paar Leute künstlich in die Frühpension schicken!, obwohl man weiß, dass es ein betrügerisches System war, dass man ein eigenes medizinisches Institut gegründet hat, wo nur eine Liste von Ärzten aufgelegt worden ist, die von vornherein bereit waren, jeden, auch wenn er kerngesund gewesen ist, in die Frühpension zu schicken. Es war ein Betriebssystem, dass man gesagt hat: Du bist ein braver Genosse, dich schicke ich in die Frühpension! (He-Rufe bei der SPÖ.) Du bekommst im nächsten Monat noch eine Beförderung, dann hast du ein höheres Gehalt und damit eine bessere Bemessungsgrundlage, und dann wirst du vom Arzt krankgeschrieben – und ein halbes Jahr später kannst du mountainbiken, Tennis spielen, Golf spielen und Urlaub machen, und es wird sich jeder wundern, wie deine Genesung so wunderbar erfolgt ist!
Das, meine Damen und Herren, ist genau der Grund, warum es so viel Widerstand auch gegen an sich richtige Maßnahmen gibt: weil die Politik durch das Dulden dieser Zustände in Wirklichkeit ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit verloren hat.
Daher war es wichtig, jede Phase der Verhandlungen bis zur Beschlussfassung in den parlamentarischen Gremien zu nützen, um dieser Pensionsreform sozusagen die Giftzähne zu ziehen. (Bundesrat Manfred Gruber: Die Grausamkeiten, würde ich sagen!) – Wie immer Sie es bezeichnen (Bundesrat Manfred Gruber: Die Grausamkeiten – ein von Ihnen sehr geschätztes Wort!) – ich sage einmal: die Giftzähne, denn es ist, glaube ich, einiges gelungen.
Immerhin wird die Möglichkeit zur Frühpension nun nicht mehr um 2010, 2012, sondern im Jahre 2017 auslaufen. Immerhin hat man auch für die Frauen Regelungen geschaffen, die zweifelsohne Erfolge sind, denn wenn man pro Kind volle drei Jahre bei der Durchrechnung angerechnet bekommt, dann weiß jeder, dass in den nächsten Jahren, aber auf alle Fälle einmal über das Jahr 2010 hinaus, keine Frau aus diesem Titel bei der Durchrechnung einen Nachteil haben wird. Das ist zweifelsohne ein richtiger Schritt gewesen!
Auch die heute immer wieder kritisierte 1 000 €-Schutzregelung mit dem Härtefonds des Herrn Vizekanzlers ist, glaube ich, gescheit gewesen, denn es gibt viele Leute mit kleinen Pensionen unter 1 000 €, aber nicht alle sind in der Situation, dass sie von dieser Pension leben müssen oder besonders schutzbedürftig sind.
Denken Sie einmal an die Familien! Für diese hat die Bundesregierung eine generelle Regelung gefunden, wonach es über die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf 1 000 € keine Kürzungen für Familien von Pensionsbeziehern mit einer Pension unter 1 000 € gibt. Das ist ein Erfolg, den muss man einfach einmal als solchen stehen lassen!
Zweitens: Bei den Alleinstehenden stößt man auf das Problem, dass es viele Klein- und Kleinstpensionen gibt, die beispielsweise von Gastarbeitern erworben worden sind, von Leuten, die nur einige Jahre, die gerade ausgereicht haben, einen kleinen Pensionsanspruch zu erwerben, bei uns gearbeitet haben und heute woanders leben. Ich weiß nicht, ob es richtig wäre, da eine generelle Lösung einzuführen und dadurch wieder dieselbe Diskussion anzufachen, die es seinerzeit wegen der Familienbeihilfen gegeben hat. Damals ist es um die Frage gegangen, warum wir eigentlich so oft Familienbeihilfen ins Ausland überweisen, ohne genau zu wissen, wie viele Kinder es gibt, ob dafür ein Rechtsanspruch gegeben ist und Ähnliches mehr. Das wollte man auch nicht machen.
Geblieben ist folgende Lösung: Jene, die deshalb eine kleine Pension haben, weil sie in ihrem Leben wenig Beitragszeiten im Sinne von Arbeitszeiten haben, in denen sie wirklich gearbeitet haben – und es gibt ja solche „Experten“, die stempeln gehen, ein bisschen arbeiten, wieder die Voraussetzungen erwerben, wieder stempeln gehen, schwarz arbeiten; das wissen wir, es gibt eben einen bestimmten Prozentsatz der Be-
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