Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 19

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getbegleitgesetz 2003 befassen wir uns mit vielen gesetzlichen Bestimmungen und mit einer Vielzahl von Änderungen gesetzlicher Bestimmungen.

Das Interesse der Öffentlichkeit hat sich im Wesentlichen auf das Bundesgesetz über den Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen und auf jene Bestimmungen kon­zentriert, die mit dem Thema Pensionsreform in Verbindung stehen. (Bundesrat Gas­teiger: Kampfjets! – Bundesrat Manfred Gruber: Kampfflugzeuge!)

Lassen Sie mich vorweg festhalten, dass die Österreicherinnen und Österreicher aus meiner Sicht genug davon haben, dass zunächst durchschaubare Vorgänge bewusst oder unbewusst derart verkompliziert werden, dass die letztendlich getroffenen Ent­scheidungen kaum mehr nachvollziehbar sind. Der Kauf der Abfangjäger ist in diesem Sinne ein Musterbeispiel dafür.

Klar ist, dass der österreichische Luftraum überwacht werden muss. Klar ist auch, dass die derzeit eingesetzten Flugzeuge in die Jahre gekommen sind und ersetzt werden müssen. Richtig ist auch, dass der Verteidigungsminister aufgrund seiner Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlern für die günstigste und effizienteste Variante eintreten muss.

Man muss aber aus meiner Sicht Vergleichbares gegenüberstellen, denn nur dann kann eine Nutzwertanalyse – und eine solche wurde angewendet – zur Auswahl dien­lich sein. Geht es darum, den Draken zu ersetzen, kommen sicherlich neue, aber auch gebrauchte Maschinen bewährter Bauart infrage. In weiterer Folge können dann Preis, Flugeigenschaften, Ersatzteilversorgung, Pilotenausbildung und so weiter methodisch verglichen werden, wodurch im Regelfall eine objektive Auswahl erfolgen kann.

Gripen, F 16 und auch die MIG sind bewährte Modelle, die aus meiner Sicht vergleich­bar sind. Anders ist die Situation beim Eurofighter: Dieses komplexe Fluggerät tritt allenfalls mit der amerikanischen F 22 in Konkurrenz, gehört einer neuen Flugzeug­generation an und kann als europäisches Zukunftsprojekt betrachtet werden – mit allen Vor- und Nachteilen. Eventuell hätte man eine Risikoanalyse machen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir fehlt in diesem Zusammenhang das klare Bekenntnis der Generalität und des Verteidigungsministers zum Eurofighter, wel­ches lauten müsste: Der Eurofighter ist mit keiner der bewerteten Flugmaschinen ver­gleichbar. Wir bekennen uns zu diesem Zukunfts- und Prestigeprojekt, wohl wissend, dass den österreichischen Steuerzahlern hohe Kosten abverlangt werden. – Dieses Bekenntnis fehlt mir. Man versteckt sich hinter einer Analyse.

Andererseits würde ich erwarten, dass der Herr Minister sagt, wir erwarten uns von den Gegengeschäften, die im Raum stehen, eine Wirtschaftsbelebung für Österreich, und wir geben damit österreichischen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern die Möglichkeit, im Hightech-Bereich ganz vorne dabei zu sein. Das wäre ein klares Bekenntnis, damit die Bevölkerung, die Österreicherinnen und Österreicher wissen, woran sie sind.

Mit einem derart klaren Bekenntnis wäre die Entscheidung für den Eurofighter für die Österreicherinnen und Österreicher zumindest nachvollziehbar gewesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch mir hätte eine derartige Vorgangsweise mein Abstimmungsverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wesentlich erleichtert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun zum Pensionsthema. Unbestritten ist: Österreich kommt an einer grundlegenden Pensionsreform nicht vorbei! Die demogra­phische Entwicklung spricht für sich: Die Lebenserwartung steigt, die Zahl des Nach­wuchses hält sich in Grenzen, und wir gehen in die Richtung, dass in absehbarer Zeit auf eine Aktive beziehungsweise auf einen Aktiven eine Pensionistin beziehungsweise ein Pensionist kommt. Es besteht also – das ist unumstritten – dringender Handlungs-


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