Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 60

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Ganz wichtig und ein wesentlicher Durchbruch war auch, dass wir beim Durchrech­nungszeitraum bei der Berechnung der Pension mit den besten Jahren drei Jahre pro Kind herausgenommen haben. Auch eine allfällige Überlappung wird hier nicht berück­sichtigt, sondern es gelten wirklich drei Jahre pro Kind. Wenn also zwei Kinder knapp hintereinander geboren werden oder wenn es Zwillinge oder Drillinge gibt, werden jeweils drei Jahre pro Kind berechnet.

Das bedeutet – und das ist ganz wichtig! –, dass im Bezug auf den Durchrechnungs­zeitraum eine Frau mit zwei Kindern bis zum Jahr 2010 überhaupt keine Veränderung erleben wird und praktisch eine wesentliche Verbesserung gegenüber den Männerpen­sionen erfahren wird. Damit wird die Einkommensschere mehr geschlossen.

Auch die „Hackler-Regelung neu“ begünstigt vor allem Frauen mit geringem Einkom­men. Dadurch, dass die Abschläge nicht wie bisher vom Pensionsantrittsalter, sondern vom jeweiligen Frühpensionsalter berechnet werden, wird es hier Beispiele geben, wo Frauen nicht weniger, sondern sogar mehr Pension erhalten werden als zum gegen­wärtigen Zeitpunkt.

Generell sei überhaupt gesagt, dass es natürlich keine Verschlechterungen im eigent­lichen Sinne gibt, weil die Pensionen ja jährlich steigen. Natürlich wird für Männer wie für Frauen die Pension weiter steigen.

Ich möchte aber auch ganz kurz zu den Punkten Stellung, die wir im Budgetbegleitge­setz im Bereich Gesundheit beschließen beziehungsweise die Sie heute beschließen werden: Wir haben mit einer moderaten Anhebung im Zuge der Harmonisierung der Beiträge zwischen Arbeitern und Angestellten mehr Gerechtigkeit geschaffen. Vielleicht wissen das viele nicht: Es gab allein bei den Arbeitern vier verschiedene Beitrags­sätze – zwischen 7,6 und 9,1 Prozent –, während sie bei den Angestellten bei 6,9 Pro­zent lagen. Es bestanden also wesentliche Ungerechtigkeiten gegenüber den Arbei­tern. – Die haben wir jetzt beseitigt. Wir haben die Beitragssätze auf 7,3 Prozent har­monisiert.

Wir haben einen kleinen, aber notwendigen Beitrag von 0,1 Prozent auf alle Pensionen für Kosten aus Haushalts- und Freizeitunfällen berechnet. Außerdem haben wir – da möchte ich mich ganz besonders bei den Seniorenorganisationen bedanken – mit einer moderaten Anhebung von zweimal 0,5 Prozent an Krankenkassenbeiträgen für Pensio­nisten sichergestellt, dass in Österreich das qualitativ hochwertige medizinische Ver­sorgungssystem auch für Pensionisten sichergestellt bleibt – und zwar ohne Ansehen von Einkommen und Alter – und dass in Österreich keine englischen Verhältnisse ein­treten werden und müssen. In Österreich soll jeder Patient und jede Patientin bis ins hohe Alter die beste medizinische Versorgung erhalten. – Das gelingt uns mit diesem Paket. Wir haben darüber hinaus ... (Bundesrat Gasteiger: Es ist die Frage, wie lange sich das die Pensionisten leisten können!) – Ich kann Ihnen sagen, der Pensionist wird das kaum spüren. Es sind nämlich – Sie können das nachrechnen – bei einer Pension von 10 000 S – also ungefähr 720 € – im Vollausbau ab dem Jahr 2005 rund 7 € im Monat. Ich glaube, dass es jedem Pensionisten und jeder Pensionistin 7 € im Monat wert ist, dass sie oder er auch mit 85 noch ein Hüftgelenk bekommt (Bundesrat Gas­teiger: Sagen Sie das den Mindestpensionsbeziehern!) und nicht wie in England mit 70 Jahren eine Hüftoperation überhaupt nicht mehr ins Auge gefasst wird. (Bundesrat Gasteiger: Dahin geht es ja!) Was das an Lebensqualität und Verbesserung bedeutet, werden Ihnen die Pensionisten wohl gerne bestätigen.

Auch das immer wieder zitierte angebliche Vernachlässigen der Tabaksteuer trifft nicht zu. – Auch hier ist Gräuelpropaganda am Werk. Selbstverständlich werden die 82 Mil­lionen an Einnahmen aus der Tabaksteuer auch heuer und in den Folgejahren vom Finanzminister zu den Krankenkassen fließen. Wir haben das sichergestellt, und es


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