eines kooperativen Bundesstaates zustande
gebracht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wir haben uns daher in den Ländern mit diesem Entwurf zur Pensionsreform auseinander gesetzt, der ja in Wirklichkeit im Rahmen der Budgetbegleitgesetze vorgelegt wurde und daher von vornherein unter dem Verdacht stand, dass es dabei in erster Linie um Geldbeschaffungsmaßnahmen für das Budget und nicht um die Frage der Pensionsreform geht. Der Finanzminister hat ja diesen Verdacht auch noch genährt, indem er zum gleichen Zeitpunkt eine Pressekonferenz gegeben und eine Unterlage verteilt hat, in der ganz deutlich zu lesen war, dass ab dem Jahr 2005 die größte Steuerreform der Zweiten Republik kommen soll, wobei die Finanzierung in der Form erfolgt, dass 1,2 Milliarden € durch Verwaltungssparmaßnahmen des Bundes, 1 Milliarde € durch Sparmaßnahmen im Pensionsversicherungssystem, 1 Milliarde € durch Sparmaßnahmen, sprich Selbstbehalte, im Bereich der Krankenversicherung und des Sozialversicherungswesens, 0,2 Milliarden € durch die ÖBB-Rationalisierungsmaßnahmen und 1 Milliarde € durch den Beitrag der Bundesländer hereingebracht werden sollen.
Das war ein Grund, warum wir gesagt haben: So kann es nicht gehen, dass wir über Pressekonferenzen in den Ländern ausgerichtet bekommen, welche Beiträge wir zu irgendwelchen Maßnahmen zu leisten haben, ohne dass man der bisherigen guten Tradition des Bundesstaates in Österreich gefolgt wäre und die Länder wenigstens über die Vorhaben informiert hätte.
Ich muss daher wirklich festhalten, dass es für uns – ich glaube, dass ich diesbezüglich auch im Namen meiner Kollegen sprechen darf – völlig undenkbar ist, dass wir Steuerreformpolitik in einer Art und Weise machen, dass der Finanzminister den Bundesländern ausrichtet, wie viel sie dazu beizutragen haben. Die Länder werden in jedem Fall bei einer Steuersenkung Beiträge zu leisten haben; das ergibt sich automatisch durch die veränderten Zuteilungsquoten aus dem Finanzausgleich. Damit haben ... (Bundesrat Manfred Gruber: Herr Landeshauptmann, auch die Gemeinden!) – Auch die Gemeinden, selbstverständlich! Danke für die Korrektur. Das habe ich jetzt vergessen (Bundesrat Manfred Gruber: Macht ja nichts! Wir helfen aus! – Bundesrat Gasteiger: Dazu sind ja wir da!), das gehört natürlich dazu: Gemeinden und Städte. – Damit haben wir natürlich gemeinsam Interesse daran, dass diese Politik nicht so erfolgt, wie sie hier geplant gewesen ist.
Unter diesem Gesichtspunkt sind die Länder sehr kritisch mit der Pensionsreform umgegangen, was dazu geführt hat, dass wir uns im Begutachtungsverfahren wahrscheinlich etwas detaillierter mit der Materie befasst haben, als das in einem üblichen Begutachtungsverfahren der Fall ist, und wir haben auch unsere Stellungnahmen dazu abgegeben.
Es sind immerhin fünf Bundesländer, die den Konsultationsmechanismus ausgerufen haben. Das ist jenes Instrument, das wir uns selbst gegeben haben, das die Möglichkeit schaffen soll, gegenüber der Bundesregierung Verhandlungen zu verlangen über jene Fragen, die beiderseits mit großen finanziellen Belastungen verbunden sind und wo es zur rechtzeitigen Klärung vor entsprechenden Beschlussfassungen kommen soll.
Es war das Bundesland Kärnten, das als Erstes den Konsultationsmechanismus ausgerufen hat. Dann sind das Bundesland Wien, das Bundesland Burgenland und das Bundesland Salzburg gefolgt. Wir haben dann in der Folge bei einer Landeshauptleutekonferenz unter dem Vorsitz von Frau Kollegin Klasnic in Graz auch diese Geschichten eingehend beraten, und die Länder sind insgesamt – auch jene, die keinen Konsultationsmechanismus ausgerufen haben – zu dem Ergebnis und zur Erkenntnis gekom-
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