Herr Verteidigungsminister korrigierend und helfend eingefügt – natürlich auch von uns welche ausgeborgt: einen oder zwei Abfangjäger und Hubschrauber. Was spricht dagegen, drei Wochen oder vierzehn Tage lang ein Großereignis im internationalen Zusammenklang zu beschützen? Wo ist das Problem? – Auch österreichische Flugzeuge sind im Einsatz, wenn in unserer Nachbarschaft ein derartiges Großereignis zu beschützen ist.
Sehen Sie, mit einer willkürlichen Hilfskonstruktion darüber hinwegtäuschen zu wollen, dass sich die geopolitische Situation geändert hat, das ist einfach ein Ausdruck politischer Hilflosigkeit, wobei mir bis jetzt nicht wirklich klar ist, wer die treibende Kraft dahinter ist. Mag sein, dass es in Wirklichkeit – aus ganz anderen und absolut unmilitärischen Gründen – jener Herr ist, den wir in einer anderen Sache heute am Nachmittag noch dringlich befragen wollen.
Es gibt viele weitere Punkte – sie wurden in der Debatte angeschnitten –, warum Bestimmungen dieses Budgetbegleitgesetzes vernünftigerweise nicht zu akzeptieren sind. Es gibt aber auch über die politischen Inhalte hinausreichende Gründe. Zunächst einmal – der Herr Landeshauptmann von Kärnten hat darüber kurz gesprochen, hat sich aber dann von diesem Thema sehr rasch wieder verabschiedet –: Es haben praktisch alle Länder negative Stellungnahmen zum Budgetbegleitgesetz abgegeben. Es haben fünf Bundesländer den Konsultationsmechanismus zwischen Bund und Ländern angerufen, weil sie auf Grund des Beschlusses dieses Budgetbegleitgesetzes – mit Recht wie ich meine – Belastungen für ihre Budgets erwarten.
Herr Staatssekretär Morak hat hier im Haus
und Herr Staatssekretär Finz hat im Ausschuss einbekannt – man muss der
Wahrheit die Ehre geben, auch wenn das, was gesagt wurde, im höchsten Maße
problematisch ist –, dass seitens der Bundesregierung diesem Wunsch der
Länder durch die Aufnahme konkreter Gespräche, wie das der
Konsultationsmechanismus vorschreiben würde, nicht Rechnung getragen
wurde. Das Budget wird bekanntlich nicht vom Bundesrat beschlossen; aber wenn
es um die finanziellen Folgen dieses Budgetbegleitgesetzes für die Länder geht,
hat die Bundesregierung beziehungsweise haben die Mehrheitsfraktionen, wenn
sie dem zustimmen, im Nationalrat soeben ein Budget beschlossen, dem ein Blankoscheck
Länderfolgekosten beiliegt, der natürlich nicht im Budget gedeckt ist. (Zwischenruf
des Bundesrates Ing. Franz Gruber.) – Wer? (Bundesrat Ing. Franz Gruber: Sie!)
Ich habe Haider schon gekannt, als wir beide noch kein Mandat gehabt haben, und wir haben uns damals schon nicht gemocht, das gebe ich offen zu. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Franz Gruber.) – Nein, ich weiß aber auch nicht, womit Ihr Zwischenruf etwas zu tun hat!
Zuletzt: Wir meinen – wir haben das im Ausschuss releviert –, dass mit einer derartigen Sammelvorlage das Recht der einzelnen Mitglieder des Bundesrates auf die freie Ausübung ihres Mandats – verfassungsgesetzlich garantiert im Artikel 56 – verletzt wird. Ich kann das an einem konkreten Kollegen festmachen. Kollege Gudenus hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass er als hoher Offizier die Anschaffung der Abfangjäger – begründet mit Sachargumenten – für eine Fehlentscheidung hält. Er hat angekündigt, dass er gegen diese Absicht stimmen möchte. Ich habe keine Ahnung, vielleicht machen Sie mich schlau, wie Kollege Gudenus zur Pensionsreform oder zu den Selbstbehalten steht. Nehmen wir also an, Kollege Gudenus hielte – ich will ihn nicht verdächtigen – die Pensionsreform in ihrer gegenwärtigen Form und die Selbstbehalte in der Krankenversicherung für eine gute Idee. Das könnte ja sein, ich weiß es nicht.
Kollege Gudenus hat keine Möglichkeit, beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat diese unterschiedliche Einstellung zu Materien, die ziemlich gewaltsam in einem Gesetz zusammengebunden werden, deutlich zu machen. Das unterscheidet den
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