Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. Ich darf darauf hinweisen, dass eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf.
10.56
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich kenne die Bestimmungen der Geschäftsordnung bezüglich der tatsächlichen Berichtigung und werde mich daran halten. Ich habe die Ausführungen des Herrn Sozialministers und offensichtlich schon designierten Landeshauptmannes – die Rochade scheint sich hier abzuzeichnen – in folgenden Punkten zu berichtigen.
Da sich die FPÖ-Fraktion heute in einer Entscheidungsphase befindet, sind zwei Zahlen, die der Herr Sozialminister genannt hat, nicht dazu geeignet, diesen Entscheidungsprozess auch auf der richtigen Basis zu vervollständigen. Herr Minister! Sie haben gesagt, zu dem mit 10 Millionen € dotierten Härtefonds kommen – und das wird im Stenographischen Protokoll nachlesbar sein – „16 Milliarden“ und „18 Milliarden“ hinzu. (Vizekanzler Mag. Haupt: Millionen!) Nein, Sie haben gesagt Milliarden.
Das eben möchte ich berichtigen, da sich Ihre Fraktion in einem Nachdenkprozess befindet und jetzt vielleicht glaubt, es sei über Nacht mehr geworden. Es sind Millionen geblieben. Ich berichtige für das Protokoll: Der Herr Minister meinte Millionen, und somit bleibt es bei der kleinen Summe, um die es hier geht.
Zweitens, die MIG betreffend: Sie alle wissen, die MIG hat Asyl gesucht und ist nicht abgefangen worden.
Die dritte Berichtigung, Herr Minister: Nicht Herr Landeshauptmann Haider hat den Ankauf der Abfangjäger gestoppt, sondern – und das ist jetzt wie auch immer bei Pfuscharbeiten die Frage der Gewährleistung – der frühere Minister Scheibner und die Bundesregierung haben übersehen, dass sie einen Nationalratsbeschluss für die Anschaffung benötigen. Das war der Grund dafür, dass die Abfangjäger in der letzten Gesetzgebungsperiode nicht beschafft wurden – nicht der Landeshauptmann von Kärnten hat das verhindert! (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum und der SPÖ.)
10.58
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Bachner zu Wort gemeldet. Auch hier bitte wieder der Hinweis auf die 5 Minuten und darauf, dass die Darstellung des zu berichtigenden Sachverhaltes enthalten sein müssen.
10.59
Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler, zur Klarstellung, weil Sie gesagt haben, auch das Modell der Sozialpartner sehe vor: Pensionsantritt nach dem 65. Lebensjahr, 45 Beitragsjahre, 80 Prozent. – Das ist nicht unserem Vorschlag entsprechend. Unser Modell heißt: 65. Lebensjahr, Zielorientierung Pensionsantrittsalter; 45 Versicherungsjahre – im Unterschied zu den Beitragsjahren –; 80 Prozent. So schaut unser Modell aus.
Außerdem sieht unser Modell vor, dass jemand, der 45 Versicherungsjahre hat, auch die Wahlmöglichkeit haben soll, vor dem 65. Lebensjahr in Pension zu gehen. Und selbstverständlich ist auch die derzeit verfassungsrechtliche Bestimmung, was das Frauenpensionsantrittsalter betrifft, noch aufrecht; das läuft ja erst mit dem Jahr 2033 aus und wird bis dahin dem der Männer angeglichen werden.
Zweiter Punkt: Sie haben die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erwähnt. Ich habe in meinen Ausführungen sehr wohl darauf hingewiesen, dass in diesem Gesetz arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer beinhaltet sind, was die Lohn-
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