Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 100

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Gasteiger. – Bitte.

19.24


Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Einen Satz zu den Geometrieverständnissen des Herrn Kollegen Himmer: Mir müssen Sie es nicht glauben, mir können Sie unterstellen, ich sei Parteipolitiker, aber dem Herrn Bundes­prä­sidenten werden Sie doch wohl glauben, der – wie in einem Zeitungsartikel von morgen nach­zu­lesen ist – sagt: Der Tisch, an dem wir sitzen, ist, wie Sie sehen können, nicht rund. – So viel zu Ihren Ausführungen, ob rund oder eckig oder oval; mir ist das im Grunde genommen egal. Wich­tig ist, Herr Kollege Himmer: Die Gesprächspartner sitzen am Tisch und reden miteinan­der. – So wie sich die Regierungsparteien eine Zeit lang benommen haben, indem sie mit nie­man­dem mehr geredet haben, weil sie das durchziehen wollten, so kann es wohl auch nicht gehen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich darf die Anfrage betreffend die finanziellen Auswirkungen des Budgetbegleitgesetzes aus der Sicht der westlichen Bundesländer, im Speziellen für das Bundesland Tirol, natürlich unter­stützen.

Aus Sicht des Bundeslandes Tirol – und das sage jetzt natürlich nicht ich, sonst könnte man mir, ich habe es bereits gesagt, Parteipolitik unterstellen, sondern das sagt der Verfassungs­dienst des Landes Tirol – gibt es schwere Bedenken gegen den Entwurf des Budgetbegleitge­setzes.

Was mich wundert, ist, dass meine Tiroler Bundesratskollegen, unter ihnen Seniorenbund-Ob­mann Kritzinger, aber auch meine Tiroler Kollegen aus dem Nationalrat dazu nichts sagen. Was ist los, meine Damen und Herren? Agieren Sie parteipolitisch oder so, wofür Sie in der Länder­kammer angelobt worden sind: als Föderalisten, als Vertreter Ihres Bundeslandes in der Län­der­kammer des Parlaments?

Mich zumindest bewegt die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Landes Tirol so sehr, dass ich mir erlaube, diese meinen Kollegen Bundesräten hier im Hohen Haus zur Kenntnis zu bringen. Frau Präsidentin, mit Verlaub, ich bitte, zitieren zu dürfen:

Finanzielle Auswirkungen für das Land ergeben sich erstens durch die Erhöhung des Beitrags­satzes zur Krankenversicherung für die Vertragsbediensteten, zweitens durch die Verpflichtung des Landes zur Gewährung von Sozialhilfe, wobei die vorübergehenden Maßnahmen im Be­reich der Kranken- und Unfallversicherung und der Pensionsversicherung folgende Auswir­kun­gen haben:

a) Das Tiroler Sozialhilfegesetz sieht in § 5 einen Anspruch auf Krankenhilfe vor, der auch in Form der Beitragsleistungen zur Selbstversicherung in den Krankenversicherungen nach dem ASVG geleistet werden kann. Für das Land ist daher die vorgesehene Änderung zur Vereinheit­li­chung der Beitragssätze in Verbindung mit der Einführung eines Ergänzungsbeitrages zur Fi­nan­­zie­rung unfallbedingter Leistungen der Krankenversicherung unmittelbar kostenwirksam. Der konkret anfallende Mehraufwand kann allerdings momentan noch nicht abgeschätzt wer­den.

b) Für die Sozialhilfe sind ferner die im Entwurf vorgesehenen gesonderten Kostenbeiträge be­ziehungsweise diesbezügliche Verordnungsermächtigungen an den Hauptverband der österrei­chi­schen Sozialversicherungsträger mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Da diese Selbstbehalte noch nicht bekannt sind, können auch die zu erwartenden finanziellen Auf­wen­dungen für das Land noch nicht abgeschätzt werden.

Kostenfolgen unter Punkt c:

c) Für die Hilfe zum Lebensunterhalt sind unter anderem aus der geplanten gänzlichen Aufhe­bung aller vorzeitigen Alterspensionen, der Änderung des Durchrechnungszeitraumes die Ein-


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