Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 40

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völkerung, der das macht –, will man ja in Wirklichkeit nicht begünstigen, da sie keinen geregelten Beitrag zur sozialen Gemeinsamkeit und Solidarität geleistet haben. Also bleiben jene übrig, die über einen längeren Zeitraum beruflich tätig gewesen sind, daher Beiträge gezahlt haben – mag sein, 20, 25 Jahre – und dann vor einer allfälligen Kürzung einer kleinen Pension unter 1 000 € geschützt werden müssen. Dafür ist der Härtefonds.

Das heißt: Es ist ziemlich primitiv, zu rechnen und zu sagen, wenn in diesem Jahr 10 Millionen € im Fonds liegen, dann ergibt das umgerechnet auf alle, die unter 1 000 € haben, pro Monat 1 €, der dazukommt. Das ist ja nie angedacht gewesen, weil wir jene, die eigentlich keinen Schutz brauchen oder auch gar nicht verdienen, nicht schüt­zen wollen, sondern nur jene, die wirklich gearbeitet haben und denen man eine Ver­schlechterung ihrer Position nach einem harten Arbeitsleben ersparen will. Das ist die Philosophie dahinter, und ich finde, dass das auch gut ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die Gewerkschaft diese kleinen Leute mit derselben Zähigkeit verteidigt, wie das die freiheitlichen Abgeordneten im Parlament und im Bundesrat hier getan haben. (Bei­fall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Am Ende dieses Diskussionsprozesses ist, wie der Herr Vizekanzler es bereits angedeutet hat, eine generelle Deckelung der möglichen Ver­luste mit zehn Prozent erfolgt. Das war schon eine sehr wichtige Weichenstellung, umso mehr, als man weiß, dass es oppositionelle Fraktionen gibt, die eine 15 Prozent-Deckelung vorgeschlagen haben. So gesehen hat die Bundesregierung mehr getan, als selbst von der Opposition gefordert worden war. Zudem wird im Innenverhältnis in den nächsten Jahren, wenn jemand von Kürzungen betroffen sein wird, eine Decke­lung zwischen drei und fünf Prozent generell erfolgen.

Trotzdem hat man auch noch feinadjustiert. Trotzdem ist es gut, wenn es diese Schwerarbeiter-Regelung geben wird, etwas, worüber wir schon lange reden, in den Arbeiterkammern, im Gewerkschaftsbund, bei den Arbeitnehmerorganisationen und so weiter. Was heißt Schwerarbeiter-Regelung? – Da geht es im Grunde nur darum, dass man jene Tätigkeiten, die zu besonderer gesundheitlicher Belastung führen, festhält und damit eine Frühpensionierung auch weiterhin und ohne Abstriche möglich macht, also 55/60 für jene, die Schwerarbeiter sind, etwa in der Bauwirtschaft, jene, die im Tunnelbau tätig und nicht als Nachtschichtschwerarbeiter angemeldet sind, jene, die bei Asphaltierungstruppen unterwegs sind, bei jeder Witterung draußen sind, Eisen­bahner, die im Schicht- und Wechseldienst, im Verschub arbeiten und so weiter – all diejenigen fallen klassischerweise unter diese Regelung.

Daher wird das, wenn das einmal beschlossen wird, auch ein sozial gerechtes System, in dem genau für jene Vorsorge getroffen wird, die wirklich hart arbeiten und die ge­sundheitliche Defekte haben, von denen man weiß, dass sie mit 50, 55 Jahren in der Regel gesundheitlich so angeschlagen sind, dass sie eben nicht mehr länger arbeiten können oder in eine wesentlich schlechter bezahlte einfache Tätigkeit ausweichen müssen, wodurch sie wiederum pensionsrechtlich in den letzten Jahren einen massi­ven Nachteil haben werden – und das wollen wir nicht!

Daher ist diese Regelung, wenn sie nicht erst im Jahre 2007, sondern schon mit 1.1.2004 oder Mitte 2004 kommt, ein Erfolg, denn wir haben uns das angeschaut: Von der Hackler-Regelung ist im Jahre 2002 kein einziger Bauarbeiter in Österreich betrof­fen gewesen! Von den 130 000 Bauarbeitern ist im Jahre 2002 kein Einziger von der Hacklerregelung betroffen gewesen. (Bundesrat Konecny: Das haben wir Ihnen immer gesagt! Kein Einziger! – Ruf bei der SPÖ: Wem sagen Sie das!) – Sie müssten also dieser Schwerarbeiterregelung mit Begeisterung das Wort reden, meine Damen und Herren von der SPÖ (Bundesrätin Bachner: Bei 45 Beitragsjahren?), weil wir sie durchgesetzt haben (Bundesrat Konecny: Nein! – Bundesrätin Bachner: Herr Landes-


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