Wien zu bringen,
das schafft in Österreich wohl nicht einmal der Gewerkschaftsbund! (Bundesrat Hagen: Da gebe ich Ihnen
schon Recht, ...! – Bundesrat Konecny: Es hat sich jeder nachher aufgewärmt, aber auf eigene Kosten!) – Ja, genau.
Aber die
Unzufriedenheit, die diese Menschen zum Ausdruck gebracht haben, spiegelt sich
auch in den schriftlichen Stellungnahmen der Länder und – es ist schon
mehrmals erwähnt worden – auch über die Parteigrenzen und geographischen
Grenzen hinweg wider.
Das Burgenland
nimmt in der Reihe der österreichischen Bundesländer die Stelle des so genannten
einwohnerärmsten Bundeslandes ein. Es wird aber überproportional von den Auswirkungen
der Budgetbegleitgesetze betroffen sein. Ich möchte das im Folgenden anhand von
zwei Beispielen, die zum Teil auch in der Stellungnahme des Burgenlandes
anführt waren, zum Ausdruck bringen.
Das Burgenland
selbst setzt seit einigen Jahren auf eine in manchen Bereichen erfolgreiche, in
manchen Bereichen sicher noch verbesserungsfähige Verwaltungsreform. Es gibt
klare Festlegungen, wie der Personalstand, die Entwicklung des Personalstandes
in den nächsten Jahren aussehen soll.
Betrachten wir
jetzt die geplanten Bestimmungen, dann würde das auch für die Verwaltung ein
längeres Im-Dienst-Behalten, ein längeres Arbeiten der Beamten, auch der
Vertragsbediensteten, bedeuten, also genau jener Gruppe von Menschen, mit
deren Ausscheiden vielleicht nicht nur das Land Burgenland, sondern auch andere
Länder ihre Verwaltungsreform zum Teil auch damit begründen, dass sie die
dadurch frei werdenden Posten nicht nachbesetzen!
Eines lehnt das
Burgenland mit Sicherheit ab: die Möglichkeiten, die sich vielleicht in der
Privatwirtschaft bieten, sich älterer Arbeitnehmer zum Zwecke der Einstellung
jüngerer und somit billigerer Arbeitskräfte zu „entledigen“. Das kommt für
das Land Burgenland als Dienstgeber schon aus sozialen Erwägungen nicht in
Betracht.
Ein weiterer Punkt
in diesem Zusammenhang ist, dass nicht außer Acht gelassen werden darf, was das
für die Jugend des Landes bedeutet, wenn Arbeitsplätze über längere Zeit
blockiert sind. Welche Möglichkeiten haben dann jüngere Menschen, in den
Arbeitsprozess einzutreten? – Vor allem muss auch mit bedacht werden, wie
lange sie arbeiten werden müssen, um einigermaßen eine Pension zu erzielen.
Eines möchte ich
aus meiner Sicht schon feststellen: Ich werde mich nicht darauf konzentrieren,
für heute 20-Jährige zu rechnen, was sie in 40, 45 Jahren an Pension
erhalten werden, denn ich glaube, in diesem Alter sind andere Dinge sicher
maßgebender. Ich meine, es ist nicht die Höhe ausschlaggebend, aber sie müssten
auf jeden Fall das Gefühl haben, dass Solidarität gegeben ist, dass das
Solidaritätsprinzip gilt und sie sich darauf verlassen können, dass das, was
sie im Erwerbsprozess einbringen, auch eines Tages entsprechend honoriert wird.
Aus der Sicht des
Burgenlandes muss ich sagen, dass auch zu befürchten ist, dass sich eine Verschlechterung
der sozialen Lebenssituation auf eine größere Bevölkerungsgruppe des Landes ausdehnen
wird.
Aus
demographischer Sicht zählt das Burgenland zu jenen Ländern, in denen sich der
Anteil der älteren Bevölkerung in den nächsten Jahren überproportional
entwickeln wird. Jeder, der weiß, welche Probleme damit verbunden sind, weiß
auch, dass gerade in diesem Bereich der Einsatz enormer finanzieller Mittel
notwendig ist.
Eines darf dabei
auch nicht außer Acht gelassen werden: Wenn die Notstandshilfe abgeschafft wird
und die Menschen auf die Sozialhilfe angewiesen sein werden, dann sollte man schon
mit berücksichtigen, welchen Grundsätzen, welchen Kriterien die Sozialhilfe
unterliegt. Sozialhilfegesetze sind Ländersache, ein harmonisiertes
Sozialhilfegesetz für ganz Österreich wird schwer umsetzbar sein, weil es auch
auf die Finanzkraft und Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder ankommt. Im
Burgenland werden die Ausgaben aufgeteilt: 50 Prozent das Land,
50 Prozent die Gemeinden.
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