Es geht darum,
dass er uns über das, was dort herausgekommen ist, informiert. Es geht darum,
dass er sagt: Dies und jenes wurde gesagt, und daraus ziehe ich diese oder jene
Konsequenz! Darauf haben wir als Parlamentarier ein Recht!
Ich habe schon bei
meiner Wortmeldung zur Geschäftsordnung gesagt: Ich schätze den Herrn
Staatssekretär vor allem als Künstler, aber ich muss sagen, auch wenn es mir
Leid tut: Einen Bericht über ein Ereignis zu geben, an dem man nicht
teilgenommen hat, ist nur schwer möglich. Um dem Herrn Staatssekretär dieses
Arbeitsleid abzunehmen, bringe ich folgenden Antrag ein:
Antrag
der Bundesräte
Prof. Albrecht Konecny und KollegInnen gemäß § 37 Abs. 2 der Geschäftsordnung
des Bundesrates auf Zitation des Bundeskanzlers
Die unterzeichneten
Bundesräte stellen den Antrag, dass gemäß § 37 Abs. 2 die Anwesenheit
des Bundeskanzlers bei der Behandlung der Dringlichen Anfrage der Bundesräte
Prof. Konecny und
GenossInnen an den Herrn Bundeskanzler betreffend finanzielle Auswirkungen des
Budgetbegleitgesetzes, insbesondere der Pensionsreform, auf Länder und
Gemeinden – Konsultationsmechanismus durch die Länder Burgenland, Kärnten,
Salzburg und Wien ausgelöst – Runder Tisch beim Herrn Bundespräsidenten
zur Pensionsreform – Konsequenzen des Runden Tisches für die
Bundesregierung – verlangt wird.
*****
Ich sage außerhalb
der Geschäftsordnung dazu: Unter der Voraussetzung, dass der Herr Bundeskanzler
unserer Einladung, zu den Fragen 9ff eine Stellungnahme abzugeben, nachkommt,
sind wir gerne bereit, dem Herrn Staatssekretär die Möglichkeit zu geben, uns
auf jene Fragen, auf die er vorbereitet sein kann, zu antworten. (Beifall
bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach.)
18.47
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Sehr geehrte Bundesrätinnen und
Bundesräte! Sie haben den Antrag von Herrn Bundesrat Konecny auf Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers
gehört. Ich lasse nun darüber abstimmen, weise noch darauf hin, dass bei der Abstimmung jeder auf seinem Platz zu
sitzen hat.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag des Kollegen Konecny zustimmen, um ein
Handzeichen. – Darf ich die Schriftführung um Zählung der Stimmen
er-suchen. Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit. (Die Schriftführung nimmt die
Stimmenauszählung vor.) – Das sind 18 Stimmen dafür.
Ich darf ersuchen,
dass auch die Zahl derjenigen, die nicht dafür gestimmt haben, erhoben wird. (Die Schriftführung nimmt abermals die
Stimmenauszählung vor.)
Das Ergebnis der
Stimmenauszählung lautet: 18 zu 24. Der Antrag des Kollegen Konecny ist daher abgelehnt.
Ich bitte nun den
Herrn Staatssekretär um die Beantwortung der Fragen an den Herrn Bundeskanzler. –
Bitte.
18.49
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Herr Bundesrat! Sie haben in Ihrer Anfrage an
den Herrn Bundeskanzler geschrieben, dass sich die Pensionssicherungsreform nur
im ASVG „aufhält.“ Ich möchte Ihnen schon sagen: Ich weiß, dass das nicht ganz
der Wahrheit entspricht. Ich bin gestern sehr lange im Ausschuss gesessen und
habe den Bundeskanzler dort vertreten. Dort ging es auch darum, dass sich das
Budgetbegleitgesetz mit den Reformmaßnahmen im Pensionsrecht des öffentlichen
Dienstes befasst.
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