Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 29

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Ich bin sehr zufrieden, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir auch für die Invalidi­tätspension mit der Erhöhung des Referenzalters von 56 auf 60 Jahre eine Regelung getroffen haben, die nach Ansicht aller Experten für jüngere Invalide im Vergleich mit der bisherigen Regelung in Zukunft keinerlei Verschlechterungen bringen wird und für Menschen, die zwischen dem 56. und dem 60. Lebensjahr einen Arbeitsunfall erleiden, aus dem für sie eine Invaliditätspension erwächst, sogar geringfügige Verbesserungen bringen wird.

Ich meine, dass das vorliegende Pensionsmodell sozial ausgewogen ist. Wir haben mehrfach nachgerechnet: Die Regelungen bei den unterschiedlichen Systemen für die Beamten und den unterschiedlichen Regelungen für das ASVG gewähren bei gleichen Einkommensverläufen die gleichen Pensionsleistungen. Wir haben uns somit auch hier der Harmonisierung sukzessive angenähert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass es auch Sinn macht, dann, wenn das individuelle Konto eingerichtet ist, den jungen Menschen von heute für ihren Pen­sionseintritt das zu öffnen, was in Schweden als Korridor zwischen dem 63. Lebensjahr und dem 67. Lebensjahr als Übergangsregelung für den Pensionseintritt ermöglicht wird. – Das ist in der Entschließung des Nationalrates enthalten.

Überlegungen, wie es sie heute schon in manchen Berufsgruppen gibt, etwa bei den Akademikern, im Lehrberuf, nämlich gemeinsam mit ihrem Lebenspartner in Pension zu gehen, aber heute schon bis zu 25 Prozent Verluste hinnehmen zu müssen, wird es auch in Zukunft geben. Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, sich in die individu­ellen Lebensplanungen der Menschen einzumischen. Wenn der Betreffende selbst mit jener Pension, die er mit dem 63. Lebensjahr bekommt, zufrieden ist, gut, ist er damit nicht zufrieden, kann er durch längeres Arbeiten, durch längere Beschäftigungszeit jene Pension erwerben, mit der er dann seinen Lebensabend gestalten will.

Ich denke, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir auch für die Frauen eine deut­liche Verbesserung erreicht haben. In meiner Zeit als Frauenminister sind mir sehr viele Frauen, nämlich nahezu 18 000, aus Österreich bekannt geworden, die sich im höheren Alter haben scheiden lassen, die sich in jungen Jahren nach den damaligen Möglichkeiten des Sozialgesetzes ihre Sozialansprüche haben ablösen lassen und in den Hausbau und die Gründung ihrer Familie investiert haben und jetzt mit 2 000 bis 3 000 S Unterhalt dastehen – ohne Sozialleistungen. Diese haben jetzt die Möglichkeit, über das 60. Lebensjahr hinaus zu arbeiten und nicht nur Beiträge zu zahlen, sondern mit diesen Beiträgen auch über die Altersgrenze hinaus zusätzliche Pensionsleistun­gen zu erwerben.

Das ist mir gegenüber hier zwar schon einmal als unsoziale Haltung dargestellt wor­den, aber ich glaube trotzdem, dass es für diese Frauen ein Entgegenkommen ist, dass sie nicht nur Beiträge zahlen, sondern dass sie sich mit diesen Beiträgen, die sie zahlen und wofür sie ja auch länger arbeiten, schlussendlich für ihren Lebensabend eine Grundpension in einem höheren Ausmaß erwerben können, als das bis heute möglich ist.

Ich darf darauf hinweisen – auch wenn das von Seiten der Gewerkschaft nach Gesprä­chen mit Firmen bezweifelt worden ist –, dass es dieser Bundesregierung gelungen ist, auch gemeinsam mit den Sozialpartnern innerhalb der Bundeswirtschaftskammer das erste Mal eine aktive Funktion der Wirtschaftstreibenden von Seiten ihrer Standesver­tretung zu erreichen. Sie werben nunmehr ausdrücklich für die alten und älteren Arbeit­nehmer und stellen den Betrieben die Vorzüge des älteren Arbeitnehmers vor. Es ist somit endlich einmal gelungen, in Gesprächen mit der Bundeswirtschaftskammer, ihrem Präsidenten Leitl und einem seiner Stellvertreter, Matthias Krenn, eine Werbe-


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