Bundesrätin Kerschbaum.) Es hat auch keine Grauschleier, sondern es bewirkt einen gerechten, am Lebenseinkommen, an der Dauer der Berufstätigkeit, an den Versicherungsleistungen, an den in manchen Fällen besonderen Lebenssituationen angelehnten Pensionsbezug.
Wenn ich merke, dass das System – also ich nicht, aber der Herr Sozialminister, obwohl er heute wieder einmal so getan hat, als ob dieses Gesetz aus dem Landesverteidigungsministerium gekommen wäre, mit dem er überhaupt nichts zu tun hat – entgleist, dann lasse ich mir eine Deckelung einfallen und sage: Gut, das ist ein wirklicher Dreck, aber mehr als 10 Prozent darf es niemanden kosten.
Ich gebe schon zu, der Schmerzunterschied zwischen minus 40 Prozent und minus 10 Prozent ist beträchtlich, nur den Plafond einziehen heißt, dass ich jegliche Differenzierung eliminiere, und das kann nicht sozial gerecht sein, wobei ich in Klammer – nein, ohne Klammer, aber mit Rufzeichen – dazusage: Eine Regierung, die ernsthaft meint, dass eine Regelung, die die Verwaltung zwingt, in Zukunft jede Pension zweimal auszurechnen – einmal nach dem alten System, einmal nach dem neuen System – und dann die Differenz zur Anwendung zu bringen, kostenneutral durchführbar sei, lebt selbst im Computerzeitalter in einer Traumwelt.
Meine Damen und Herren! Wenn wir das heute so beschließen, dann können wir uns beträchtliche gute Absichten auf Verwaltungsvereinfachung – und das heißt auch Kostenreduzierung – im Bereich der Pensionsversicherung gleich wieder abschminken. Warum die doppelte Arbeit von weniger Leuten bewältigt werden soll, das kann mir nicht einmal – falls er sich mit dieser Frage jemals beschäftigt hat – der Herr Sozialminister erklären.
Diese Reform ist in jedem ihrer Bestandteile falsch. Sie ist eine Antwort auf ein Problem, das vorhanden ist. Ich habe Ihnen schon beim letzten Mal gesagt: Wenn mir hier eine Umfrage vorgehalten wurde, die belegt, dass 86 Prozent der Österreicher meinen, es müsse Veränderungen im Pensionssystem geben, dann ist das etwas, was ich nur insofern in Zweifel ziehe, als ich frage, ob die restlichen 14 Prozent auf dem Mond leben. – Natürlich ist das allgemeines Bewusstsein, aber der von Ihnen behauptete Zeitdruck ist nicht notwendig. Ich habe es schon ausgeführt: Wir wissen, dass wir bereits auf Grund der vergangenen Reformen Ersparnisse haben, aber im Pensionsrecht wirken sich die Sachen nicht auf Knopfdruck aus, außer ich nehme den Leuten am nächsten Ersten Geld weg; das hat eine Wirkungs-Beginnzeit von zwei, drei Jahren, und dann bringt es auch Ersparnisse. Diese Ersparnisse lukrieren wir jetzt auf Grund von Reformen Ende der neunziger Jahre und auch – zugegebenermaßen – von jener im Jahr 2002.
Wir haben ein Sinken der Staatszuschüsse
zum System der Pensionsversicherung zu verzeichnen. Daher ist die
Dringlichkeit, diese Alarmstufe, wenn heute nichts getan wird, können wir
morgen keine Pensionen mehr zahlen, völlig falsch. (Bundesrat
Ing. Franz Gruber: 2007 1 Milliarde!) – Nein!
Herr Kollege, es stimmt nicht, aber Sie haben sich, wie mit so vielem anderen,
auch mit dieser Frage nicht wirklich auseinander gesetzt. (Zwischenruf des
Bundesrates Steinbichler.)
Es geht schlicht und einfach darum, für den kritischen Zeitpunkt vorzusorgen und natürlich bei dieser Gelegenheit den berechtigten Versuch zu unternehmen, Unstimmigkeiten und auch Ungerechtigkeiten, die in unserem System enthalten sind, weil jedes dieser Systeme für sich historisch gewachsen ist, zu eliminieren. Eine solche Phase des Umbruchs ist immer auch eine Chance, und es ist überhaupt keine Frage, dass diese Chance genützt werden soll.
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt monatelang ein originelles Schauspiel erlebt, und ich bin gespannt, wie der letzte Akt dieses Schauspiels aussehen wird. –
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