Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 37

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men, dass wir einen dringenden Verhandlungsbedarf haben und dass die Pensions­reform, so wie sie im Budgetbegleitgesetz vorgesehen ist, in jedem Fall für die Länder nicht vertretbar ist; denn dass es nicht machbar und auch nicht vertretbar ist, dass man, wie in der ursprünglich vorgesehenen Maßnahme enthalten, etwa bis zu 40 Pro­zent Pensionsverlust auch jenen zumutet, die mit relativ kleinen Pensionen leben, das, glaube ich, haben alle quer durch die Fraktionen verstanden.

Das heißt, dieser Pensionsreformentwurf war in seiner Grundkonzeption auf alle Fälle sozial überhaupt nicht ausgewogen und hat jede menschliche Einsicht in die Problem­lage von Bürgern vermissen lassen, die nach einem arbeitsreichen und entbehrungs­reichen Leben mit einem bescheidenen Einkommen, mit einer kleinen Pension leben müssen. (Bundesrätin Schicker: Aber der Herr Vizekanzler hat ihn so eingebracht, Herr Landeshauptmann!) – Sehen Sie, das ist eben die Größe einer parlamentarischen Demokratie, und das ist auch der Vorteil einer Fraktion, die eben nicht nur den Klub­zwang kennt, so wie Sie, und die auch bereit ist, ihre eigenen Vorstellungen zu verbes­sern (Beifall bei den Freiheitlichen – ironische Heiterkeit des Bundesrates Konecny Bundesrat Gasteiger: Das werden wir heute sehen, Herr Landeshauptmann!), frei nach dem Motto, wie es Altbundeskanzler Adenauer einmal zum Ausdruck gebracht hat: Wer hindert mich, täglich klüger zu werden? Ich meine, dass die Diskussion auf einer viel besseren Basis verlaufen würde, wenn Sie nicht nur sagen würden, was schlecht ist, sondern endlich einmal die Alternativen vorlegen würden, in denen Sie zeigen, wie Sie es besser machen würden! Dann würden wir uns nämlich schon auf einer ganz interessanten gemeinsamen Basis befinden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte im Folgenden nur einige Dinge anmerken, aus denen Sie vielleicht ersehen werden, dass wir uns diese Sache in den Ländern nicht leicht gemacht haben, weil diese mangelnde soziale Dimension der Pensionsreform zweifelsohne zu großem Un­recht geführt hätte. Denken Sie nur daran, wie es einem Gewerbetreibenden ergeht, der 45 Jahre lang gearbeitet hat – die meisten arbeiten mehr als 45 Jahre lang in die­sem Beruf – und dann ungefähr 600 bis 700 € Pension erhält, womit er in diesem Bereich schon zu den Beziehern einer guten Pension gehört, und dem man dann sagt: 40 Prozent weniger sind dir zumutbar! – Ich weiß nicht, wer in dieser Runde bereit wäre, seine Hand für solch eine Reform zu erheben.

Oder denken Sie an einen Arbeitnehmer, der jahrzehntelang eine nicht leichte Tätigkeit ausgeübt hat und der vielleicht 900 € Pension erhält. Und diesem sagt man dann: 40 Prozent, 30 Prozent weniger sind dir zumutbar! – Oder denken Sie auch an die Bauern – Sie finden die Beispiele überall!

Ich glaube, dass es daher richtig war, dass dieser Prozess nicht mit geplanten Ent­scheidungen und vorgegebenen Daten beendet worden ist, sondern dass Abgeord­nete, Bundesräte, Mandatare aus den Bundesländern, Vertreter der öffentlichen Institu­tionen, auch im Sozialpartnerbereich, sich bemüht haben, etwas zu Stande zu bringen, was auch vor der Öffentlichkeit vertreten werden kann und was zu einer möglichen Akzeptanz durch die Mehrheit der Bevölkerung führt. Ich glaube, das ist ja das Wichtige, denn bei einer Pensionsreform in einer Dimension, wie sie jetzt geplant ist, wird es immer welche geben, die nicht einverstanden sind, und es wird immer welche geben, die dadurch begünstigt sind, und es wird immer welche geben, die Kritik üben, obwohl sie wünschen, dass sich gar nichts ändert, weil sie ja bisher auf die Butterseite des Systems gefallen sind.

Ich denke, dass dieses Reformvorhaben bei vielen Bürgern, die sehr aufgeschlossen dafür sind, dass es eine dauerhafte Sicherung der Pensionen gibt, auf fruchtbaren Boden gefallen ist, nur wurde schon zu oft von Vorgängerregierungen davon gespro­chen, dass die Pensionen dauerhaft gesichert seien. Daher gibt es ein Grundmiss-


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