor allem als Künstler, aber ich muss sagen, auch wenn es mir Leid tut: Einen Bericht über ein Ereignis zu geben, an dem man nicht teilgenommen hat, ist nur schwer möglich. Um dem Herrn Staatssekretär dieses Arbeitsleid abzunehmen, bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Prof. Albrecht Konecny und KollegInnen gemäß § 37 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates auf Zitation des Bundeskanzlers

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, dass gemäß § 37 Abs. 2 die Anwesenheit des Bundeskanzlers bei der Behandlung der Dringlichen Anfrage der Bundesräte Prof. Konecny und GenossInnen an den Herrn Bundeskanzler betreffend finanzielle Auswirkungen des Budget­begleitgesetzes, insbesondere der Pensionsreform, auf Länder und Gemeinden – Konsultationsmechanismus durch die Länder Burgenland, Kärnten, Salzburg und Wien ausge­löst – Runder Tisch beim Herrn Bundespräsidenten zur Pensionsreform – Konsequenzen des Runden Tisches für die Bundesregierung – verlangt wird.

*****

Ich sage außerhalb der Geschäftsordnung dazu: Unter der Voraussetzung, dass der Herr Bun­deskanzler unserer Einladung, zu den Fragen 9ff eine Stellungnahme abzugeben, nachkommt, sind wir gerne bereit, dem Herrn Staatssekretär die Möglichkeit zu geben, uns auf jene Fragen, auf die er vorbereitet sein kann, zu antworten. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach.)

18.47


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Sie haben den Antrag von Herrn Bundesrat Konecny auf Anwesenheit des Herrn Bundes­kanzlers gehört. Ich lasse nun darüber abstimmen, weise noch darauf hin, dass bei der Abstim­mung jeder auf seinem Platz zu sitzen hat.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Kollegen Konecny zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Darf ich die Schriftführung um Zählung der Stimmen er-suchen. Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit. (Die Schriftführung nimmt die Stimmenauszählung vor.) – Das sind 18 Stimmen dafür.

Ich darf ersuchen, dass auch die Zahl derjenigen, die nicht dafür gestimmt haben, erhoben wird. (Die Schriftführung nimmt abermals die Stimmenauszählung vor.)

Das Ergebnis der Stimmenauszählung lautet: 18 zu 24. Der Antrag des Kollegen Konecny ist daher abgelehnt.

Ich bitte nun den Herrn Staatssekretär um die Beantwortung der Fragen an den Herrn Bun­deskanzler. – Bitte.

18.49


Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Herr Bundes­rat! Sie haben in Ihrer Anfrage an den Herrn Bundeskanzler geschrieben, dass sich die Pensionssicherungsreform nur im ASVG „aufhält.“ Ich möchte Ihnen schon sagen: Ich weiß, dass das nicht ganz der Wahrheit entspricht. Ich bin gestern sehr lange im Ausschuss gesessen und habe den Bundeskanzler dort vertreten. Dort ging es auch darum, dass sich das Budget­begleitgesetz mit den Reformmaßnahmen im Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes befasst.

 


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