Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist
Herr Bundesrat Gasteiger. – Bitte.
19.24
Bundesrat
Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Frau Präsidentin!
Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Einen Satz zu den Geometrieverständnissen des
Herrn Kollegen Himmer: Mir müssen Sie es nicht glauben, mir können Sie
unterstellen, ich sei Parteipolitiker, aber dem Herrn Bundespräsidenten
werden Sie doch wohl glauben, der – wie in einem Zeitungsartikel von
morgen nachzulesen ist – sagt: Der Tisch, an dem wir sitzen, ist, wie
Sie sehen können, nicht rund. – So viel zu Ihren Ausführungen, ob rund
oder eckig oder oval; mir ist das im Grunde genommen egal. Wichtig ist, Herr
Kollege Himmer: Die Gesprächspartner sitzen am Tisch und reden miteinander. –
So wie sich die Regierungsparteien eine Zeit lang benommen haben, indem sie mit
niemandem mehr geredet haben, weil sie das durchziehen wollten, so kann es
wohl auch nicht gehen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich darf die
Anfrage betreffend die finanziellen Auswirkungen des Budgetbegleitgesetzes aus
der Sicht der westlichen Bundesländer, im Speziellen für das Bundesland Tirol,
natürlich unterstützen.
Aus Sicht des
Bundeslandes Tirol – und das sage jetzt natürlich nicht ich, sonst könnte
man mir, ich habe es bereits gesagt, Parteipolitik unterstellen, sondern das
sagt der Verfassungsdienst des Landes Tirol – gibt es schwere Bedenken
gegen den Entwurf des Budgetbegleitgesetzes.
Was mich wundert,
ist, dass meine Tiroler Bundesratskollegen, unter ihnen Seniorenbund-Obmann
Kritzinger, aber auch meine Tiroler Kollegen aus dem Nationalrat dazu nichts
sagen. Was ist los, meine Damen und Herren? Agieren Sie parteipolitisch oder
so, wofür Sie in der Länderkammer angelobt worden sind: als Föderalisten, als
Vertreter Ihres Bundeslandes in der Länderkammer des Parlaments?
Mich zumindest
bewegt die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Landes Tirol so sehr, dass
ich mir erlaube, diese meinen Kollegen Bundesräten hier im Hohen Haus zur
Kenntnis zu bringen. Frau Präsidentin, mit Verlaub, ich bitte, zitieren zu
dürfen:
Finanzielle
Auswirkungen für das Land ergeben sich erstens durch die Erhöhung des Beitragssatzes
zur Krankenversicherung für die Vertragsbediensteten, zweitens durch die
Verpflichtung des Landes zur Gewährung von Sozialhilfe, wobei die
vorübergehenden Maßnahmen im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung und
der Pensionsversicherung folgende Auswirkungen haben:
a) Das Tiroler
Sozialhilfegesetz sieht in § 5 einen Anspruch auf Krankenhilfe vor, der
auch in Form der Beitragsleistungen zur Selbstversicherung in den
Krankenversicherungen nach dem ASVG geleistet werden kann. Für das Land ist
daher die vorgesehene Änderung zur Vereinheitlichung der Beitragssätze in
Verbindung mit der Einführung eines Ergänzungsbeitrages zur Finanzierung
unfallbedingter Leistungen der Krankenversicherung unmittelbar kostenwirksam.
Der konkret anfallende Mehraufwand kann allerdings momentan noch nicht
abgeschätzt werden.
b) Für die
Sozialhilfe sind ferner die im Entwurf vorgesehenen gesonderten Kostenbeiträge
beziehungsweise diesbezügliche Verordnungsermächtigungen an den Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger mit zusätzlichen finanziellen
Aufwendungen verbunden. Da diese Selbstbehalte noch nicht bekannt sind, können
auch die zu erwartenden finanziellen Aufwendungen für das Land noch nicht
abgeschätzt werden.
Kostenfolgen unter
Punkt c:
c) Für die Hilfe zum Lebensunterhalt sind unter anderem aus der geplanten gänzlichen Aufhebung aller vorzeitigen Alterspensionen, der Änderung des Durchrechnungszeitraumes die Ein-
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