einer Bundesratssitzung teil und wird dann
seinen wohlverdienten Ruhestand antreten. – Ich wünsche Ihnen alles Liebe
und Gute! (Allgemeiner Beifall. – Die Rednerin begibt sich zum
Präsidium und reicht Dr. Ludwan die Hand.)
12.42
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort. – Bitte.
12.42
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Liebe Herren Staatssekretäre! Hoher Bundesrat! Der Zufall will es, dass ich mich nach Ihnen zu Wort gemeldet habe, Frau Bundesrat! Es ist mir daher ein besonderes Vergnügen, gerade im Zuge der Pensionsreform von jenen Maßnahmen zu sprechen, die wir für Frauen zustande gebracht haben. (Bundesrätin Schicker: Schön!) Ich denke, dass wir – Frau Staatssekretärin Haubner und ich – damit ein hervorragendes Ergebnis erzielen konnten, das die Einkommensschere zwischen Frauen- und Männerpensionen in Zukunft mehr schließen wird. Das ist für uns ein ganz wichtiger Zwischenschritt, allerdings noch nicht das Ziel, denn das muss sein, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ganz zu schließen – selbstverständlich auch bei den Pensionen.
Gleich vorweg sei gesagt, dass das österreichische Pensionssystem ein hervorragendes ist und dass für dessen langfristige Absicherung die Maßnahmen notwendig sind, die wir mit dieser Pensionssicherungsreform auch gesetzt haben.
Im Zuge der Auseinandersetzung habe ich mich auch mit dem deutschen Pensionssystem beschäftigt, vor allem mit den Durchschnittspensionen bei Arbeitern und Angestellten.
Es hat mich verblüfft – und wahrscheinlich wird es Sie alle verblüffen, denn wir waren jahrzehntelang darauf getrimmt, zum großen Nachbarn Deutschland hinüberzuschauen und zu meinen, dass dort das Lohn- und Einkommensniveau weitaus höher ist als in Österreich –, dass die Durchschnittspensionen in Deutschland in allen Bereichen geringer sind als in Österreich – sowohl bei männlichen als auch bei weiblichen Arbeitern und Angestellten, und zwar erheblich geringer: bei Arbeiterinnen zum Beispiel um mehr als 200 € weniger pro Monat als in Österreich, bei männlichen Angestellten um mehr als 400 €.
Das heißt, Österreich kann durchaus stolz sein, und wir wollen dieses System auch erhalten. Wir möchten in diesem wie in anderen Fällen nicht, dass deutsche Verhältnisse in Österreich Einzug halten, meine Damen und Herren!
Was haben wir ganz konkret für Frauen erreicht? – Wir haben die pensionsbegründenden Zeiten – Kindererziehungszeiten, die es ja erst seit 2000 gibt – jetzt schon von derzeit 18 Monaten auf 24 Monate erhöht. Ich meine, das ist ein ganz wichtiger Schritt, vor allem, was die Anerkennung der Leistung von Familienarbeit betrifft, aber letztendlich auch für unser Ziel der Teilung der Familienarbeit zwischen Männern und Frauen, um auch mehr Männer in Karenz oder in die Familienarbeit zu bringen.
Wir haben darüber hinaus erstmals die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Pensionen für Kindererziehungszeiten erhöht. Zum Ausgleichszulagenrichtsatz werden ab dem Jahr 2004 jährlich 2 Prozent dazukommen, sodass wir letztendlich 150 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes erreichen. Das ist insofern nicht unerheblich, als ja der Ausgleichszulagenrichtsatz auch mit der Inflationsrate jährlich valorisiert wird, was bedeutet, dass im Jahr 2028 die derzeit 643 € ungefähr 1 600 € ausmachen werden – also mehr als 100 Prozent, beinahe 150 Prozent Steigerungsrate.
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