Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 26

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Aktuaren sowohl der Bundeswirtschaftskammer, der Arbeiterkammer, des Gewerk­schaftsbundes als auch meines Ministeriums, des Sozialministeriums.

Ich glaube, dass wir endlich einmal von den Zahlenspielereien und der Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung zu dem kommen sollten, was Tatsache ist und Ge­setzeskraft haben wird, wenn der Bundesrat heute hier diese Materien endgültig zur Beschlussfassung bringt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Man sollte hier auch einmal deutlich sagen, dass die Verluste, die in Bezug auf die junge Generation behauptet worden sind, Herr Kollege Schennach, nur dann so gelten würden, wenn nicht gleichzeitig bei der Harmonisierung auch dafür gesorgt werden würde, dass ab dem Jahre 2004 eine Inflationsanpassung gemäß den Lohnentwicklun­gen in den nächsten 20, 25 Jahren kommt.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass es keinen einzigen ernst zu nehmenden Aktuar in Österreich gibt, der Ihnen nicht nachweisen kann, dass bis zum Jahre 2010 die Pensionen nicht sinken, sondern selbstverständlich steigen werden, aber – und das muss man fairerweise auch dazusagen – nicht in jenem Ausmaß, das in den ursprüng­lichen Pensionsvorstellungen vorgesehen war, sondern in jenem Ausmaß, das lang­fristig für den Staat leistbar ist.

Was die Politikerpensionen betrifft, so haben wir, glaube ich, im Gegensatz zu dem, was Rot und Grün im Jahre 1995 bis 1997 verabschiedet haben (Bundesrat Konecny: Wie bitte? – Heiterkeit bei der SPÖ), eine Regelung getroffen, die 75 Prozent Entgelt­fortzahlung statt 100 Prozent Entgeltfortzahlung vorsieht und bei welcher, was die Dauer der Entgeltfortzahlung betrifft, statt 1 Jahr für Minister und 6 Monate für Parla­mentarier nur mehr die halbe Frist festgesetzt ist.

Man sollte hier auch klar sagen (Zwischenruf des Bundesrates Konecny), dass im Ge­gensatz zu dem, Herr Professor Konecny, was Sie und Ihre Fraktion verabschiedet haben, heute Solidarbeiträge von 8 Prozent bis zur Höhe der Höchstbemessungs­grundlage nach ASVG und darüber hinaus von 15 Prozent gelten.

Man sollte nicht vergessen, Herr Professor Konecny, dass für die Vorsitzenden und Obleute der Sozialversicherungsträger 1994 der damalige Sozialminister Hesoun die Pensionen abgeschafft hat, dass aber jetzt die Pensionsleistungen, denen keine Eigen­leistungen gegenüberstehen, auch für Kontrollausschuss-Obleute und deren Stellver­treter in das Bezügebegrenzungsgesetz aufgenommen werden.

Sie sollten nicht vergessen, dass für die Dienstleistungs- und Dienstordnungspensio­nen, denen nur verschwindende Eigenleistungen gegenüberstehen, nämlich nicht ein­mal 15 Prozent, nun die gleichen Solidarbeiträge wie für die Beamten gelten werden.

Sie sollten auch nicht vergessen, dass auch für jene, die bis 1 000 € verdienen und die lange gearbeitet haben, und zwar Frauen und Männer mit 30 Beitragsjahren und mit Versicherungszeiten von 40 und mehr Jahren, eine volle Entschädigung aus dem Härtefonds, der in meinem Ministerium eingerichtet wird, möglich ist.

Ich glaube, dass auch die Verbesserung des Härtefonds von ursprünglich 10 Milliar­den € auf 10 Milliarden plus 16 Milliarden und plus 18 Milliarden € durchaus ein Erfolg der Verhandlungsrunde des Landeshauptmannes von Kärnten und der Abgeordneten des österreichischen Nationalrates war und nicht – und da spreche ich die Erstrednerin von der sozialdemokratischen Fraktion an – der Bemühungen des Gewerkschaftsbun­des auf den österreichischen Straßen. (Bundesrätin Bachner: Stimmt ja nicht!)

Von den Gewerkschaften sind bis heute keine konkreten Vorschläge betreffend Ver­besserungen für die Bürger im Parlament eingetroffen, sehr wohl aber von den Abge­ordneten der beiden Regierungsparteien. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


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