bedarf. Handeln wir heute nicht, werden die Einschnitte zur zukünftigen Absicherung der in Österreich gut ausgebauten staatlichen Säule immer gravierender!
Wie kann man – diese Frage muss man sich stellen – in der Bevölkerung Verständnis für die notwendigen Reformen finden? – Durch Aufklärung, durch gutes Beispiel, durch eine strukturierte Vorgangsweise, einfacher ausgedrückt: dadurch, dass man einen Schritt nach dem anderen setzt, ist dies möglich.
Meine persönliche Präferenz bei der Abwicklung dieser Pensionsreform wäre folgende gewesen: zunächst Privilegienabbau – das ist das gute Beispiel –, dann Harmonisierung und in weiterer Folge eine grundsätzliche Reform auf einer breiten Basis.
Die Realität hat uns bei diesem Thema eingeholt. Die Reform, die gravierende Einschnitte im ASVG-Bereich – und ich sage das in aller Deutlichkeit: im noch am besten funktionierenden Bereich – bringt, steht zur Abstimmung; und die Harmonisierung – diese „schwierige Baustelle“, wenn ich das so sagen darf – steht am Beginn. Ich meine, dass man in einer Koalition auch dazu verpflichtet ist, den Koalitionspartner vor Fehleinschätzungen zu bewahren. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Gasteiger: Oha!)
Aus der gegebenen Situation haben die freiheitlichen Abgeordneten das Beste gemacht. (Bundesrat Gasteiger: Eine Luftblase gemacht!) Vizekanzler Haupt, Frau Staatssekretärin Haubner und das Verhandlungsteam der freiheitlichen Abgeordneten haben mit wirklich großartigem Einsatz in langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner viele Kanten des ersten Reformentwurfs entschärft und wesentliche neue Ansätze gefunden.
In diesem Sinne möchte ich dem Verhandlungsteam der Freiheitlichen herzlich danken und gratulieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Das Verhandlungsergebnis liegt uns nun vor. Ich gehe nicht auf alle Punkte ein, möchte aber einige wichtige Eckpunkte stellvertretend hervorheben. Wichtig ist meiner Meinung nach, dass bei den Politikerpensionsprivilegien Fortschritte erzielt wurden. Die doppelte Anrechnung von Zeiten ist gefallen, der Solidarbeitrag wird bis zur ASVG-Höchstbemessungsgrundlage 8 Prozent und darüber 15 Prozent betragen. Die Abschlagsregelung gilt wie im ASVG, und das Pensionsantrittsalter wird ASVG-konform angehoben.
Wesentlich ist auch festzuhalten, dass der Druck aus Kärnten und der Einsatz der so genannten FPÖ-Rebellen in der Pensionsfrage mehr bewegt hat als die Streiks der Gewerkschaften. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Schicker: Das glauben aber nur manche! Das ist Ihre Einschätzung!)
Es gibt große Verbesserungen für Frauen: Pensionsbegründende Kindererziehungszeiten wurden auf 24 Monate angehoben und der Durchrechnungszeitraum pro Kind um drei Jahre verkürzt. Das ist schon eine Leistung.
Vor allem wurde auch ein neuer Ansatz thematisiert, den die Gewerkschaften – das weiß ich aus Erfahrung – oft gegen besseres Wissen lange Zeit ignoriert haben: Die Schwerarbeit wird differenziert betrachtet werden. Das ist aus meiner Sicht wirklich ein Meilenstein. Die Zeiten für Schwerarbeit werden in Zukunft für die Pensionsanrechnung aufgewertet.
Letztendlich ist es noch gelungen, eine Deckelung von 10 Prozent für die Verluste aus der Reform zu erreichen und einen solide ausgestatteten Härtefonds für kleine Pensionen einzurichten sowie den Familienausgleichszulagenrichtsatz auf 1 000 € anzuheben.
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