bindungen der
betroffenen Personengruppen in den Regelungsbereich der Arbeitslosenversicherung
zu erwarten. Im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsrechtes sind keine dem Pensionsrecht
entsprechenden Mindestleistungen vorgesehen, sodass bei Bezug eines niedrigen
Arbeitslosengeldes beziehungsweise der neu geschaffenen Übergangsgelder
durchaus ein Anspruch auf laufende Sozialhilfeleistungen, Hilfe zum
Lebensunterhalt, gegeben sein kann.
Zusätzlich ist
darauf hinzuweisen, dass der Bezug von Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt,
bei älteren Menschen deutlich längere Zeit erforderlich sein wird, weil ein
Wechsel in die Pension erst zu einem deutlich späteren Lebensalter möglich
sein wird.
Die geplanten
Änderungen zur Berechnung von Pensionsleistungen, wie im Besonderen der
praktisch für das ganze Erwerbsleben vorgesehene Durchrechnungszeitraum, die
Verzögerung, Valorisierung von Neupensionen und dergleichen, werden, wie auch
in den Erläuterungen dargestellt, insgesamt zu wesentlich geringeren
Pensionshöhen führen. Die Verbesserungen haben demgegenüber vernachlässigbare
Auswirkungen.
Mit dem Absinken
des Pensionsniveaus sinken gleichzeitig von in Pflegeheimen betreuten älteren
Menschen mögliche Kostenbeiträge. Der Kostenanteil der Sozialhilfe für stationäre
Pflege wird daher proportional zum Absinken der Pensionen entsprechend
ansteigen. – Soweit, meine sehr geehrten Damen und Herren, die
Stellungnahme des Landes Tirol zu den finanziellen Auswirkungen dieses
Budgetbegleitgesetzes.
Als Abgeordneter
meines Bundeslandes kann ich dem Vorhaben sowieso nicht zustimmen.
In der „Presse“
vom 14. Mai lese ich: „Reform nicht auf Kosten der Länder“. „,Die Schere
wird größer, immer mehr fallen in die Sozialhilfe. Damit muss jetzt Schluss
sein‘, so Niederösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Liese Prokop (VP)
zur ,Presse‘.“
Oder Franz
Schausberger, ÖVP: Deshalb habe man den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Das
Land Salzburg erwartet langfristig zusätzliche Kosten von
10 Millionen €, die auf das Land durch die Erhöhung der Sozialhilfe
zukommen. Schausberger verlangt ein Zurück an den Verhandlungstisch. Man
müsse sich die Zeit nehmen, um bis zum Sommer Lösungen zu finden.
Oder: Tirols
Landeshauptmann Herwig van Staa, auch von der ÖVP, beharrt darauf, dass
auch Politiker persönlich die Reform spüren müssten. Denen muss es auch
wehtun, so der Tiroler Landeshauptmann.
Soweit die
Diskussion der letzten Tage wegen der Privilegien der Politiker.
Da frage ich mich,
da wundert es mich: Wo bist du, ÖVP? Schau dich in den Spiegel und schäme
dich! Von den Freiheitlichen ganz zu schweigen, die in diesen Tagen ohnehin
einen Reformkurs im Zickzack fahren, der sich gewaschen hat. (Vizepräsident Weiss übernimmt den
Vorsitz.)
Die beiden hohen
Politiker von den Regierungsparteien mit ihren Mehrfachpensionen und sonstigen
Privilegien lieben sich sowieso selbst ein ganzes Stück mehr als die Hackler,
als die benachteiligten Frauen, als die ganzen Heerscharen von kleinen
Pensionistinnen, Pensionisten, die um einen saftigen Teil ihres wohl erworbenen
und wohl erarbeiteten Rechtes umfallen. (Bundesrat
Mag. Himmer: Der Löschnak ...! Schieder!)
Kennt die ÖVP noch
ihre christlich-soziale Geschichte und Urgeschichte? – Vogelsang,
1818 – 1890, hat als Person die von ihm inspirierten päpstlichen
Sozialenzykliken gar nicht mehr erlebt; er war es, der das geschrieben hat, er
war der große Vorläufer. Sein verschollenes Werk oder wenigstens Auszüge davon
gehörten eigentlich auf die Tische der Abgeordneten der christlich-sozialen
Volkspartei.
Wissen Sie, was mich bei dem Budgetbegleitgesetz am meisten stört? Wissen Sie, was mich am meisten stört, Kollege Himmer? – Dass Sie, die Abgeordneten der Regierungsparteien im Bundesrat, im Nationalrat, ohne Wenn und Aber dem Budgetbegleitgesetz – Stichwort Pen-
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