Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 108

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Wien zu bringen, das schafft in Österreich wohl nicht einmal der Gewerkschaftsbund! (Bun­desrat Hagen: Da gebe ich Ihnen schon Recht, ...! – Bundesrat Konecny: Es hat sich jeder nachher aufgewärmt, aber auf eigene Kosten!) – Ja, genau.

Aber die Unzufriedenheit, die diese Menschen zum Ausdruck gebracht haben, spiegelt sich auch in den schriftlichen Stellungnahmen der Länder und – es ist schon mehrmals erwähnt wor­den – auch über die Parteigrenzen und geographischen Grenzen hinweg wider.

Das Burgenland nimmt in der Reihe der österreichischen Bundesländer die Stelle des so ge­nannten einwohnerärmsten Bundeslandes ein. Es wird aber überproportional von den Auswir­kun­gen der Budgetbegleitgesetze betroffen sein. Ich möchte das im Folgenden anhand von zwei Beispielen, die zum Teil auch in der Stellungnahme des Burgenlandes anführt waren, zum Aus­druck bringen.

Das Burgenland selbst setzt seit einigen Jahren auf eine in manchen Bereichen erfolgreiche, in manchen Bereichen sicher noch verbesserungsfähige Verwaltungsreform. Es gibt klare Festle­gungen, wie der Personalstand, die Entwicklung des Personalstandes in den nächsten Jahren aussehen soll.

Betrachten wir jetzt die geplanten Bestimmungen, dann würde das auch für die Verwaltung ein längeres Im-Dienst-Behalten, ein längeres Arbeiten der Beamten, auch der Vertragsbe­dienste­ten, bedeuten, also genau jener Gruppe von Menschen, mit deren Ausscheiden vielleicht nicht nur das Land Burgenland, sondern auch andere Länder ihre Verwaltungsreform zum Teil auch damit begründen, dass sie die dadurch frei werdenden Posten nicht nachbesetzen!

Eines lehnt das Burgenland mit Sicherheit ab: die Möglichkeiten, die sich vielleicht in der Privat­wirtschaft bieten, sich älterer Arbeitnehmer zum Zwecke der Einstellung jüngerer und somit billi­ge­rer Arbeitskräfte zu „entledigen“. Das kommt für das Land Burgenland als Dienstgeber schon aus sozialen Erwägungen nicht in Betracht.

Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass nicht außer Acht gelassen werden darf, was das für die Jugend des Landes bedeutet, wenn Arbeitsplätze über längere Zeit blockiert sind. Welche Möglichkeiten haben dann jüngere Menschen, in den Arbeitsprozess einzutre­ten? – Vor allem muss auch mit bedacht werden, wie lange sie arbeiten werden müssen, um einiger­maßen eine Pension zu erzielen.

Eines möchte ich aus meiner Sicht schon feststellen: Ich werde mich nicht darauf konzentrieren, für heute 20-Jährige zu rechnen, was sie in 40, 45 Jahren an Pension erhalten werden, denn ich glaube, in diesem Alter sind andere Dinge sicher maßgebender. Ich meine, es ist nicht die Höhe ausschlaggebend, aber sie müssten auf jeden Fall das Gefühl haben, dass Solidarität ge­geben ist, dass das Solidaritätsprinzip gilt und sie sich darauf verlassen können, dass das, was sie im Erwerbsprozess einbringen, auch eines Tages entsprechend honoriert wird.

Aus der Sicht des Burgenlandes muss ich sagen, dass auch zu befürchten ist, dass sich eine Ver­schlechterung der sozialen Lebenssituation auf eine größere Bevölkerungsgruppe des Lan­des ausdehnen wird.

Aus demographischer Sicht zählt das Burgenland zu jenen Ländern, in denen sich der Anteil der älteren Bevölkerung in den nächsten Jahren überproportional entwickeln wird. Jeder, der weiß, welche Probleme damit verbunden sind, weiß auch, dass gerade in diesem Bereich der Ein­satz enormer finanzieller Mittel notwendig ist.

Eines darf dabei auch nicht außer Acht gelassen werden: Wenn die Notstandshilfe abgeschafft wird und die Menschen auf die Sozialhilfe angewiesen sein werden, dann sollte man schon mit be­rück­sich­tigen, welchen Grundsätzen, welchen Kriterien die Sozialhilfe unterliegt. Sozialhilfe­ge­setze sind Ländersache, ein harmonisiertes Sozialhilfegesetz für ganz Österreich wird schwer um­setzbar sein, weil es auch auf die Finanzkraft und Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder ankommt. Im Burgenland werden die Ausgaben aufgeteilt: 50 Prozent das Land, 50 Prozent die Gemeinden.

 


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