Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 72

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mühsam, aber doch einig ist, zu überlegen: Was mache ich mit den Menschen, die zehn, 15, 30 oder 40 Jahre in einem der nun nicht mehr existierenden alten Systeme gearbeitet haben?

Unser Vorschlag ist, dass die Ansprüche, wenn es um Menschen über 35 geht, eins zu eins in das neue System als sozusagen eingefrorener, aber jedes Jahr aufgewerteter Pensionsanspruch mitgenommen werden können, und – da gab es jetzt den sensatio­nellen Vorschlag von den Freiheitlichen hier in diesem Haus, man müsse die Bezieher höherer Pensionen zu einem Solidaritätsopfer heranziehen; die haben dieses Papier auch nicht gelesen, wie Sie, Herr Kollege, denn genau das ist ein Kernpunkt unseres Vorschlages –, dass es für alle Pensionsbezüge, also heute bereits kassierte und, was angesichts dieser Übergangslösung durchaus möglich ist, weiter entstehende, einen Abzug von zehn Prozent jenes Betrages geben soll, mit dem solche Pensionen die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten – aber, und das ist der Unterschied zwischen uns, nicht zu Gunsten der Budgetsanierung oder zu Gunsten der Abfangjäger, son­dern zu Gunsten eines Pensionsfonds!

Jeder, der sich mit dem Thema wirklich beschäftigt und tiefer, als es dieser zwar nicht falsche, aber ziemlich eindimensionale Satz: Wir werden alle immer älter und wir haben immer weniger Kinder!, wiedergibt, in die Problematik vorgedrungen ist, weiß nämlich genau, dass die aktuelle Problematik des Pensionssystems eine limitierte ist.

Die große Problematik beginnt etwa – das hängt auch vom dann geltenden und fak­tisch durchgesetzten Pensionsantrittsalter ab – 2030. Und für diesen Zeitpunkt, der auch nicht das Kippen des Systems bringt, sondern eine zeitlich limitierte Mehrbelas­tung des Systems, gilt es Mittel anzusparen. Es wäre, auch wenn ich trotzdem die ein­zelnen Maßnahmen dieses Pakets für nicht besonders intelligent und sozial halten kann, immerhin ein Zeichen des Verständnisses für die Problemstellung, würde die Regierung sagen: Jene Beträge, die wir durch diese Reform dem System ersparen, werden – so wie wir es vorgeschlagen haben – für einen Fonds zweckgebunden, der dann, wenn es im Pensionssystem wirklich dick kommt, also etwa 2030, zur Verfügung steht, um für einen Zeitraum von etwa 20 Jahren das Ärgste abzufedern.

Aber darüber machen sich ja die angeblichen Sanierer unseres Pensionssystems keine Gedanken. Es geht halt um eine kurzfristige Sanierungsmaßnahme für das Bud­get. Ob man es jetzt für die Abfangjäger ausgibt oder für Websites oder für was auch immer, ist ja dabei bedeutungslos. Jetzt wird es verbraucht; die Zukunftssicherung ist dabei nicht im Blickfeld der Regierenden!

Diesen Geburtsfehler der Pensionsreformbestandteile des Budgetbegleitgesetzes kann alles Verhandeln und alles Herumbosseln nicht beseitigen. Wenn man das Dach vor dem Fundament baut, dann fällt einem das Dach auf den Schädel, so wie dieser Bun­desregierung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Präsident! Bemühen Sie das Licht nicht, ich brauche ein bisschen länger, auch wenn ich nicht so lange brauche wie der Herr Vizekanzler und der Kärntner Landes­hauptmann.

Wenn man also einen Vorschlag erstattet, dabei sich auf das Urteil von Experten – was ja so auch nicht stimmt – beruft, es dann aber ignoriert, wenn von Seiten dieser Exper­ten gesagt wird, von dem Reformansatz ist überhaupt nichts mehr übrig geblieben, dann beweist man nur, dass man die Probleme unseres Pensionssystems nicht ver­standen hat.

Wer zu guter Letzt – nein, zu schlechter Letzt! – bei einer 10-prozentigen Deckelung Zuflucht suchen muss, beweist das erst recht. Ein durchdachtes, ausgewogenes und sozial gerechtes Pensionssystem hat keine Giftzähne. (Beifall bei der SPÖ und der


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