Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 101

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bin­dungen der betroffenen Personengruppen in den Regelungsbereich der Arbeitslosenversi­che­rung zu erwarten. Im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsrechtes sind keine dem Pen­sions­recht entsprechenden Mindestleistungen vorgesehen, sodass bei Bezug eines niedrigen Ar­beitslosengeldes beziehungsweise der neu geschaffenen Übergangsgelder durchaus ein An­spruch auf laufende Sozialhilfeleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt, gegeben sein kann.

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Bezug von Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, bei älteren Menschen deutlich längere Zeit erforderlich sein wird, weil ein Wechsel in die Pen­sion erst zu einem deutlich späteren Lebensalter möglich sein wird.

Die geplanten Änderungen zur Berechnung von Pensionsleistungen, wie im Besonderen der praktisch für das ganze Erwerbsleben vorgesehene Durchrechnungszeitraum, die Verzögerung, Valorisierung von Neupensionen und dergleichen, werden, wie auch in den Erläuterungen dar­ge­stellt, insgesamt zu wesentlich geringeren Pensionshöhen führen. Die Verbesserungen ha­ben demgegenüber vernachlässigbare Auswirkungen.

Mit dem Absinken des Pensionsniveaus sinken gleichzeitig von in Pflegeheimen betreuten älte­ren Menschen mögliche Kostenbeiträge. Der Kostenanteil der Sozialhilfe für stationäre Pflege wird daher proportional zum Absinken der Pensionen entsprechend ansteigen. – Soweit, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stellungnahme des Landes Tirol zu den finanziellen Aus­wirkungen dieses Budgetbegleitgesetzes.

Als Abgeordneter meines Bundeslandes kann ich dem Vorhaben sowieso nicht zustimmen.

In der „Presse“ vom 14. Mai lese ich: „Reform nicht auf Kosten der Länder“. „,Die Schere wird grö­­ßer, immer mehr fallen in die Sozialhilfe. Damit muss jetzt Schluss sein‘, so Niederöster­reichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Liese Prokop (VP) zur ,Presse‘.“

Oder Franz Schausberger, ÖVP: Deshalb habe man den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Das Land Salzburg erwartet langfristig zusätzliche Kosten von 10 Millionen €, die auf das Land durch die Erhöhung der Sozialhilfe zukommen. Schausberger verlangt ein Zurück an den Ver­hand­lungstisch. Man müsse sich die Zeit nehmen, um bis zum Sommer Lösungen zu finden.

Oder: Tirols Landeshauptmann Herwig van Staa, auch von der ÖVP, beharrt darauf, dass auch Po­litiker persönlich die Reform spüren müssten. Denen muss es auch wehtun, so der Tiroler Lan­des­hauptmann.

Soweit die Diskussion der letzten Tage wegen der Privilegien der Politiker.

Da frage ich mich, da wundert es mich: Wo bist du, ÖVP? Schau dich in den Spiegel und schä­me dich! Von den Freiheitlichen ganz zu schweigen, die in diesen Tagen ohnehin einen Re­form­­kurs im Zickzack fahren, der sich gewaschen hat. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vor­sitz.)

Die beiden hohen Politiker von den Regierungsparteien mit ihren Mehrfachpensionen und sonsti­gen Privilegien lieben sich sowieso selbst ein ganzes Stück mehr als die Hackler, als die benachteiligten Frauen, als die ganzen Heerscharen von kleinen Pensionistinnen, Pensionisten, die um einen saftigen Teil ihres wohl erworbenen und wohl erarbeiteten Rechtes umfallen. (Bun­desrat Mag. Himmer: Der Löschnak ...! Schieder!)

Kennt die ÖVP noch ihre christlich-soziale Geschichte und Urgeschichte?  – Vogelsang, 1818 – 1890, hat als Person die von ihm inspirierten päpstlichen Sozialenzykliken gar nicht mehr erlebt; er war es, der das geschrieben hat, er war der große Vorläufer. Sein verschollenes Werk oder wenigstens Auszüge davon gehörten eigentlich auf die Tische der Abgeordneten der christl­ich-sozialen Volkspartei.

Wissen Sie, was mich bei dem Budgetbegleitgesetz am meisten stört? Wissen Sie, was mich am meisten stört, Kollege Himmer? – Dass Sie, die Abgeordneten der Regierungsparteien im Bun­des­rat, im Nationalrat, ohne Wenn und Aber dem Budgetbegleitgesetz – Stichwort Pen-


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